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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Dossenheim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Dossenheim der Hebesatz der Grundsteuer B von 175 % seit 01.01.2025 (Hebesatzsatzung der Gemeinde; Grundsteuer A bleibt bei 340 %). Das Finanzamt Heidelberg setzt den Messbetrag fest; die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz zur Jahressteuer — kein Verkaufspreis. Wer eine Zweitwohnung hält, zahlt ab 1. Januar 2026 zusätzlich 10 % Zweitwohnungssteuer auf die Bemessungsgrundlage. Die Mietpreisbremse greift hier nicht — relevant, wenn Sie vermieten wollen. Die Grunderwerbsteuer steht im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Dossenheim; HebesatzsatzungQuelle: Gemeinde Dossenheim; ZweitwohnungssteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse
Der Gemeinderat hat am 30. September 2025 die Satzung beschlossen. Steuerschuldner ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung nicht nur vorübergehend innehat — auch Eigentümer und unentgeltliche Nutzer. Die Steuer beträgt jährlich 10 % der Bemessungsgrundlage; bei Eigennutzung schätzt die Gemeinde die übliche Nettokaltmiete. Die Steuerpflicht entfällt, wenn Sie den Wohnsitz hier als Hauptwohnung melden. Erklärung und Satzung liegen bei der Gemeinde und im Ortsrecht.
Quelle: Gemeinde Dossenheim; Zweitwohnungssteuer EinführungQuelle: Gemeinde Dossenheim; Ortsrecht Satzungen
Dossenheim erstellt den kommunalen Wärmeplan freiwillig im Konvoi Bergstraße (Beschluss März/Dezember 2023 gemeinsam mit Schriesheim, Ladenburg, Hemsbach und weiteren Bergstraßen-Kommunen; Führung der Ausschreibung über Schriesheim). Landesförderung wurde im Juni 2024 freigegeben; Dienstleister ist Energielenker Projects. Die Gemeinde rechnet mit der Fertigstellung im Sommer 2026. Der Plan ist Orientierung für Heizungsentscheidungen und mögliche Wärmenetze, kein Anschlusszwang allein aus dem Dokument.
Quelle: Gemeinde Dossenheim; Wärmeplanung KonvoiQuelle: Gemeinde Dossenheim; Wärmeplan Zeitplan
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim (Voltastraße 9). Das Amtsgericht Heidelberg bleibt für andere Verfahren örtlich zuständig, führt aber nicht das Grundbuch. Persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht nötig. Die Gemeinde hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen: Bei erstmaliger endgültiger Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen können Eigentümer an den Kosten beteiligt werden; den konkreten Betrag setzt ein Bescheid fest. Bodenrichtwerte finden Sie über BORIS-BW (Gutachterausschuss nördlicher Rhein-Neckar-Kreis).
Quelle: Amtsgericht Mannheim; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde Dossenheim; ErschließungsbeiträgeQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 175 % seit 01.01.2025. Die Grundsteuer A bleibt bei 340 %. Das Finanzamt Heidelberg setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis.
Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung (5 %). Zusätzlich planen Sie Notar, Grundbuch und ggf. Maklerprovision nach Bundesrecht ein.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim, Voltastraße 9, 68199 Mannheim. Das Amtsgericht Heidelberg bleibt für andere Verfahren örtlich zuständig, führt aber nicht das Grundbuch. Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich; Auszüge beantragen Sie schriftlich oder über die Seite des Amtsgerichts.
Quelle: Amtsgericht Mannheim; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Heidelberg; Gerichtsbezirk
Öffentliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Landesportal BORIS-BW; die Gemeinde verweist auf den Gutachterausschuss nördlicher Rhein-Neckar-Kreis. Der Wert ist eine durchschnittliche Lageinformation, kein vereinbarter Kaufpreis und kein Marktwert Ihres Gebäudes.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Gemeinde Dossenheim; Bodenrichtwerte Hinweis
Ja. Der Gemeinderat hat am 30. September 2025 die Satzung beschlossen; sie gilt ab 1. Januar 2026. Der Satz beträgt jährlich 10 % der Bemessungsgrundlage. Auch Eigentümer einer Nebenwohnung sind steuerpflichtig; bei Eigennutzung schätzt die Gemeinde die übliche Miete.
Die Gemeinde hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Bei erstmaliger endgültiger Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen können Eigentümer an den Kosten beteiligt werden; den Betrag setzt ein Bescheid fest. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, hängt vom konkreten Vorhaben ab.
Nein, der Plan ist in Arbeit. Dossenheim erstellt ihn freiwillig im Konvoi Bergstraße (Energielenker Projects); Ziel ist die Fertigstellung im Sommer 2026. Er dient der Orientierung für Wärmenetze und individuelle Lösungen, begründet allein keinen Anschlusszwang.
Quelle: Gemeinde Dossenheim; Wärmeplanung KonvoiQuelle: Gemeinde Dossenheim; Wärmeplan Zeitplan
Landesweit fördert Wohnungsbau BW selbst genutztes Eigentum über die L-Bank (Einkommensgrenzen). Kommunale Extra-Programme der Gemeinde sind im Ortsrecht nicht als eigenes Kaufzuschuss-Programm ausgewiesen. Details stehen im Bundesland-Block und auf den Landes-Seiten.
Ja, flurstückgenau. Die Gemeinde verweist auf die Hochwassergefahrenkarten (Rathaus, untere Wasserbehörde, LUBW-Kartendienst). Betroffenheit hängt vom konkreten Flurstück ab, nicht vom Ortsnamen.
Quelle: Gemeinde Dossenheim; HochwassergefahrenkartenQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarten
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden