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Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) hat der Gemeinderat am 22. Oktober 2024 den Hebesatz B auf 270 % festgesetzt (Hebesatz A: 650 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — nicht ein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Karlsruhe; Grundsteuer Hebesätze
Der Energieleitplan mit kommunaler Wärmeplanung wurde im November 2023 vom Gemeinderat beschlossen und im April 2024 vom Regierungspräsidium bestätigt. Er hat keine rechtliche Außenwirkung. Wärmenetz- oder Wasserstoffgebiete hat die Stadt bislang nicht per Satzung ausgewiesen; das ist aktuell nicht in der Planung.
Unabhängig davon müssen neue Heizungen in Karlsruhe ab dem 1. Juli 2026 die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Machbarkeitsstudien sehen Nahwärme in Weiherfeld, im Wohnpark an der Pfinz in Grötzingen und im Gewerbegebiet Rossweid/Greschbachstraße als grundsätzlich möglich; in Daxlanden, Oberreut, Hagsfeld und Rüppurr ist Nahwärme derzeit keine Option. Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur berät kostenlos.
Quelle: Stadt Karlsruhe; Energieleitplan
Nach der Grundbuchamtsreform führt das Amtsgericht Maulbronn das Grundbuch auch für die Gemarkungen Karlsruhe, Durlach und Neureut. Für Abschriften und Einsicht bleiben drei städtische Grundbucheinsichtsstellen: Liegenschaftsamt (Lammstraße 7a), Durlach und Neureut. Die eigentliche Eintragung — etwa nach Kauf oder Teilung in Wohnungseigentum — liegt beim Amtsgericht.
Wird eine Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft, gilt in Karlsruhe eine verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren für Eigenbedarf gegenüber Bestandmietern (Verordnung vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026).
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Stadt Karlsruhe; GrundbucheinsichtQuelle: Gesetzblatt BW; Kündigungssperrfrist
Der Gutachterausschuss hat am 16. Juni 2026 die städtebaulichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 ermittelt. Die Karte ist kostenfrei im Geoportal der Stadt und über BORIS-BW einsehbar; eine schriftliche Auskunft je Flurstück kostet 35 €. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, kein Kaufpreis Ihres Objekts.
In Bewohnerparkzonen gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Hauptwohnsitz die Jahresgebühr von 360 € für den Bewohnerparkausweis. Landesweite Kaufnebenkosten — darunter die Grunderwerbsteuer — stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Karlsruhe; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Karlsruhe; Bewohnerparkausweis
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg 5,0 % der Bemessungsgrundlage; Satz und Quelle stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 270 % (Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — nicht der aktuelle Verkaufspreis.
Das Grundbuch für die Gemarkung Karlsruhe führt das Amtsgericht Maulbronn. Vor Ort gibt es drei Grundbucheinsichtsstellen der Stadt (Liegenschaftsamt Lammstraße 7a, Durlach, Neureut) — die Führung selbst liegt beim Amtsgericht.
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Stadt Karlsruhe; Grundbucheinsicht
Der Energieleitplan wurde im April 2024 bestätigt und bleibt ohne rechtliche Außenwirkung. Verbindliche Wärmenetzgebiete per Satzung gibt es bislang nicht. Für neue Heizungen gelten in Karlsruhe ab dem 1. Juli 2026 die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.
Der Gutachterausschuss hat am 16. Juni 2026 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 ermittelt. Die Karte ist kostenfrei im Geoportal und über BORIS-BW einsehbar. Eine schriftliche Auskunft je Flurstück kostet 35 €. Bodenrichtwerte sind Lagewerte, kein Kaufpreis Ihres Objekts.
Neben der Grunderwerbsteuer (Satz im Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Nach Umwandlung und Verkauf können Sie Bestandmietern in Karlsruhe wegen Eigenbedarfs erst nach fünf Jahren kündigen (Kündigungssperrfristverordnung, 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026). Karlsruhe steht in derselben Gebietskulisse wie bei der Mietpreisbremse.
In Bewohnerparkzonen gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Hauptwohnsitz die Jahresgebühr von 360 €. Der Ausweis sichert keinen festen Stellplatz.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden