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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Graben-Neudorf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Beim Kauf in Graben-Neudorf zählt vor Ort der Hebesatz der neuen Grundsteuer (ab 2025): Für 2026 hat der Gemeinderat die Grundsteuer B auf 105 v. H. festgesetzt (Hebesatzsatzung vom 24. November 2025). Das Grundbuch der Gemarkungen Graben und Neudorf führt das Amtsgericht Maulbronn — nicht Bruchsal. Wer später vermietet, fällt seit dem 1. Januar 2026 unter Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 %. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Hebesatz 2026Quelle: Amtsgericht Maulbronn; Grundbuch ZuständigkeitQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Für die Gemarkungen Graben und Neudorf ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Maulbronn zuständig. Das allgemeine Amtsgericht für die Gemeinde ist Bruchsal (nicht dasselbe wie das Grundbuch). Für die Grunderwerbsteuer ist das Finanzamt Bruchsal zuständig (Satz landesweit, siehe Bundesland-Block). Bodenrichtwerte liegen landesweit in BORIS-BW; die konkrete Zone prüfen Sie flurstückbezogen. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Landesmodell; die Gemeinde multipliziert mit dem Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Für 2026 gelten 105 v. H. (Grundsteuer B) und 310 v. H. (Grundsteuer A). Das ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GemarkungenQuelle: Amtsgericht Bruchsal; GerichtsbezirkQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Grundsteuer Verfahren
Die kommunale Wärmeplanung (Fortschreibung beschlossen am 8. Dezember 2025) soll bis Frühjahr 2027 vorliegen und ist rechtlich unverbindlich; sie begründet keinen Anschlusszwang. Am 24. November 2025 hat der Gemeinderat den Austritt aus der Projektentwicklungsgesellschaft zum regionalen Tiefengeothermie-Wärmeverbund beschlossen: Die geplante Leitung bis Bretten galt als unwirtschaftlich. Lokale Wärmeoptionen und quartiersbezogene Netze werden weiter geprüft — unabhängig vom Gebäudeenergiegesetz, das ohnehin gilt.
Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Wärmeverbund PEGQuelle: UEA Kreis Karlsruhe; Wärmeplan-Fortschreibung
Für Überflutungsflächen (u. a. HQ100) nutzen Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes; in Baden-Württemberg gelten HQ100-Flächen als festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Erschließungsbeiträge kann die Gemeinde nach eigener Satzung erheben, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, ergibt sich aus dem Bescheid der Gemeinde — nicht aus dem Kaufpreis allein.
Quelle: Land Baden-Württemberg; HochwassergefahrenkartenQuelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Erschließungsbeiträge
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B für 2026105 v. H., der der Grundsteuer A 310 v. H. (Hebesatzsatzung vom 24. November 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis. Den Zahlbetrag entnehmen Sie dem Bescheid.
Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Hebesatz 2026Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Grundsteuer Verfahren
Das Grundbuch der Gemarkungen Graben und Neudorf führt das Amtsgericht Maulbronn (Grundbuchamt). Das allgemeine Amtsgericht für die Gemeinde ist Bruchsal — das ist nicht dieselbe Stelle wie das Grundbuch.
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; Grundbuch ZuständigkeitQuelle: Amtsgericht Bruchsal; Gerichtsbezirk
Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung (5 %). Zuständig ist das Finanzamt Bruchsal. Notar und Grundbuchgebühren kommen bundesrechtlich hinzu.
Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
Öffentliche Bodenrichtwerte liegen landesweit im Portal BORIS-BW der Gutachterausschüsse. Der Wert ist eine zonale Orientierung, kein vereinbarter Kaufpreis und kein Marktwert im Sinne eines Verkehrswertgutachtens.
Nein. Die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung (Beschluss 8. Dezember 2025) soll bis Frühjahr 2027 vorliegen. Sie ist rechtlich unverbindlich und begründet keinen Anschlusszwang. Die geplante Leitung bis Bretten galt als unwirtschaftlich; die Gemeinde ist aus der Projektentwicklungsgesellschaft ausgetreten. Unabhängig davon gelten die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes.
Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Wärmeverbund PEG
Ja, flurstückbezogen. Die Landes-Hochwassergefahrenkarten zeigen unter anderem HQ100; diese Flächen gelten in Baden-Württemberg als festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Eine Portal-Lage reicht nicht — nutzen Sie die Karte bzw. die Wasserbehörde.
Die Gemeinde kann Erschließungsbeiträge nach ihrer Erschließungsbeitragssatzung erheben, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (unter anderem Satzung, planungsrechtliche Grundlage, Widmung) vorliegen. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, ergibt sich aus dem Bescheid der Gemeinde, nicht aus dem Kaufpreis allein.
Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; ErschließungsbeiträgeQuelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Ortsrecht
Landesweit über Wohnungsbau BW / L-Bank (selbst genutztes Wohneigentum) — siehe Bundesland-Block. Den Antrag stellen Sie über die zuständige Wohnraumförderstelle; die Gemeinde ist nicht automatisch die Bewilligungsstelle.
Ja seit dem 1. Januar 2026 (neu in der Kulisse). Neuvertragsmieten dürfen die Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; im Bestand gilt die Kappung 15 % in drei Jahren. Details in der Mieter-Ortsinfo.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden