6 Whg bezugsfrei / Mehrfamilienhaus in Nymphenburg / nahe des Laimer Tors / 15




















































In München gibt es 6 Häuser und 34 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Häuser sind bezogen auf den m²-Preis im Durchschnitt ca. 12 % teurer als Eigentumswohnungen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 8.124 €/m². Das Baujahr hat folgenden Einfluss: Angebote mit Baujahr 1960–1999 sind ca. 17 % günstiger pro m² als Angebote ab Baujahr 2000. Stand: 24.09.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Happy Immo GmbH bietet an: Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, Zertifizierung durch TÜV oder DEKRA, Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, Kenntnis im Umgang mit modernen Medien und Engagement als Vorreiter für KI-Technologien mit immonika.de
Baldur Immobilien GmbH bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wohnref München GmbH bietet an: virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Ute Loeschner Immobilien bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wollen Sie in München Mietwohnungen in Eigentum aufteilen, brauchen Sie ab 11 Wohnungen im Gebäude eine Genehmigung im gesamten Stadtgebiet (§ 250 BauGB). In einem Erhaltungssatzungsgebiet gilt die Genehmigungspflicht auch für kleinere Häuser; die Stadt hat dort zudem ein Vorkaufsrecht. Zuständig ist das Sozialreferat, Fachbereich Bestandssicherung; die Antragsgebühr liegt zwischen 25 € und 1.000 €. Wer nach dem Kauf neu vermietet, bleibt an die seit dem 1. Januar 2026 geltende Mietpreisbremse gebunden (Ort, nicht landesweit) — inklusive Kappungsgrenze 15 % bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Stadt München; Umwandlung GenehmigungQuelle: Stadt München; ErhaltungssatzungQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer A und B 824 % (Stadtratsbeschluss 23. Oktober 2024, Satzung ab 1. Januar 2025, auch für 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis Ihres Objekts.
Quelle: Stadt München; GrundsteuerhebesätzeQuelle: Stadt München; Grundsteuerreform
München war die erste Kommune in Bayern mit einem Wärmeplan nach dem Wärmeplanungsgesetz. Wärmesatzung und Umsetzungsstrategie gelten seit dem 1. Januar 2026 (Beschluss 26. November 2025). Die Satzung wirkt verwaltungsintern und verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem; einen Anschlusszwang gibt es nicht. Nutzen Sie das Geoportal der Stadt, um Eignungsgebiete (Fernwärme, Nahwärme, dezentral, Prüfgebiete) vor Sanierung oder Kauf zu prüfen — der Plan ersetzt keine objektbezogene Planung.
Quelle: Stadt München; WärmeplanungQuelle: Stadt München; Wärmesatzung
Wohnraum dürfen Sie nicht ohne Genehmigung zweckentfremden. Mehr als acht Wochen Fremdenbeherbergung im Kalenderjahr gelten als Zweckentfremdung; eine dauerhafte ausschließliche Ferienvermietung ist verboten. Zuständig ist der Fachbereich Bestandssicherung. Eine städtische Registrierungspflicht für Online-Inserate ist in Vorbereitung, gilt aber noch nicht. In Erhaltungssatzungsgebieten (derzeit 36 Gebiete) prüft die Stadt zudem bauliche Änderungen eng; Kaufinteressierte können eine Abwendungserklärung anbieten, damit das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird.
Quelle: Stadt München; ZweckentfremdungQuelle: Stadt München; Erhaltungssatzung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
In Bayern — und damit in München — beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 %. Den landesweiten Überblick und die Amtsquelle finden Sie im Bundesland-Block.
Neben der Grunderwerbsteuer (Satz im Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach Gerichts- und Notarkostengesetz an. Maklerprovisionen richten sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip beim Kauf. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer ein — genaue Beträge hängen vom Kaufpreis und Vertrag ab.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht München; Grundbuchamt
Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts München. Der Notar meldet den Kauf und veranlasst die Eintragung; ohne bezahlte Grunderwerbsteuer erfolgt in der Regel keine Eigentumsumschreibung. Für Auskünfte aus dem Grundbuch gelten datenschutzrechtliche Grenzen.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer A und B 824 % (Satzung ab 1. Januar 2025, auch für 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt München; GrundsteuerhebesätzeQuelle: Stadt München; Grundsteuerreform
Bodenrichtwerte ermittelt der unabhängige Gutachterausschuss. Bayernweit können Sie Orientierungsdaten über das Portal Bodenrichtwerte Bayern / BORIS abrufen; amtliche Einzelauskünfte sind oft kostenpflichtig. Der Richtwert ist kein Verkaufspreis, sondern ein Lage-Durchschnitt für unbebaute Fläche.
Quelle: BayernPortal; BodenrichtwerteQuelle: Bauministerium Bayern; Gutachterausschüsse
Ab 11 Wohnungen im Gebäude ist die Begründung von Sondereigentum im gesamten Stadtgebiet genehmigungspflichtig. In Erhaltungssatzungsgebieten gilt das auch darunter; dort besteht zudem ein kommunales Vorkaufsrecht. Klären Sie Genehmigung und Abwendungserklärung vor dem Kauf, wenn Sie aufteilen oder sanieren wollen. Nach Umwandlung und Verkauf gilt in München die verlängerte Kündigungssperrfrist von zehn Jahren.
Quelle: Stadt München; Umwandlung GenehmigungQuelle: Stadt München; ErhaltungssatzungQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
München hat als erste Kommune in Bayern einen Wärmeplan vorgelegt; seit dem 1. Januar 2026 gilt die kommunale Wärmesatzung. Der Plan zeigt Eignungsgebiete für Fernwärme und dezentrale Lösungen, begründet aber keinen generellen Anschlusszwang für Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Satzung wirkt verwaltungsintern und ersetzt keine objektbezogene Planung.
Quelle: Stadt München; WärmeplanungQuelle: Stadt München; Wärmesatzung
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten in München Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % bis zum 31. Dezember 2029 — als Ortsregel, nicht landesweit. Bei Neuvermietung nach dem Kauf bleibt die 10-%-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete maßgebend — unabhängig davon, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind.
Mehr als acht Wochen Fremdenbeherbergung im Kalenderjahr gelten als Zweckentfremdung und brauchen eine Genehmigung. Eine dauerhafte ausschließliche Ferienvermietung ist verboten. Eine städtische Registrierungspflicht für Online-Inserate wird vorbereitet, gilt aber noch nicht.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 04.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden