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Stand: 24.07.2026.
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Wer in Rosenheim - Oberbay kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit dem Hebesatz B von 600 %; für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt Hebesatz A 550 %. Den Satz beschloss der Stadtrat am 27. November 2024. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach Flächen von Grundstück und Gebäude, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Das ist kein Verkaufspreis und kein Marktwert.
Quelle: Stadt Rosenheim; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Rosenheim; Hebesatz-Beschluss
Grundbuchsachen bearbeitet das Amtsgericht Rosenheim im Gebäude Justiz III, Kufsteiner Straße 32. Einen Auszug erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt; nach der Gebührenordnung kostet ein unbeglaubigter Auszug 10 €, ein beglaubigter 20 €. Die Lage an Inn und Mangfall ist grundstücksabhängig: Prüfen Sie vor dem Kauf den Kartendienst „Wassergefahr prüfen“ des Landesamts für Umwelt. Das Fehlen einer eingefärbten Fläche bedeutet nicht automatisch, dass kein Risiko besteht.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt RosenheimQuelle: LfU Bayern; Hochwasser prüfen
Seit 1957 gibt es Fernwärme; die Stadtwerke zeigen erschlossene Straßenzüge (Stand November 2025) und einen Netzplan bis 2045. 2026 wird das Netz weiter ausgebaut, unter anderem in der Endorfer Au für Gebäude der städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Die kommunale Wärmeplanung — gestartet, fertig geplant bis Ende Juni 2028 — liefert zusätzliche Orientierung, ob eher Netzanschluss oder eine dezentrale Lösung infrage kommt. Es gibt keinen Anschlusszwang.
Quelle: Stadtwerke Rosenheim; FernwärmenetzQuelle: Stadtwerke Rosenheim; FernwärmeausbauQuelle: Stadt Rosenheim; WärmeplanungQuelle: Stadt Rosenheim; Wärmeplan-Start
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Stadt die Mietpreisbremse: Die Neuvertragsmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Wandeln Sie Mietwohnungen in Eigentum um, gilt eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren. Den Vergleichswert entnehmen Sie dem qualifizierten Mietspiegel ab dem 1. August 2025. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Stadt Rosenheim; Mietspiegel 2025
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 %; den Landesrahmen finden Sie im Bundesland-Block.
Neben der landesweiten Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie beim Amtsgericht Rosenheim. Maklerprovision gilt nach Bestellerprinzip bzw. vereinbarter Teilung; prüfen Sie den Kaufvertrag.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beschloss der Stadtrat am 27. November 2024 den Hebesatz B mit 600 % und Grundsteuer A mit 550 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach Grundstücks- und Gebäudeflächen, die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Rosenheim; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Rosenheim; Hebesatz-Beschluss
Zuständig ist das Amtsgericht Rosenheim — Grundbuchamt im Gebäude Justiz III, Kufsteiner Straße 32. Auszüge beantragen Sie dort bei berechtigtem Interesse; nach GNotKG kostet ein unbeglaubigter Auszug 10 €, ein beglaubigter 20 €.
Das prüfen Sie auf der Netz-Karte der Stadtwerke (aktuelles Netz Stand November 2025 sowie Ausblick bis 2045). Die kommunale Wärmeplanung soll bis Ende Juni 2028 vorliegen — rechtlich unverbindlich und ohne Anschlusszwang.
Quelle: Stadtwerke Rosenheim; FernwärmenetzQuelle: Stadt Rosenheim; WärmeplanungQuelle: Stadt Rosenheim; Wärmeplan-Start
Lageabhängig ja: Inn und Mangfall durchziehen bzw. berühren das Stadtgebiet. Nutzen Sie den LfU-Kartendienst „Wassergefahr prüfen“, bevor Sie kaufen — als Hinweis auf mögliche Folgekosten und Versicherung.
Amtliche Bodenrichtwerte finden Sie über das Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Gutachterausschüsse). Sie dienen der groben Lageorientierung und sind kein Verkehrswertgutachten und kein Verkaufspreis.
Quelle: Bodenrichtwerte Bayern; PortalQuelle: Gutachterausschüsse Bayern; Bodenrichtwerte
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete) und die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren — bis 31. Dezember 2029. Nach Umwandlung gilt eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren. Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel ab 1. August 2025.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Stadt Rosenheim; Mietspiegel 2025
Die Stadt liegt in der MVV-Zone 7; ein Ticket nach München (Zone M) gilt auch im Stadtbus und im Münchner Stadtverkehr. Direktzüge nach München Hauptbahnhof brauchen oft rund 40–50 Minuten.
Quelle: Stadt Rosenheim; MVV Zone 7Quelle: Deutsche Bahn; Rosenheim München
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden