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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Seligenstadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Seligenstadt kauft, plant die laufende Belastung mit dem kommunalen Hebesatz der neuen Grundsteuer (Reform ab 2025): Grundsteuer B liegt bei 850 %, Grundsteuer A bei 600 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz — kein Verkaufspreis-Modell. Landesweite Kaufnebenkosten und Förderungen stehen im Bundesland-Block weiter unten.
Quelle: Stadt Seligenstadt; Grundsteuer Hebesätze
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Seligenstadt (Klein-Welzheimer Straße 1). Einsicht und Auszüge setzen ein berechtigtes Interesse voraus; Notar und Finanzierung steuern den typischen Ablauf. Bodenrichtwerte liefert BORIS Hessen kostenfrei zonenweise — als Orientierung, nicht als Verkehrswertgutachten. Ersterwerber selbstgenutzten Wohnraums prüfen zusätzlich das Hessengeld (Landesförderung) im Bundesland-Block.
Quelle: Justiz Hessen; Amtsgericht SeligenstadtQuelle: HVBG Hessen; Bodenrichtwerte BORIS
Teile der Stadt am Main sind in den Hochwasserrisikokarten des HLNUG ausgewiesen; Altstadt- und Uferlagen können bereits bei häufigeren Ereignissen betroffen sein. Die städtische Starkregengefahrenkarte deckt Kernstadt, Froschhausen und Klein-Welzheim ab. Vor dem Kauf gehören Kartenprüfung, Objektbegehung und Versicherungsklärung zusammen — die Karten ersetzen keine Einzelfallbewertung, sie zeigen aber früh, wo Lage und Flur sensibel sind.
Quelle: HLNUG; Hochwasser-SteckbriefQuelle: Stadt Seligenstadt; Starkregenkarte
Am 22. Juni 2026 hat die Stadtverordnetenversammlung die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Abschlussbericht und Teilgebietssteckbriefe zeigen Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Lösungen — ohne Anschlusszwang. Für Sanierung und Heizungswechsel ist der Plan eine strategische Orientierung: Welche Optionen die Stadt für Ihr Quartier als geeignet einstuft, lesen Sie in den Steckbriefen; verbindliche Investitionsentscheidungen trifft der Eigentümer weiterhin selbst.
Quelle: Stadt Seligenstadt; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
In Hessen — und damit in Seligenstadt — beträgt die Grunderwerbsteuer 6 %. Details und Landesförderung (Hessengeld) stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Zu den 6 % Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklerprovision. Ersterwerber selbstgenutzten Wohnraums können seit Beurkundungen ab dem 1. März 2024 das Hessengeld beantragen — Zuschuss zur gezahlten Grunderwerbsteuer (10.000 € je Erwerber, max. 20.000 €, plus 5.000 € je Kind unter 18).
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt der Hebesatz B 850 % (Grundsteuer A: 600 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis-Modell.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Seligenstadt, Klein-Welzheimer Straße 1, 63500 Seligenstadt. Einsicht und Auszüge setzen ein berechtigtes Interesse voraus.
Bodenrichtwerte sind zonenweise unterschiedlich. Über BORIS Hessen recherchieren Sie kostenfrei die Zone zu Adresse oder Flur; verbindliche schriftliche Auskünfte erteilt der zuständige Gutachterausschuss.
Prüfen Sie den Einzelfall: Das HLNUG weist für Seligenstadt am Main Hochwasserrisikobereiche aus; die Stadt stellt zusätzlich eine Starkregengefahrenkarte für Kernstadt, Froschhausen und Klein-Welzheim bereit. Beides ersetzt keine Objektbegehung oder Versicherungsklärung.
Quelle: HLNUG; Hochwasser-SteckbriefQuelle: Stadt Seligenstadt; Starkregenkarte
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22. Juni 2026 die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Der Plan ist strategisch und begründet keinen Anschlusszwang; er zeigt Eignungsgebiete für Netze und dezentrale Lösungen als Orientierung beim Heizungswechsel.
Die Landesfreistellung gilt ortsunabhängig: Bis zu sechs Stunden Kindergarten ab drei Jahren bis Schuleintritt sind beitragsfrei. Mehrstunden, Krippe und Verpflegung bleiben beitragspflichtig; städtische Sätze stehen in der Kostenbeitrags- und Gebührensatzung.
Quelle: Land Hessen; Kita-BeitragsfreistellungQuelle: Stadt Seligenstadt; Kita-Gebührensatzung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden