Immobilien zum Kaufen in Ludwigsburg

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Das Wichtigste zum Kaufen in Ludwigsburg

Wer in Ludwigsburg kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell fest (Grundstücksfläche und Bodenrichtwert), die Stadt wendet den Hebesatz der Grundsteuer B von 262 % an. Für das Kalenderjahr 2026 bleibt dieser Hebesatz unverändert. Das ist kein Verkaufspreis- oder Marktwertmodell.

Das Grundbuch für Ludwigsburg führt nicht das Amtsgericht vor Ort, sondern das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen. Die früheren Grundbuchämter des Bezirks — darunter Ludwigsburg — wurden dort eingegliedert. Landesweite Kaufnebenkosten und die Solarpflicht stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; Grundsteuer HebesatzQuelle: Stadt Ludwigsburg; Grundsteuer 2026Quelle: Amtsgericht Waiblingen; Grundbuchamt

Was bedeutet der Wärmeplan für Ihr Haus?

Die kommunale Wärmeplanung wurde 2023 erstellt und um den Jahreswechsel 2023/2024 veröffentlicht. Sie zeigt Eignungsgebiete für Fernwärme und Lagen, in denen eher eine eigene Heizung — vor allem Wärmepumpen — vorgesehen ist. Aussagen zu einzelnen Gebäuden trifft der Plan nicht; ob Ihr Haus später ans Netz kommt, entscheidet die Ausbauplanung der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB).

Auf der gemeinsamen Wärme-Website von Ludwigsburg, Kornwestheim und der SWLB sehen Sie Bestandsnetz und Ausbau. Sie können Ihre Adresse eintragen und werden informiert, sobald es Neuigkeiten zu Ihrer Straße gibt. Der Plan allein begründet keinen Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; WärmeplanungQuelle: SWLB; Fernwärme Ausbau

Fallen Erschließungsbeiträge an?

Ja, die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge für Anbaustraßen, Plätze und Wohnwege. Der Gemeinderat hat am 24. September 2025 eine neue Erschließungsbeitragssatzung beschlossen; sie gilt ab dem 1. April 2026. Entsteht die sachliche Beitragspflicht ab diesem Tag, gilt die neue Fassung. Für Anlagen, deren Beitragspflicht schon vorher entstanden ist, bleibt die alte Satzung von 2006 maßgeblich.

Aktuelle Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2025 (Beschluss 21. Mai 2025) finden Sie kostenfrei über BORIS-BW und die städtische Übersicht. Für die Grundsteuerfestsetzung waren die Werte zum Stichtag 1. Januar 2022 maßgeblich — spätere Zonenwerte ändern die Steuer nicht automatisch.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; ErschließungsbeitragQuelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Ludwigsburg; Bodenrichtwerte 2025

Was gilt, wenn Sie später vermieten?

Beim Neuabschluss gilt in Ludwigsburg die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2026 (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete). Im Bestand begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren. Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025.

Nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum und dem Verkauf gilt hier die verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren — dieselbe Kulisse wie die Bremse, zunächst bis Ende 2026. In ausgewiesenen Parkzonen ohne privaten Stellplatz kostet der Bewohnerparkausweis 120 € im Jahr.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; MieterschutzQuelle: Land BW; KündigungssperrfristQuelle: Stadt Ludwigsburg; Bewohnerparken

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Ludwigsburg

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Ludwigsburg?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Was kostet die Grunderwerbsteuer in Ludwigsburg?

In Baden-Württemberg — und damit in Ludwigsburg — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Den landesweiten Rahmen finden Sie im Bundesland-Block.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Ludwigsburg?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch Ludwigsburg?
  • Ist das Grundbuchamt in Ludwigsburg oder Waiblingen?

Grundbucheinträge für Ludwigsburg bearbeitet das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen. Die früheren Grundbuchämter unter anderem des Bezirks Ludwigsburg wurden dort eingegliedert — nicht das Amtsgericht Ludwigsburg vor Ort.

Quelle: Amtsgericht Waiblingen; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ludwigsburg?
  • Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform ab 2025?
  • Bleibt der Hebesatz 2026 gleich?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 262 % — für 2026 unverändert. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert) fest; die Stadt wendet den Hebesatz an. Das ist kein Verkaufspreis- oder Marktwertmodell.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; Grundsteuer HebesatzQuelle: Stadt Ludwigsburg; Grundsteuer 2026

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Ludwigsburg?
  • Was ist BORIS-BW?
  • Welche Bodenrichtwerte gelten für die Grundsteuer?

Aktuelle Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2025 (Beschluss 21. Mai 2025) sind kostenfrei über BORIS-BW und die städtische Übersicht abrufbar. Für die Grundsteuerfestsetzung waren die Werte zum Stichtag 1. Januar 2022 maßgeblich — spätere Zonenwerte ändern die Steuer nicht automatisch.

Quelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Ludwigsburg; Bodenrichtwerte 2025

  • Fallen in Ludwigsburg Erschließungsbeiträge an?
  • Ab wann gilt die neue Erschließungsbeitragssatzung?
  • Was gilt für ältere Erschließungsanlagen?

Ja. Die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge für Anbaustraßen, Plätze und Wohnwege. Die neue Satzung vom 24. September 2025 gilt ab dem 1. April 2026. Entsteht die sachliche Beitragspflicht ab diesem Tag, gilt die neue Fassung; für ältere Anlagen bleibt die Satzung von 2006 maßgeblich.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; Erschließungsbeitrag

  • Liegt Ludwigsburg in einem Fernwärme- oder Wärmeplan-Gebiet?
  • Wo sehe ich, ob mein Haus Fernwärme bekommen kann?
  • Gibt es Anschlusszwang durch die Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung (2023 erstellt, veröffentlicht um den Jahreswechsel 2023/2024) setzt auf Fernwärme als zentrale Option. Die SWLB zeigt Bestandsnetz und Ausbaugebiete auf einer interaktiven Karte; Aussagen zu einzelnen Gebäuden trifft der Plan nicht. Der Plan allein begründet keinen Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; WärmeplanungQuelle: SWLB; Fernwärme Ausbau

  • Gilt in Ludwigsburg auch nach dem Kauf die Mietpreisbremse?
  • Muss ich als Vermieter die Mietpreisbremse beachten?
  • Welche Kündigungssperrfrist gilt nach Umwandlung?

Ja. Wenn Sie die Immobilie vermieten, gilt in Ludwigsburg die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2026 (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete) sowie die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Nach Umwandlung in Eigentum und Verkauf gilt die verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; MieterschutzQuelle: Land BW; Kündigungssperrfrist

  • Was gelten für Käufer-Familien bei Kita-Beiträgen in Ludwigsburg?
  • Ist der Kita-August gebührenfrei?

Städtische Kita-Beiträge richten sich nach Betreuungszeit, Alter und der Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt. Sie zahlen für elf Monate; der August ist gebührenfrei. Ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 steigen die Sätze jährlich um 6 %.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; Kita-Gebühren

  • Was kostet Bewohnerparken nach dem Kauf in Ludwigsburg?
  • Brauche ich als Eigentümer einen Parkausweis?

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz bzw. keine Garage haben, brauchen Sie den Ausweis. Die Gebühr beträgt 120 € für zwölf Monate; Änderungen oder Ersatz kosten 15 €. Eine eigene Garage schließt den Anspruch aus.

Quelle: Stadt Ludwigsburg; Bewohnerparken

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