Immobilien in Graben-Neudorf

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Das Wichtigste über Graben-Neudorf

Wer nach Graben-Neudorf zieht, trifft seit dem 1. Januar 2026 auf die Mietpreisbremse: Die Gemeinde steht neu in der baden-württembergischen Gebietskulisse. Im Bestand gilt parallel die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Die Gemeinde liegt zwischen Karlsruhe und Mannheim im Landkreis Karlsruhe (rund 11 700 Einwohner) und prägt den Alltag vor allem über Bahnkreuz, Rathaus und kommunale Gebühren.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Anfahrt Lage

Was der Hebesatz 105 v. H. für Sie bedeutet

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag; die Gemeinde legt den Hebesatz fest — daraus folgt die Jahressteuer. Mit Hebesatzsatzung vom 24. November 2025 gelten für 2026105 v. H. bei der Grundsteuer B und 310 v. H. bei der Grundsteuer A. Das ist kein Verkaufspreis des Grundstücks. Den Betrag entnehmen Sie dem aktuellen Bescheid; die Gemeinde hat die Festsetzung für 2026 öffentlich bekanntgemacht.

Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Hebesatz 2026Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Grundsteuer Verfahren

S9, S33 und der Halt Nord — wo Sie wirklich einsteigen

Der Bahnhof Graben-Neudorf (Bahnhofstraße 43) liegt am Kreuz von Rheintalbahn und Bruhrainbahn. Die S-Bahn Rhein-Neckar-Linie S9 verbindet Karlsruhe und Mannheim; die S33 fährt Bruchsal–Germersheim; ergänzend hält der RE4. Der Halt Graben-Neudorf Nord (Molzaustraße 1) bedient nur die S33 — für die S9 Richtung Karlsruhe oder Mannheim brauchen Sie den Hauptbahnhof. Es gilt der Tarif des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV). Per Auto liegen B35 und B36 an; die A5-Anschlussstelle Bruchsal ist nach Gemeindeangabe rund 5 km entfernt.

Quelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Graben-NeudorfQuelle: Deutsche Bahn; Graben-Neudorf NordQuelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Anfahrt Lage

Wärmeplan und regionales Netz — was schon entschieden ist

Der Gemeinderat hat am 8. Dezember 2025 die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung beschlossen; die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erarbeitet sie. Zielabschluss laut Gemeinde ist Frühjahr 2027. Die Ausarbeitung ist rechtlich unverbindlich und begründet keinen Anschlusszwang. Eine Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz liegt seit Februar 2026 vor. Parallel hat der Gemeinderat am 24. November 2025 den Austritt aus der Projektentwicklungsgesellschaft zum regionalen Tiefengeothermie-Wärmeverbund beschlossen — die Leitung bis Bretten galt als unwirtschaftlich; lokale Lösungen werden weiter geprüft.

Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; WärmeplanungQuelle: UEA Kreis Karlsruhe; Wärmeplan-FortschreibungQuelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Wärmeverbund PEG

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Graben-Neudorf

  • Welche Bahnlinien halten in Graben-Neudorf?
  • Fährt die S9 nach Karlsruhe und Mannheim?
  • Welcher Verbundtarif gilt?

Am Bahnhof Graben-Neudorf (Bahnhofstraße 43) halten die S-Bahn Rhein-Neckar-Linien S9 (Karlsruhe–Mannheim) und S33 (Bruchsal–Germersheim) sowie der RE4. Es gilt der Tarif des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV). Aktuelle Zeiten stehen auf bahnhof.de und in der KVV-Auskunft.

Quelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Graben-NeudorfQuelle: KVV; Fahrplanauskunft

  • Was ist der Halt Graben-Neudorf Nord?
  • Hält die S9 auch in Graben-Neudorf Nord?
  • Wo liegt der Nord-Halt?

Der Halt Graben-Neudorf Nord liegt an der Molzaustraße 1 im Ortsteil Neudorf an der Bruhrainbahn. Hier hält ausschließlich die S33. Für die S9 Richtung Karlsruhe oder Mannheim nutzen Sie den Bahnhof Graben-Neudorf.

Quelle: Deutsche Bahn; Graben-Neudorf Nord

  • Wie funktioniert die Kita-Vormerkung in Graben-Neudorf?
  • Was ist KitaWeb hier?
  • Wie viele Wunscheinrichtungen darf ich angeben?

Seit August 2025 merken Sie Ihr Kind zentral online vor (KitaWeb). Sie können bis zu vier Wunscheinrichtungen angeben. Bei Berufstätigkeit gehört die Arbeitgeberbescheinigung zur vollständigen Vormerkung. Die Einrichtungen bearbeiten die Daten, die die Gemeinde weiterleitet.

Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; KinderbetreuungQuelle: KitaWeb BW; Vormerkung Graben-Neudorf

  • Gibt es in Graben-Neudorf Kita-Beitragsfreiheit?
  • Was kosten Kindergartenplätze?
  • Wo stehen die Entgelte ab September 2026?

Nein — eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die Gemeinde veröffentlicht die Kindergartenentgelte ab dem 1. September 2026 auf der Kinderbetreuungsseite. Bei geringem Einkommen kann das Jugendamt des Landkreises Karlsruhe Beiträge ganz oder teilweise übernehmen.

Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Kindergartenentgelte

  • Welche Schulen gibt es in Graben-Neudorf?
  • Gibt es eine Gemeinschaftsschule?
  • Was ist mit dem Neubau der Erich-Kästner-Schule?

Vor Ort sind die Adolf-Kußmaul-Grundschule, die Erich-Kästner-Grundschule und die Pestalozzi-Gemeinschaftsschule. Für die Grundschulen bietet die Gemeinde Kernzeitbetreuung an (Entgeltordnung ab 1. September 2026). Über den Ersatzneubau der Erich-Kästner-Grundschule (mit Kita St. Theresia) entscheidet der Gemeinderat voraussichtlich im Juli 2026.

Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; SchulenQuelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Schulneubau Zeitplan

  • Gibt es in Graben-Neudorf einen verbindlichen Wärmeplan?
  • Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
  • Was wurde aus dem regionalen Wärmeverbund?

Nein, noch nicht verbindlich. Der Gemeinderat hat am 8. Dezember 2025 die Fortschreibung beschlossen; Abschlussziel ist Frühjahr 2027. Die Planung ist rechtlich unverbindlich und begründet keinen Anschlusszwang. Die geplante regionale Wärmeleitung bis Bretten galt als unwirtschaftlich; die Gemeinde ist aus der Projektentwicklungsgesellschaft ausgetreten.

Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Wärmeverbund PEG

  • Wie ist Graben-Neudorf an Autobahn und Bundesstraßen angebunden?
  • Wie weit ist die A5?
  • Liegt der Ort zwischen Karlsruhe und Mannheim?

Ja. Die Gemeinde liegt zwischen den Oberzentren Karlsruhe und Mannheim, rund sechs Kilometer westlich von Bruchsal. B35 und B36 grenzen an; die Autobahnausfahrt Bruchsal zur A5 ist nach Gemeindeangabe rund 5 km entfernt.

Quelle: Gemeinde Graben-Neudorf; Anfahrt Lage

  • Ist Graben-Neudorf hochwassergefährdet?
  • Wo prüfe ich HQ100 für mein Flurstück?
  • Gilt HQ100 als Überschwemmungsgebiet?

Ob Ihr Flurstück betroffen ist, zeigt nur die Karte: Die Hochwassergefahrenkarten des Landes stellen unter anderem HQ100 dar — in Baden-Württemberg gelten diese Flächen als festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Eine verbindliche Einschätzung gibt die Wasserbehörde.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden