2-Zimmer-Eigentumswohnung mit Balkon in Düsseldorf-Düsseltal


Aktuell haben wir keine Immobilien in Willich – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Aktuell sind 4 Anbieter in Willich und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
U-W-I Ulrike Wollscheid Immobilien bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, IHK-Sachkundenachweis, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, professionelle moderne Software, Kenntnis im Umgang mit modernen Medien und Engagement als Vorreiter für KI-Technologien mit immonika.de
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Gerhardts Immobilien GmbH bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, Auszeichnung durch das Magazin Focus, virtuelle Rundgänge, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Holger Brau & Alexander Friedrich, Immobilien Bürogemeinschaft bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Ellen Schmand Immobilien bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Willich steht nicht unter der Mietpreisbremse. Die Stadt fehlt in der Kommunenliste der Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW, in Kraft seit 1. März 2025). Nachbarstädte wie Krefeld, Meerbusch, Kempen und Kaarst sind erfasst; Willich nicht. Neuvertragsmieten sind hier deshalb nicht auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Bei Bestandserhöhungen bis zur Vergleichsmiete gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — nicht die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der Verordnung.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
Seit März 2026 erarbeiten Willich und Meerbusch die kommunale Wärmeplanung. Mit der fachlichen Ausarbeitung wurde HIC Consulting beauftragt. Jede Stadt erhält einen eigenen Plan; Teile der Bearbeitung laufen wegen Synergien zusammen. Der Plan soll zeigen, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen sinnvoll sind. Er ist eine strategische Orientierung nach dem Landeswärmeplanungsgesetz und ersetzt keine individuelle Energieberatung. Einen Anschlusszwang begründet er nicht. Nach Abschluss sollen die Ergebnisse öffentlich vorgestellt werden; Bürgerbeteiligung ist vorgesehen.
Quelle: Stadt Willich; Wärmeplanung Meerbusch
Der einzige Bahnhof im Stadtgebiet liegt in Willich-Anrath. Dort halten stündlich die Regionalbahnen RB 33 (Rhein-Niers-Bahn) und RB 35 (Emscher-Niederrhein-Bahn) Richtung Mönchengladbach bzw. Krefeld, Duisburg und das Ruhrgebiet. Am Bahnhof gibt es Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Plätze mit fast 100 abschließbaren Fahrradboxen; die Mehrheit vermietet die Stadtverwaltung, zehn Boxen im nördlichen Teil lassen sich am Terminal buchen. Buslinien verbinden die Ortsteile mit Meerbusch (Stadtbahn) und Kaarst (S 28 nach Düsseldorf). Tickets und Auskunft laufen über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).
Quelle: Stadt Willich; ÖPNV Anrath
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) hat der Rat am 28. Mai 2026 den Hebesatz der Grundsteuer B für das Jahr 2026 auf 639 % festgesetzt (wertabhängiges Bundesmodell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Die Steuer ist kein Verkaufspreis der Immobilie. Vermieter dürfen sie über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Willich; Grundsteuer Hebesatz 2026Quelle: Stadt Willich; Hebesatzsatzung 2026
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Der einzige Bahnhof liegt in Willich-Anrath: stündlich RB 33 und RB 35 Richtung Mönchengladbach bzw. Krefeld/Ruhr. Buslinien schaffen Anschluss in Meerbusch (Stadtbahn) und Kaarst (S 28 nach Düsseldorf). Ob sich das Pendeln lohnt, hängt von Arbeitsort und Umstiegen ab — ohne Auto sind Anrath und die Busknoten der klare Hebel.
Ja, die Stadt erhebt einkommensabhängige Elternbeiträge. Beitragsfrei sind die letzten beiden Kita-Jahre vor der Einschulung, Geschwister bei gleichzeitiger Betreuung sowie Einkommen unter der Bemessungsgrenze. Die Festsetzung erfolgt über den Jugendbereich; ohne Einkommensnachweis kann der Höchstbeitrag gelten. Beitragstabellen gelten gestaffelt ab 1. August 2025.
Die kommunale Wärmeplanung läuft seit März 2026 gemeinsam mit Meerbusch (HIC Consulting); jede Stadt erhält einen eigenen Plan. Er soll Orientierung geben, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen sinnvoll sind — ohne Anschlusszwang. Fertige Ergebnisse werden nach Abschluss öffentlich vorgestellt.
Willich liegt im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Bus und Regionalbahn nutzen denselben Tarifraum; Auskunft und Tickets über VRR- oder Bahn-Fahrplanauskunft. Für Ziele außerhalb der Regionalbahn-Linien empfehlen sich Umstiege in Krefeld, Mönchengladbach oder Duisburg.
Ja. Am Anrather Bahnhof gibt es Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Plätze mit fast 100 abschließbaren Fahrradboxen. Die Mehrheit vermietet die Stadtverwaltung; zehn Boxen im nördlichen Teil lassen sich direkt am örtlichen Terminal buchen. Anfragen zur Vermietung nimmt die Stadt unter der auf der ÖPNV-Seite genannten Nummer entgegen.
Die Niers berührt das Stadtgebiet, besonders im Ortsteil Neersen. Bei Starkregen im September 2025 hat die Stadt Anwohner am Grenzweg vorsorglich evakuiert; die Lage wurde nach Durchgang der Welle wieder aufgehoben. Ob ein konkretes Grundstück in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt, prüfen Sie in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten — nicht pauschal für ganz Willich.
Quelle: Stadt Willich; Hochwasserlage NiersQuelle: Land NRW; Hochwassergefahrenkarten
Mehrere SWK-Buslinien (unter anderem 053, 055, 056) führen über Willich zum Edelstahlwerk Tor 3 in Krefeld — dort Anschluss an die Tram 042 Richtung Krefeld-Zentrum. Linie 054 verbindet Anrath direkt mit Krefeld Hauptbahnhof. Alternativ fahren RB 33 und RB 35 von Anrath nach Krefeld. Fahrplan und Tarif über den VRR.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden