7 Immobilien zum Mieten in München

7 Immobilien werden in München zum Mieten angeboten. Die Preisspanne liegt zwischen 368 und 2.740 €

In München findest Du folgende Immobilien zum Mieten:

Seitenüberblick: Immobilien zur Miete in München

In München gibt es 1 Haus und 4 Wohnungen zur Miete. Die durchschnittliche Kaltmiete für Wohnimmobilien liegt bei ca. 31,02 €/m² und Monat. Stand: 24.09.2026.

  • Was ist ein typischer m²-Preis für Wohnimmobilien (Mieten) in München?
  • Was kostet eine Wohnung zum Mieten in München?
  • Was kostet ein Haus zum Mieten in München?
Für Wohnimmobilien (Mieten) in München liegt der Median bei ca. 22,50 €/m² — die Hälfte der Angebote liegt unter diesem Wert. Der Durchschnitt liegt bei ca. 31,02 €/m²; ein deutlicher Abstand zwischen Median und Durchschnitt deutet auf Ausreißer in der Preisspanne hin.

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

beliebte Anbieter

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36 Objekte
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Hauptstraße 14, 82008 Unterhaching, GERMANY

Happy Immo GmbH bietet an: Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, Zertifizierung durch TÜV oder DEKRA, Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, Kenntnis im Umgang mit modernen Medien und Engagement als Vorreiter für KI-Technologien mit immonika.de

48 Objekte
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Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg, GERMANY

Baldur Immobilien GmbH bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien

Das Wichtigste zum Mieten in München

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in München die Mietpreisbremse — als Gemeinde in der bayerischen Mieterschutzverordnung, nicht landesweit: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Im Bestand begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren. Beides läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen (etwa bestimmte Neubauten) bleiben im Einzelfall zu prüfen.

Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text

Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel für München 2025, anerkannt vom Stadtrat am 26. März 2025. Solange der Spiegel nicht älter als zwei Jahre ist, müssen Vermieterinnen und Vermieter sich bei Mieterhöhungen darauf beziehen. Das Online-Berechnungsprogramm der Stadt hilft bei der Einordnung frei finanzierter Wohnungen. Eine Mieterhöhung, die über der im Spiegel bestimmten Vergleichsmiete liegt, können Sie zurückweisen — ohne dass der Spiegel jede Neuvertragsmiete automatisch deckelt.

Quelle: Stadt München; Mietspiegel 2025

Warum ersetzt SOWON den allgemeinen WBS?

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt in München nicht für geförderte Wohnungen. Sie registrieren sich beim Amt für Wohnen und Migration (Antrag auch über SOWON, gebührenfrei; bei erfolgreicher Vermittlung 25 € Bestätigung). Die Registrierung läuft längstens drei Jahre; die Bearbeitung dauert derzeit rund acht Monate. Danach sehen Sie passende Angebote und können sich auf bis zu drei Wohnungen gleichzeitig bewerben. Die fünf dringlichsten Haushalte erhalten eine Benennung; die Vermieterseite entscheidet. München-Modell-Wohnungen laufen nicht über SOWON.

Quelle: Stadt München; kein allgemeiner WBSQuelle: Stadt München; SOWON Sozialwohnen

Was kostet der Bewohnerparkausweis?

In Parklizenzgebieten ohne privaten Stellplatz brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieterin oder Mieter. Außerhalb der Altstadt kostet er 30 € für zwölf Monate (60 € für 24 Monate). Innerhalb des Altstadtrings liegen die Gebühren bei 102 € für zwölf Monate. Pro Person gibt es nur einen Ausweis; bis zu drei Fahrzeuge können eingetragen werden. Ein freier Platz vor der Tür ist nicht garantiert. Die Grundsteuer B (Hebesatz 824 %, neue Grundsteuer ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt München; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt München; Parkausweis AltstadtQuelle: Stadt München; Grundsteuerhebesätze

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in München

  • Gilt in München die Mietpreisbremse?
  • Wie hoch darf die Neuvertragsmiete sein?
  • Bis wann läuft die Mietpreisbremse?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse in München nach der bayerischen Mieterschutzverordnung — als Gemeinde, nicht landesweit: Bei Neuabschluss darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen (etwa bestimmte Neubauten) sind im Einzelfall zu prüfen.

Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text

  • Welche Kappungsgrenze gilt in München?
  • Um wie viel Prozent darf die Bestandsmiete steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?

In München gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %). Sie begrenzt Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete im laufenden Vertrag. Die Absenkung gilt parallel zur Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: BayernPortal; KappungsgrenzeQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz

  • Gibt es in München einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel 2025?
  • Ist der Münchner Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Der Stadtrat hat am 26. März 2025 den Mietspiegel für München 2025 als qualifizierten Mietspiegel anerkannt. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen ab. Ein Online-Berechnungsprogramm der Stadt hilft bei der Einordnung; bei Mieterhöhungen müssen Vermieterinnen und Vermieter sich auf den Spiegel beziehen, solange er nicht älter als zwei Jahre ist.

Quelle: Stadt München; Mietspiegel 2025

  • Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein in München?
  • Gilt der allgemeine WBS in München?
  • Was ist SOWON?

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein berechtigt in München nicht zum Bezug einer geförderten Wohnung. Stattdessen stellen Sie beim Amt für Wohnen und Migration einen Antrag auf geförderten Wohnraum oder München Modell Miete. Nach der Registrierung (derzeit rund acht Monate Bearbeitung, längstens drei Jahre gültig) suchen und bewerben Sie sich über die Plattform SOWON.

Quelle: Stadt München; kein allgemeiner WBSQuelle: Stadt München; SOWON Sozialwohnen

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieterinnen und Mieter?
  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
  • Wie teuer ist der Parkausweis in der Altstadt?

In Parklizenzgebieten ohne privaten Stellplatz brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — unabhängig davon, ob Sie mieten oder besitzen. Außerhalb der Altstadt liegen die Gebühren typischerweise bei 30 € für 12 Monate; im Altstadtring bei 102 € für 12 Monate. Ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt München; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt München; Parkausweis Altstadt

  • Was gilt für Kita-Beiträge, wenn ich mit Kindern nach München ziehe?
  • Ist der Kindergarten in München beitragsfrei?
  • Was kostet das Verpflegungsgeld?

Im Kindergarten ist die Betreuung in städtischen Einrichtungen in der Regel gebührenfrei; hinzukommen typischerweise 105 € Verpflegungsgeld monatlich. Krippe und Hort bleiben beitragspflichtig; bei Einkommen bis 80.000 € können Sie eine Ermäßigung beantragen.

Quelle: Stadt München; Kita-Kosten

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt in München für die neue Grundsteuer?
  • Betrifft mich als Mieter der Hebesatz 824 Prozent?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B in München 824 %. Die konkrete Jahressteuer folgt aus Messbetrag und Hebesatz — ohne Euro-Beispiel hier.

Quelle: Stadt München; GrundsteuerhebesätzeQuelle: Stadt München; Grundsteuerreform

  • Darf ich als Mieterin untervermieten oder die Wohnung als Ferienwohnung anbieten?
  • Was ist die Acht-Wochen-Grenze?
  • Brauche ich eine Zweckentfremdungsgenehmigung?

Mehr als acht Wochen Fremdenbeherbergung im Kalenderjahr gelten in München als Zweckentfremdung und brauchen eine Genehmigung des Sozialreferats. Eine dauerhafte ausschließliche Ferienvermietung ist verboten. Zusätzlich brauchen Sie in der Regel die Zustimmung der Vermieterseite. Eine städtische Registrierungspflicht für Online-Inserate gilt noch nicht.

Quelle: Stadt München; Zweckentfremdung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 04.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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