2 Immobilien in Gotha

2 Immobilien werden in Gotha derzeit angeboten.

Seitenüberblick: Immobilien in Gotha

Aktuell sind 2 Anbieter in Gotha und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv. Stand: 14.08.2026.

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

Das Wichtigste über Gotha

Am 24. März 2026 hat der Stadtrat die kommunale Wärmeplanung beschlossen (Beschluss B135/25). Bis spätestens 2045 soll die Wärmeversorgung treibhausgasneutral werden. In der Kernstadt ist ein massiver Ausbau des Fernwärmenetzes vorgesehen; die Erzeugung soll vor allem über Wärmepumpen, optional Biogas-Blockheizkraftwerke, Industrieabwärme und Solarthermie laufen. In Stadtteilen mit Ein- und Zweifamilienhäusern stehen Wärmepumpen im Vordergrund. Der Plan ist eine Orientierung — er verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem.

Bereits am 19. März 2026 ist der Ausbau der städtischen Fernwärme gestartet. Herzstück ist ein Großwärmespeicher mit rund 60 MWh Speicherkapazität; das Vorhaben wird mit rund 4,7 Mio. € aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Netzausbau kann zeitweilig Baustellen im Stadtgebiet bedeuten — prüfen Sie Lage und vorhandene Leitungen, bevor Sie die Heizung tauschen.

Quelle: Stadt Gotha; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Land Thüringen; Fernwärme Speicher

Was zahlen Familien in städtischen Kitas?

In den letzten 24 Monaten vor dem regulären Schuleintritt entfällt der Elternbeitrag für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen. Die städtische Servicepauschale für Vor- und Nachbereitung der Verpflegung bleibt bei 33,50 € je Kind und Monat (Stand der 5. Änderungssatzung ab 1. Mai 2025); das Essen selbst regeln Sie separat mit Träger oder Caterer.

Für jüngere Kinder in Einrichtungen der Stadt richtet sich der Beitrag nach Alter, Halb- oder Ganztagsplatz, Kinderzahl im Haushalt und Jahreseinkommen. Bei einem Kind im Haushalt liegt der Ganztagsbeitrag für Kinder von zwei Jahren bis zum Schuleintritt je nach Einkommensstufe zwischen 77 € und 193 € im Monat; für Kinder unter zwei Jahren zwischen 86 € und 217 €. Bei Überlastung kann das Jugendamt des Landkreises eine Übernahme nach § 90 SGB VIII prüfen.

Quelle: Stadt Gotha; Kita-Gebührensatzung

Wie hängen Gotha, Erfurt und der Thüringer Wald zusammen?

Stadt und Landkreis Gotha gehören zum Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT). Mit einem Verbundticket fahren Sie Bus, Nahverkehrszug und Straßenbahn im Verbundgebiet; die Preisstufe richtet sich nach den durchfahrenen Zonen. Der Hauptbahnhof ist Umsteigepunkt zwischen Regionalbahn und Stadtnetz.

Die Thüringer Waldbahn startet am Gothaer Hauptbahnhof: Linie 4 fährt nach Bad Tabarz, Linie 6 nach Waltershausen, die Stadtlinien verbinden Hauptbahnhof, Ostbahnhof und Krankenhaus. Richtung Erfurt und Eisenach nutzen Sie die Regionalbahn im VMT-Tarif. Fahrplan und Ticket prüfen Sie in der Verbundauskunft.

Quelle: VMT; VerbundgebietQuelle: Thüringer Waldbahn; Fahrplan

Was kostet Parken in der Innenstadt?

Seit dem 9. Februar 2026 gilt die aktuelle Parkgebührenordnung. In Zone I (u. a. Ekhofplatz, Friedrichstraße, Bürgeraue) und Zone II (Mohrenstraße, Mühlgrabenweg, Parkallee) zahlen Sie werktags 1,00 € je angefangene 30 Minuten; in Zone I gilt eine Höchstparkdauer von 3 Stunden. In Zone II gibt es zusätzlich Tageskarte 3,00 €, 7-Tage-Karte 5,00 € und 30-Tage-Karte 15,00 €. Zone III (übriges Stadtgebiet) kostet 0,50 € je halbe Stunde, Tageskarte 3,00 €.

In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten beantragen Sie den Bewohnerparkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde — typischerweise über das Bürgerbüro. Voraussetzung: Meldung in der Zone, kein privater Stellplatz, Fahrzeug auf Sie zugelassen oder dauerhaft genutzt. Der Ausweis garantiert keinen freien Stellplatz; die Gebühr nennt die zuständige Stelle.

Quelle: Stadt Gotha; ParkgebührenordnungQuelle: Stadt Gotha; Bewohnerparken

Bundesland Thüringen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 % (seit 1. Januar 2024)
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:

Häufige Fragen zu Wohnen in Gotha

  • Gibt es in Gotha eine kommunale Wärmeplanung?
  • Wird Fernwärme in der Kernstadt ausgebaut?
  • Muss ich mich an den Wärmeplan halten?

Ja. Der Stadtrat hat am 24. März 2026 die kommunale Wärmeplanung beschlossen (B135/25). In der Kernstadt ist ein massiver Fernwärmeausbau vorgesehen; in Ein- und Zweifamilienhauslagen stehen Wärmepumpen im Vordergrund. Der Plan ist Orientierung bis 2045 — ohne Anschlusszwang. Am 19. März 2026 ist der Ausbau mit einem Großwärmespeicher von rund 60 MWh gestartet.

Quelle: Stadt Gotha; WärmeplanungQuelle: Land Thüringen; Fernwärme Speicher

  • Ab wann ist die Kita in Gotha beitragsfrei?
  • Was kostet die Servicepauschale in Gothaer Kitas?
  • Wie hoch ist der Elternbeitrag vor den letzten zwei Jahren?

In den letzten 24 Monaten vor dem regulären Schuleintritt entfällt der Elternbeitrag für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen. In städtischen Einrichtungen bleibt die Servicepauschale von 33,50 € je Kind und Monat; Verpflegung ist zusätzlich. Für jüngere Kinder gilt die einkommensabhängige Tabelle — Ganztags bei einem Kind im Haushalt zwischen 77 € und 193 € (ab zwei Jahren) bzw. 86 € und 217 € (unter zwei Jahren).

Quelle: Stadt Gotha; Kita-Gebührensatzung

  • Gehört Gotha zum Verkehrsverbund Mittelthüringen?
  • Welcher ÖPNV-Tarif gilt in Gotha?
  • Kann ich Bus, Bahn und Waldbahn mit einem Ticket nutzen?

Ja. Stadt und Landkreis Gotha liegen im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT). Mit einem Verbundticket fahren Sie Bus, Nahverkehrszug und Straßenbahn im Verbundgebiet; die Preisstufe richtet sich nach den durchfahrenen Tarifzonen. Die Thüringer Waldbahn gehört zum VMT.

Quelle: VMT; Verbundgebiet

  • Wohin fährt die Thüringer Waldbahn ab Gotha?
  • Ist der Bahnhof Gotha ein Umsteigepunkt?
  • Lohnt sich Pendeln von Gotha nach Erfurt?

Ja — der Hauptbahnhof ist Umsteigepunkt. Linie 4 der Thüringer Waldbahn fährt nach Bad Tabarz, Linie 6 nach Waltershausen; die Stadtlinien verbinden Hauptbahnhof, Ostbahnhof und Krankenhaus. Richtung Erfurt und Eisenach nutzen Sie die Regionalbahn im VMT-Tarif. Abfahrten prüfen Sie in der Verbund- oder Bahnauskunft.

Quelle: Thüringer Waldbahn; FahrplanQuelle: VMT; Fahrplanauskunft

  • Was kostet Parken am Automaten in Gotha?
  • Welche Parkzonen gibt es in Gotha?
  • Gibt es eine Monatskarte für Zone II?

Seit dem 9. Februar 2026 gelten in Zone I und II 1,00 € je angefangene 30 Minuten; Zone I hat eine Höchstparkdauer von 3 Stunden. In Zone II gibt es Tageskarte 3,00 €, 7-Tage-Karte 5,00 € und 30-Tage-Karte 15,00 €. Zone III kostet 0,50 € je halbe Stunde, Tageskarte 3,00 €.

Quelle: Stadt Gotha; Parkgebührenordnung

  • Brauche ich in Gotha einen Bewohnerparkausweis?
  • Wie beantrage ich Anwohnerparken in Gotha?
  • Reicht der Ausweis für einen festen Stellplatz?

In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten ja. Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde, typischerweise über das Bürgerbüro. Voraussetzung: Meldung in der Zone, kein privater Stellplatz, Fahrzeug auf Sie zugelassen oder dauerhaft genutzt. Der Ausweis garantiert keinen freien Stellplatz; die aktuelle Gebühr nennt die zuständige Stelle.

Quelle: Stadt Gotha; Bewohnerparken

  • Ist Gotha hochwassergefährdet?
  • Wo prüfe ich Überschwemmungsgebiete in Gotha?
  • Welche Gewässer sind im Stadtgebiet relevant?

Das hängt vom Flurstück ab. Prüfen Sie die Hochwassergefahren- und Überschwemmungskarten des TLUBN, mindestens für das statistische 100-jährliche Ereignis (HQ 100). Im Stadt- und Kreisgebiet sind unter anderem Leina, Leinakanal und Wilder Graben wasserrechtlich relevant; die untere Wasserbehörde sitzt im Landratsamt.

Quelle: TLUBN; HochwasserkartenQuelle: Landkreis Gotha; Gewässerschau

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden