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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bergisch Gladbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Bergisch Gladbach kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit differenzierten Hebesätzen: Ab dem Haushaltsjahr 2026 gelten 623 % für Wohngrundstücke und 898 % für Nichtwohngrundstücke (Hebesatzsatzung, Rat 24. März 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell fest (Grundsteuerwert, kein Verkaufspreis); die Stadt wendet den passenden Hebesatz an.
Quelle: Stadt Bergisch Gladbach; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Stadt Bergisch Gladbach; Grundsteuer Hebesätze
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt der Hebesatz 303 %. Die Differenzierung zwischen Wohnen und Nichtwohnen ist eine bewusste kommunale Entscheidung; Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Beim späteren Vermieten greifen hier zudem Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze, weil die Stadt in der MietSchVO steht.
Quelle: Stadt Bergisch Gladbach; Hebesatz Grundsteuer AQuelle: Stadt Bergisch Gladbach; Grundsteuerreform
Der Rat hat am 10. Dezember 2024 den ersten kommunalen Wärmeplan beschlossen. Erarbeitet wurde er mit der BELKAW GmbH und der BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung. Karten und Endbericht zeigen, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen (etwa Wärmepumpen) im Vordergrund stehen. Laut Stadt laufen rund neun von zehn Heizungen noch mit fossilen Energieträgern, vor allem Erdgas.
Quelle: Stadt Bergisch Gladbach; WärmeplanungQuelle: Stadt Bergisch Gladbach; Wärmeplanung FAQQuelle: Stadt Bergisch Gladbach; Wärmeplan Beschluss
Der Plan ist strategische Orientierung bis 2045 — ohne Anschlusszwang und ohne frühere Fristen des Gebäudeenergiegesetzes allein durch den Ratsbeschluss. Eine Fortschreibung ist nach fünf Jahren vorgesehen. Prüfen Sie vor dem Kauf die Gebietskarte, nicht nur die Heizungsart im Exposé.
Quelle: Stadt Bergisch Gladbach; Wärmeplan und GEGQuelle: Stadt Bergisch Gladbach; Wärmeplan Beschluss
Entlang von Strunde, Frankenforstbach, Saaler Mühlenbach und Mutzbach hat die Bezirksregierung Köln Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasser festgesetzt. In diesen Flächen gelten wasserrechtliche Beschränkungen: neue Baugebiete, Anlagen und bestimmte Nutzungsänderungen brauchen eine Genehmigung der Unteren Umweltschutzbehörde.
Quelle: Stadt Bergisch Gladbach; Hochwasserschutz
Gefahren- und Risikokarten für häufige, mittlere und extreme Ereignisse finden Sie beim Land. Die öffentliche Hand haftet im Regelfall nicht für Überflutungsschäden an privatem Eigentum; Eigenschutz und Versicherung bleiben Ihre Aufgabe. Künftige Schutzbauten entlang der Strunde sind in älteren Karten noch nicht eingerechnet.
Quelle: Stadt Bergisch Gladbach; HochwasserkartenQuelle: Flussgebiete.NRW; Hochwasserkarten
Zuständig für Eintragungen ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Bergisch Gladbach. Das Register wird elektronisch geführt. Anträge auf Eintragung laufen in der Regel über die Notarin oder den Notar; E-Mail-Anträge auf Ausdrucke nimmt das Amt nicht an. Ein bloßes Kaufinteresse begründet kein Einsichtsrecht.
Quelle: Amtsgericht Bergisch Gladbach; Grundbuchamt
Amtliche Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte, keine Verkaufspreise) veröffentlicht der Gutachterausschuss der Stadt kostenfrei über BORIS-NRW. Seit dem 13. Dezember 2024 braucht zudem der Abbruch oder die Umwidmung von Wohnraum eine Genehmigung nach der Wohnraumschutzsatzung — relevant, wenn Sie umbauen oder anders nutzen wollen.
Quelle: BORIS-NRW; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschuss GL; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Bergisch Gladbach; Wohnraumschutzsatzung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen — und damit in Bergisch Gladbach — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Weitere Landesangaben stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Typisch sind Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklerprovision nach Vereinbarung. Eintragungen laufen über das Grundbuchamt am Amtsgericht Bergisch Gladbach, meist über die Notarin oder den Notar.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten differenzierte Hebesätze der neuen Grundsteuer: ab 2026623 % für Wohngrundstücke und 898 % für Nichtwohngrundstücke (Ratsbeschluss 24. März 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Bergisch Gladbach; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Stadt Bergisch Gladbach; Grundsteuer Hebesätze
Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Bergisch Gladbach. Das Register wird elektronisch geführt. Anträge auf Ausdrucke gehen schriftlich, per Fax oder persönlich — nicht per E-Mail. Ein bloßes Kaufinteresse reicht für die Einsicht nicht.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss kostenfrei über BORIS-NRW. Es sind durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land — keine aktuellen Verkaufspreise einzelner Objekte.
Quelle: BORIS-NRW; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschuss GL; Bodenrichtwerte
Der Rat hat am 10. Dezember 2024 den ersten Wärmeplan beschlossen. Er liefert Orientierung zu Wärmenetzen und dezentralen Lösungen, löst allein durch den Planbeschluss keinen Anschlusszwang und keine früheren GEG-Fristen aus.
Quelle: Stadt Bergisch Gladbach; Wärmeplanung FAQQuelle: Stadt Bergisch Gladbach; Wärmeplanung
Ja, flurbezogen. Entlang von Strunde, Frankenforstbach, Saaler Mühlenbach und Mutzbach sind Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasser festgesetzt. In diesen Flächen gelten wasserrechtliche Beschränkungen; die Stadt verweist auf Eigenschutz, weil die öffentliche Hand im Regelfall nicht für private Überflutungsschäden haftet.
Ja. Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Wohnraumschutzsatzung: Abbruch, Umwidmung oder gewerbliche Nutzung von mehr als 50 % der Wohnfläche brauchen eine Genehmigung der Stadt. Genehmigung und Negativattest sind gebührenpflichtig.
Dieselbe städtische Staffel gilt unabhängig vom Wohnstatus: bis 40.000 € beitragsrelevantem Jahreseinkommen 0 € Elternbeitrag; für Kinder unter zwei Jahren verdoppelt die Satzung den Beitrag. Die letzten beiden Jahre vor der Einschulung sind landesrechtlich beitragsfrei.
Quelle: Stadt Bergisch Gladbach; ElternbeitragssatzungQuelle: Stadt Bergisch Gladbach; Elternbeiträge
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden