Immobilien zum Mieten in Garching b.München

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In der Umgebung von Garching b.München findest Du folgende Immobilien zum Mieten:

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36 Objekte
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Hauptstraße 14, 82008 Unterhaching, GERMANY

Happy Immo GmbH bietet an: Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, Zertifizierung durch TÜV oder DEKRA, Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, Kenntnis im Umgang mit modernen Medien und Engagement als Vorreiter für KI-Technologien mit immonika.de

48 Objekte
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Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg, GERMANY

Baldur Immobilien GmbH bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien

Das Wichtigste zum Mieten in Garching b.München

Orientierung für Neuvertrag und Erhöhung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2024 der Stadt (in Kraft seit 1. Mai 2024, Indexfortschreibung). Er bildet die ortsübliche Nettokaltmiete im frei finanzierten Bestand ab; Online-Rechner und PDF stehen auf der Stadtseite. Ab 1. Mai 2026 ist eine Neuaufstellung vorgesehen. Wer mietet, prüft damit zuerst die Vergleichsmiete — bevor es um Bremse oder Kappung geht.

Quelle: Stadt Garching; Qualifizierter MietspiegelQuelle: Stadt Garching; Mietspiegel Qualifizierung

Wie eng sind Neuvertrag und Mieterhöhung begrenzt?

Seit dem 1. Januar 2026 steht Garching in der bayerischen Mieterschutzverordnung. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Im laufenden Vertrag gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %). Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029; nach Umwandlung in Eigentum verlängert sich die Kündigungssperrfrist auf zehn Jahre. Ausnahmen (etwa bestimmte Neubauten oder umfassende Modernisierung) prüft das Bundesrecht im Einzelfall.

Quelle: Gesetze Bayern; Garching in MiSchuVQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

Wie komme ich an eine geförderte Wohnung?

Für Sozial- und geförderte Mietwohnungen brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den Antrag stellen Sie über die Wohnsitzgemeinde; das Landratsamt München prüft und stellt den Schein aus, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Staatlich und landkreisgeförderte Wohnungen laufen über eigene Verfahren des Landratsamts — der Schein allein weist keine Wohnung zu. Danach bewerben Sie sich eigenständig auf passende Angebote.

Quelle: Landkreis München; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis München; geförderte Mietwohnungen

Was bleibt nach dem Kita-Zuschuss?

Städtische Kita-Gebühren folgen der Satzung ab 1. Januar 2024 und der gebuchten Betreuungszeit. Der Freistaat reduziert Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich (Kindergartenalter bis Einschulung) — ohne Elternantrag. Längere Buchungen und Verpflegung können den Zuschuss übersteigen; Details stehen in der Satzung und beim Träger. Für Pendler ohne Auto bleibt parallel die direkte U6-Anbindung der Alltagsweg nach München und zum Campus.

Quelle: Stadt Garching; Kita-ElternbeiträgeQuelle: StMAS Bayern; BeitragszuschussQuelle: Stadt Garching; ÖPNV Alltag

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Garching b.München

  • Gilt in Garching b.München die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Ab wann gilt die MiSchuV hier?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 ist Garching b.München in der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappung auch hier?

In Garching gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %). Grundlage ist dieselbe MiSchuV wie bei der Mietpreisbremse. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen folgen eigenen Regeln und fallen nicht unter diese Kappung.

Quelle: BayernPortal; KappungsgrenzeQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel qualifiziert?
  • Gibt es einen Online-Rechner?

Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel 2024 (seit 1. Mai 2024, Indexfortschreibung). Er weist die ortsübliche Nettokaltmiete aus und steht mit Online-Rechner auf der Stadtseite. Ab 1. Mai 2026 ist eine Neuaufstellung vorgesehen.

Quelle: Stadt Garching; MietspiegelQuelle: Stadt Garching; Mietspiegel Status

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
  • Wer stellt den Wohnberechtigungsschein aus?
  • Reicht das Rathaus Garching?

Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den Antrag stellen Sie über Ihre Wohnsitzgemeinde; das Landratsamt München prüft und erteilt den Schein bei Vorliegen der Voraussetzungen. Danach bewerben Sie sich eigenständig auf Wohnungen — der Schein allein weist keine Wohnung zu.

Quelle: Landkreis München; Wohnberechtigungsschein

  • Wo finde ich Sozial- oder landkreisgeförderte Mietwohnungen?
  • Vergibt das Landratsamt Wohnungen?
  • Was ist ein Vormerkungsbescheid?

Staatlich und landkreisgeförderte Mietwohnungen laufen über Verfahren des Landratsamts München (Antrag über die Wohnsitzgemeinde). Je nach Förderweg unterscheiden sich allgemeiner WBS, Vormerkung und landkreiseigene Wege — die Merkblätter auf der Landkreis-Seite erklären die Unterschiede. Ohne passende Einkommensgrenze und Unterlagen kommt keine Zuteilung zustande.

Quelle: Landkreis München; geförderte Mietwohnungen

  • Was kostet die Kita für Mieter-Familien?
  • Reicht der 100-Euro-Zuschuss immer?
  • Wo steht die Gebührensatzung?

Elternbeiträge folgen der städtischen Gebührensatzung (ab 1. Januar 2024) und der gebuchten Stunden. Der Freistaat mindert Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich bis zur Einschulung — ohne Elternantrag. Längere Buchungen und Verpflegung können darüber hinausgehen; Details stehen in der Satzung und beim Träger.

Quelle: Stadt Garching; Kita-GebührenQuelle: StMAS Bayern; Beitragszuschuss

  • Wie komme ich ohne Auto zur Arbeit in München?
  • Reicht die U6 für den Arbeitsweg?
  • Welche MVV-Zone gilt?

Die U6 verbindet Garching direkt mit dem Münchner Netz; Endpunkt ist Garching-Forschungszentrum. Laut Stadt dauert die Fahrt zum Marienplatz rund 20 Minuten. Für Pendeln in die Innenstadt planen Sie Tickets mit Geltungsbereich bis Zone M (häufig M–2). Fahrplan und Ticketwahl prüfen Sie aktuell beim MVV.

Quelle: Stadt Garching; U6 PendelnQuelle: MVV München; Fahrplanauskunft

  • Welche Ausnahmen hat die Mietpreisbremse?
  • Gilt die Bremse auch für Neubau?
  • Was ist mit umfassender Modernisierung?

Bundesrecht kennt Ausnahmen — etwa für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Ob Ihre Wohnung darunterfällt, hängt vom konkreten Fall und dem Mietvertrag ab. Die MiSchuV legt nur fest, dass Garching im Anwendungsgebiet liegt; die Ausnahmeprüfung bleibt Einzelfall.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Überblick

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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