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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Leutenbach - Württ – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in der Ortsmitte Nellmersbach kauft, trifft seit dem 14. Mai 2024 auf ein förmliches Sanierungsgebiet: Der Gemeinderat hat die Satzung beschlossen, Sanierungsträger ist die STEG Stadtentwicklung GmbH (Durchführung ab 20. Juni 2024). Das Land stellt über das Landessanierungsprogramm 800.000 Euro bereit; private Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich können Zuschüsse für Gebäudemodernisierung beantragen — vor Maßnahmenbeginn mit STEG und Gemeinde klären. Beim Mieten gilt in der Gemeinde keine Mietpreisbremse.
Quelle: Gemeinde Leutenbach; Sanierungsgebiet NellmersbachQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) nennt die Gemeinde aktuell den Hebesatz B mit 200 % und A mit 530 % (Beschluss des Gemeinderats am 26. November 2024 für das Erhebungsjahr 2025; Stand der Gemeinde-Veröffentlichung). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Landesmodell (Bodenwertmodell — kein aktueller Verkaufspreis), die Gemeinde den Hebesatz. Anschlussbeiträge veröffentlicht die Gemeinde u. a. mit Wasser 5,40 €/m² Geschossfläche (zzgl. MwSt.), Kanal 6,40 €/m² und Klär 2,55 €/m² — ob Ihr Grundstück betroffen ist, klären Sie vor dem Kauf bei der Bauverwaltung. Untere Baurechtsbehörde ist der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden.
Quelle: Gemeinde Leutenbach; Grundsteuer und AnschlussbeiträgeQuelle: Gemeinde Leutenbach; Hebesatz-Beschluss 2025Quelle: Gemeinde Leutenbach; Baurecht GVV
Nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg war Leutenbach nicht verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Der Gemeinderat hat sie 2021 trotzdem beschlossen (Planungsbüro greenventory). Öffentliche Vorstellung am 24. April 2024 in der Rems-Murr-Halle; Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Der Plan ist Strategie, keine fertige Netzpflicht Straße für Straße — Abschlussbericht als PDF auf der Gemeinde-Seite. Vor einem Heizungstausch lohnt der Blick in die ausgewiesenen Eignungsgebiete.
Quelle: Gemeinde Leutenbach; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Leutenbach; Wärmeplan-Bericht PDF
Zuständig ist das Amtsgericht Waiblingen — Grundbuchamt, Winnender Straße 27 (Leutenbach mit Nellmersbach und Weiler zum Stein liegt im Bezirk). Nach dem Starkregen vom 3. Juni 2024 arbeitet die Gemeinde mit Berglen, Winnenden und dem Regierungspräsidium Stuttgart an einem hydrologischen Modell für das Einzugsgebiet des Buchenbachs. Ob ein Flurstück betroffen ist, zeigen die Hochwassergefahrenkarten im BürgerGIS und beim Land — nicht die Ortslage allein. Bodenrichtwerte stellt Baden-Württemberg über BORIS-BW bereit; sie ersetzen kein Verkehrswertgutachten.
Quelle: Amtsgericht Waiblingen; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde Leutenbach; Hochwasser FAQ Juni 2024Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Der Gemeinderat hat am 14. Mai 2024 die förmliche Festlegung beschlossen; Sanierungsträger ist die STEG (ab 20. Juni 2024). Das Land stellt über das Landessanierungsprogramm 800.000 Euro bereit. Private Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich können Zuschüsse für Gebäudemodernisierung beantragen — vor Maßnahmenbeginn mit STEG und Gemeinde klären.
Die Gemeinde nennt aktuell Hebesatz B 200 % und Hebesatz A 530 % für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). In Baden-Württemberg ermittelt das Finanzamt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell — nicht nach dem aktuellen Verkaufspreis. Die Gemeinde wendet den Hebesatz an.
Quelle: Gemeinde Leutenbach; HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Landesweit 5 % der Bemessungsgrundlage (meist Kaufpreis) — Kurzüberblick auch im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchgebühren; Maklerkosten richten sich nach Vereinbarung.
Zuständig ist das Amtsgericht Waiblingen — Grundbuchamt, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen (Leutenbach mit Nellmersbach und Weiler zum Stein liegt im Bezirk). Online-Anträge auf Grundbuchausdruck laufen über das Landesportal.
Quelle: Amtsgericht Waiblingen; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchausdruck
Die Gemeinde hat die Planung freiwillig aufgestellt (Gemeinderat 2021, Vorstellung 24. April 2024, Ziel 2040). Sie ist ein strategischer Plan, keine fertige Netzpflicht. Vor einem Heizungstausch lohnt der Blick in den Abschlussbericht auf der Gemeinde-Seite.
Öffentliche Bodenrichtwerte stellt Baden-Württemberg über BORIS-BW der Gutachterausschüsse kostenfrei bereit. Die Werte sind zonenscharf und ersetzen keine Verkehrswertermittlung für den konkreten Kauf.
Ja — flurstückbezogen. Nach dem Starkregen am 3. Juni 2024 entsteht mit Berglen, Winnenden und dem Regierungspräsidium Stuttgart ein Modell für das Buchenbach-Einzugsgebiet. Ergänzend: HWGK im BürgerGIS und die Landes-Hochwassergefahrenkarten.
Quelle: Gemeinde Leutenbach; Hochwasser FAQQuelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten
Die Gemeinde veröffentlicht Anschlussbeiträge u. a. Wasser 5,40 €/m² Geschossfläche (zzgl. MwSt.), Kanal 6,40 €/m² und Klär 2,55 €/m². Ob Ihr Grundstück beitragspflichtig ist, hängt von der jeweiligen Anlage ab — vor dem Kauf bei der Bauverwaltung klären. Untere Baurechtsbehörde ist der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden.
Quelle: Gemeinde Leutenbach; AnschlussbeiträgeQuelle: Gemeinde Leutenbach; Baurecht GVV
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden