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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Waiblingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Waiblingen kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit dem Hebesatz der Grundsteuer B von 200 %. Der Gemeinderat hat diesen Satz am 14. November 2024 für das Jahr 2025 festgesetzt; für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt die Grundsteuer A mit 670 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt wendet den Hebesatz an — daraus folgt die Jahressteuer, nicht ein Verkaufspreis. Die landesweiten Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Waiblingen; Grundsteuer Hebesätze
Seit dem Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2023 zeigt die Geoportal-Karte, ob Ihre Lage eher als Fernwärme-Eignungsgebiet (grün) oder als Einzelheizungs-Eignungsgebiet (violett) gilt — ohne Zwang zum Anschluss. Die Stadtwerke prüfen auf Antrag, ob ein Wärmenetz vorhanden oder geplant ist; ausgebaute Bereiche liegen unter anderem in Bittenfeld, auf der Korber Höhe, in Neustadt und am Rötepark. Jeder Hausanschluss wird individuell geplant. Bei einem Heizungstausch bleibt zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg zu beachten. Die Energieagentur Rems-Murr bietet eine kostenlose Erstberatung in der Gewerbestraße 11.
Quelle: Stadt Waiblingen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Waiblingen; Fernwärme
Eintragungen und Auszüge für Waiblingen bearbeitet das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen, Winnender Straße 27 — eines der zentralen Grundbuchämter in Baden-Württemberg (Betrieb seit 1. Februar 2016). Einsicht ist bei berechtigtem Interesse gebührenfrei; bringen Sie den Personalausweis und bei Bedarf Nachweise mit. Unbeglaubigte Ausdrucke kosten 10 €, beglaubigte 20 € (GNotKG). Den Antrag stellen Sie über das Online-Formular; der Versand erfolgt in der Regel per Post. Die Infothek ist montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Bodenrichtwerte zum Stichtag der Grundsteuerbewertung rufen Sie über BORIS-BW ab; die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb berät bei Fragen zur Ermittlung.
Quelle: Amtsgericht Waiblingen; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Waiblingen; GrundbucheinsichtQuelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte
Teile des Stadtgebiets liegen an der Rems. Ob ein konkretes Grundstück bei häufigem, hundertjährlichem oder extremem Hochwasser in der Überflutungsfläche liegt, prüfen Sie in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten der LUBW (UDO). Das HQ 100 gilt in Baden-Württemberg als festgesetztes Überschwemmungsgebiet — mit Folgen für Bau und Versicherung, nicht als pauschales Urteil über die ganze Stadt. Beim späteren Vermieten gilt seit dem 1. Januar 2026keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen bleiben bei der Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Orientierung bietet der qualifizierte Mietspiegel bis zum 31. Januar 2027.
Quelle: Land Baden-Württemberg; HochwassergefahrenkartenQuelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Waiblingen; Mietspiegel
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Es gilt der landesweite Satz — Details stehen im Bundesland-Block oben auf der Ortsseite.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) hat der Gemeinderat am 14. November 2024 den Hebesatz der Grundsteuer B für 2025 auf 200 % festgesetzt (Grundsteuer A: 670 %). Das Finanzamt liefert den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Das ergibt die Jahressteuer, nicht einen Verkaufspreis. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen, Winnender Straße 27. Einsicht ist bei berechtigtem Interesse gebührenfrei; unbeglaubigte Ausdrucke kosten 10 €, beglaubigte 20 € (GNotKG). Antrag auch über das Online-Formular; Versand in der Regel per Post.
Quelle: Amtsgericht Waiblingen; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Waiblingen; Grundbucheinsicht
Aktuelle Bodenrichtwerte und die für die Grundsteuer maßgeblichen Werte (Stichtag der Bewertung) rufen Sie kostenfrei über BORIS-BW ab. Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb berät bei Fragen zur Ermittlung.
Quelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Waiblingen; Bodenrichtwerte Hinweis
Prüfen Sie die Geoportal-Karte zur kommunalen Wärmeplanung (Ratsbeschluss 14. Dezember 2023). Grün markierte Bereiche kennzeichnen mögliche Fernwärme-Eignungsgebiete, violett eher Einzelheizungen — beides ohne Anschlusszwang. Die Stadtwerke prüfen, ob ein Netz vorhanden oder geplant ist. Bei Heizungstausch bleibt das EWärmeG Baden-Württemberg zu beachten.
Quelle: Stadt Waiblingen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Waiblingen; Fernwärme
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Waiblingen keine Mietpreisbremse. Für Bestandserhöhungen bleibt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (höchstens bis zur Vergleichsmiete) maßgeblich. Orientierung bietet der qualifizierte Mietspiegel bis 31. Januar 2027.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Waiblingen; Mietspiegel
Für städtische Kindertageseinrichtungen gelten einkommensabhängige Gebühren — auch für Eigentümerfamilien. Seit dem 1. April 2026 gilt die neue Benutzungs- und Gebührenordnung; bis 40.000 € Mindestgebühr, ab 120.000 € bzw. ohne Nachweis Höchstgebühr.
Prüfen Sie die Adresse in den Hochwassergefahrenkarten der LUBW. Das HQ 100 gilt als festgesetztes Überschwemmungsgebiet — mit möglichen Folgen für Bebauung und Versicherung. Das betrifft Lagen an der Rems, nicht automatisch das ganze Stadtgebiet.
Für viele Berufspendler spricht die direkte S-Bahn-Anbindung: S 2 und S 3 im VVS vom Bahnhof Waiblingen nach Stuttgart. Ob sich der Standort lohnt, hängt von Fahrzeit, Ticketkosten und Ihrer Arbeitslage ab — den Takt prüfen Sie im aktuellen Fahrplan.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden