KAPITALANLAGE oder selbst einziehen: Neu renoviertes 1-Zimmer-Apartment in Uni-Nähe mit Stellplatz

In Mainz gibt es 1 Eigentumswohnung zum Kaufen. Stand: 14.09.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
WRS REAL ESTATE GROUP Inc. - WRS Immobilien bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge, Kenntnis im Umgang mit modernen Medien und Mitarbeit an der Fortentwicklung von immonika.de
GEIBERGER Immobilien bietet an: Arbeit als zertifizierter Immobiliengutachter, Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
MATTHIAS PFEIFER IMMOBILIEN bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
UK Immobilien bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Mainz kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) mit gesplittetem Hebesatz: 480 % für Wohngrundstücke, 720 % für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer A liegt bei 350 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — kein Verkaufspreis. Die Stadt veröffentlicht die Sätze ab 1. Januar 2025 (Haushaltssatzung, Amtsblatt Nr. 36 vom 22. August 2025). Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Mainz; Grundsteuer Hebesätze
Die Zweckentfremdungsverbotssatzung vom 6. April 2022 gilt für das gesamte Stadtgebiet und endet mit Ablauf des 31. März 2027. Ohne Genehmigung des Bauamts dürfen Sie Wohnraum nicht überwiegend anderen Zwecken zuführen — insbesondere nicht als Ferienwohnung über zwölf Wochen (84 Tage) im Jahr, nicht durch ununterbrochenen Leerstand über sechs Monate und nicht durch Abbruch. Gewerbliche Nutzung auf mehr als 50 % der Wohnfläche fällt ebenfalls darunter. Wer nach dem Kauf vermietet, unterliegt in Mainz außerdem der Mietpreisbremse (seit 8. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2029).
Quelle: Stadt Mainz; Zweckentfremdung GenehmigungQuelle: Stadt Mainz; ZweckentfremdungssatzungQuelle: Land RLP; Mieterschutz Mainz
Am 17. Juni 2026 beschloss der Stadtrat den kommunalen Wärmeplan. Er markiert 89 Schwerpunktgebiete und fünf Fokusgebiete und unterscheidet Wärmenetz- von Einzelheizungsgebieten. Die Karte ist Orientierung für Folgekosten beim Heizungswechsel — ohne Anschlusszwang und ohne verbindliche Technikvorgabe. Rund 20 % des Wärmeverbrauchs laufen bereits über Nah- oder Fernwärme; der Plan zielt auf klimaneutrales Heizen möglichst bis 2035, spätestens 2040. Fortschreibung alle fünf Jahre. Prüfen Sie den Gebietstyp Ihres Objekts in der Detailkarte, bevor Sie die Heizung festlegen.
Quelle: Stadt Mainz; WärmeplanungQuelle: Stadt Mainz; Wärmeplanung FAQ
Grundbuchsachen für Mainz führt das Amtsgericht Mainz. Der Notar reicht die Umschreibung ein, sobald die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Amtliche Bodenrichtwerte setzt der Gutachterausschuss fest; Auskunft über die Stadt Mainz und das Portal BORIS.RLP (GeoPortal). Der Richtwert ist eine Lageorientierung — kein Kaufpreis Ihres Objekts.
Mainz liegt am Rhein; Teile des Stadtgebiets erscheinen in den Hochwassergefahrenkarten des Landes (Szenarien HQ10, HQ100, HQextrem; Aktualisierung 27. Februar 2026). Die Stadt weist in ihrer Themenkarte Gewässer darauf hin, dass überschwemmungsgefährdete Gebiete hinter Schutzeinrichtungen erst bei einem Versagen (etwa Deichbruch) volllaufen. Prüfen Sie die Lage Ihres Grundstücks in den amtlichen Karten — relevant für Versicherung und Sanierung, kein pauschales Stadtgebiet-Urteil.
Quelle: Amtsgericht Mainz; GrundbuchamtQuelle: Stadt Mainz; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschüsse RLP; BORIS.RLPQuelle: Land RLP; HochwassergefahrenkartenQuelle: Stadt Mainz; Themenkarte Gewässer
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Den landesweiten Satz nennt der Bundesland-Block: in Rheinland-Pfalz — und damit in Mainz — sind es 5,0 %.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gilt ein gesplitteter Hebesatz B: 480 % für Wohngrundstücke, 720 % für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer A: 350 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Ein Vergleich mit Vor-Reform-Prozentsätzen ist ohne den neuen Messbetrag irreführend.
Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Mainz. Der Notar reicht die Eintragungsunterlagen ein, sobald die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Serviceinformationen und Kontakte nennt das Amtsgericht.
Bodenrichtwerte setzt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte fest. Auskünfte und Karten finden Sie über die Stadt Mainz bzw. das Portal BORIS.RLP (GeoPortal). Der Richtwert ist eine Lageorientierung — kein Kaufpreis für Ihr konkretes Objekt.
Quelle: Stadt Mainz; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschüsse RLP; BORIS.RLP
Ja. Der Stadtrat hat am 17. Juni 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er markiert Schwerpunkt- und Fokusgebiete als Orientierung — ohne unmittelbaren Anschlusszwang. Eine Fortschreibung ist alle fünf Jahre vorgesehen. Den Gebietstyp Ihres Objekts finden Sie in der Detailkarte der Stadt.
Ja, stadtweit bis zum 31. März 2027. Ohne Genehmigung des Bauamts dürfen Sie Wohnraum nicht überwiegend anderen Zwecken zuführen — insbesondere nicht als Ferienwohnung über zwölf Wochen im Jahr, nicht durch Leerstand über sechs Monate und nicht durch Abbruch.
Quelle: Stadt Mainz; Zweckentfremdung GenehmigungQuelle: Stadt Mainz; Zweckentfremdungssatzung
Mainz liegt am Rhein; Teile des Stadtgebiets können in den Hochwassergefahrenkarten des Landes ausgewiesen sein (Aktualisierung 27. Februar 2026). Prüfen Sie die Lage Ihres Grundstücks in den Karten des Landes bzw. der Stadt — relevant für Versicherung und Sanierungsplanung, kein pauschales Stadtgebiet-Urteil.
Quelle: Land RLP; HochwassergefahrenkartenQuelle: Stadt Mainz; Themenkarte Gewässer
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (Satz im Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt vom Beurkundungsumfang ab. Maklercourtage nur, wenn vereinbart. Rechnen Sie die Positionen vor der Finanzierung einzeln durch.
In Bedarfsplan-Einrichtungen ist die Betreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Für Krippe und Hort gelten einkommensabhängige Elternbeiträge; Verpflegung bleibt gesondert (60 €/Monat in städtischen Kitas laut Beschluss ab 1. August 2025).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden