bezugsfreie Dachgeschoßwohnung in Vagen / Garage / Kaminofen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bad Aibling – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Happy Immo GmbH bietet an: Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, Zertifizierung durch TÜV oder DEKRA, Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, Kenntnis im Umgang mit modernen Medien und Engagement als Vorreiter für KI-Technologien mit immonika.de
mainheim Immobilien bietet an: Mitgliedschaft im IVD, IHK-Sachkundenachweis, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
NDI - Michael C. Reiserer Beratungs GmbH bietet an: virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Bad Aibling kauft, plant die laufende Grundsteuer mit dem kommunalen Hebesatz: Laut Hebesatzsatzung gilt ab dem 1. Januar 2026 der Hebesatz B von 400 % (Grundsteuer A ebenfalls 400 %) für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell — entscheidend sind Flächen von Grundstück und Gebäude, nicht der Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block unten.
Quelle: Stadt Bad Aibling; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Für Grundstücke in Bad Aibling ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Rosenheim zuständig (Justiz III, Kufsteiner Straße 32, 83022 Rosenheim). Persönliche Abgabe ist nur in den Öffnungszeiten möglich; außerhalb nutzen Sie den Briefkasten am Hauptgebäude Bismarckstraße 1. Das Grundbuchamt vollzieht notariell beurkundete Vorgänge — es vermittelt keine Immobilien. Fragen zur Grunderwerbsteuer beantwortet das Finanzamt, nicht das Grundbuchamt.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Rosenheim
Die kommunale Wärmeplanung (Projektzeitraum 1. Mai 2025 bis 31. März 2026) zeigt voraussichtliche Versorgungsgebiete; sie verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem. Bodenrichtwerte für den Landkreis ermittelt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Rosenheim; die aktuellen Werte wurden zum 1. Januar 2026 beschlossen, die nächsten zum Stichtag 1. Januar 2028. Abfrage über BORIS-Bayern bzw. die Geschäftsstelle — die Stadt legt die Werte nur kurzzeitig nach Veröffentlichung aus und versendet sie nicht per E-Mail.
Quelle: Stadt Bad Aibling; WärmeplanungQuelle: Stadt Bad Aibling; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte
Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung — Beiträge können bei erstmaliger Erschließung von Baugebieten anfallen. Ob für Ihr Grundstück etwas geschuldet ist, hängt vom Bebauungsplan und dem Erschließungsstand ab; klären Sie das vor dem Kauf mit Verkäufer, Notar und Stadt. Wenn Sie vermieten: Bad Aibling ist MiSchuV-Gebiet seit 1. Januar 2026 (Mietpreisbremse, Kappung 15 %, Kündigungssperrfrist zehn Jahre bei Umwandlung) bis 31. Dezember 2029.
Quelle: Stadt Bad Aibling; Satzungen ÜbersichtQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Text
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % — Details und Quellen stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Sie entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag; ohne bezahlte Steuer keine Umschreibung im Grundbuch.
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision zahlen Sie nur, wenn Sie sie vertraglich vereinbart haben (Bestellerprinzip beim Kauf). Planen Sie die Nebenkosten früh in die Finanzierung ein.
Laut Hebesatzsatzung gilt ab dem 1. Januar 2026 der Hebesatz B von 400 % (Grundsteuer A ebenfalls 400 %) für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell — kein Verkaufspreis-Modell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Bad Aibling; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Rosenheim, Justiz III, Kufsteiner Straße 32, 83022 Rosenheim. Persönliche Abgabe nur zu den Öffnungszeiten; außerhalb Briefkasten am Hauptgebäude Bismarckstraße 1. Das Grundbuchamt vollzieht notariell beurkundete Vorgänge — es vermittelt keine Immobilien.
Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss beim Landratsamt Rosenheim. Die aktuellen Werte wurden zum 1. Januar 2026 beschlossen; die nächsten zum Stichtag 1. Januar 2028. Abfrage über BORIS-Bayern bzw. die Geschäftsstelle. Die Stadt legt die Werte nach Veröffentlichung nur kurzzeitig aus und versendet sie nicht per E-Mail.
Quelle: Stadt Bad Aibling; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte
Die Wärmeplanung (Projekt 1. Mai 2025 bis 31. März 2026) weist voraussichtliche Versorgungsgebiete aus — unter anderem mit Blick auf Wärmenetze und dezentrale Lösungen. Sie ist rechtlich unverbindlich und begründet allein keinen Anschlusszwang. Für Heizungstausch und Sanierung bleiben Gebäudeenergiegesetz und ggf. spätere Satzungen maßgeblich.
Ja — Bad Aibling ist MiSchuV-Gebiet. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen greift die Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Bei Umwandlung in Wohnungseigentum und Verkauf gilt eine verlängerte Kündigungssperrfrist von zehn Jahren für Eigenbedarf oder Verwertung durch den Erwerber.
Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Text
Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung — Beiträge können bei erstmaliger Erschließung von Baugebieten anfallen. Ob und in welcher Höhe für ein konkretes Grundstück etwas geschuldet ist, hängt vom Bebauungsplan und dem Erschließungsstand ab; klären Sie das vor dem Kauf mit Verkäufer, Notar und Stadt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden