Einzigartiges Freizeitareal in Wasserlage: Gastronomie, Camping und Steganlagen


Aktuell haben wir keine Immobilien in Potsdam – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Aktuell ist 1 Anbieter in Potsdam und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Holger Brau & Alexander Friedrich, Immobilien Bürogemeinschaft bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Seit dem 1. September 2025 kostet der Bewohnerparkausweis in ausgewiesenen Potsdamer Quartieren 145 € für ein Jahr bzw. 275 € für zwei Jahre; eine Ersatzausstellung wegen Verlust, Kennzeichenwechsel oder Gebietswechsel kostet 25 €. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Gebührenordnung am 2. Juli 2025 beschlossen.
In saisonal angeordneten Parkbereichen wird die Gebühr anteilig nach den Monaten berechnet, in denen der Bereich gilt. Anträge sind online, per E-Mail, postalisch oder mit Termin im Bürgerservicecenter möglich; verlängern können Sie frühestens 28 Tage vor Ablauf. Ein freier Stellplatz vor der Tür ist nicht garantiert.
Quelle: Stadt Potsdam; Bewohnerparken GebührenQuelle: Stadt Potsdam; Parkausweis-Gebührenordnung
Seit dem 30. April 2026 gilt in der gesamten kreisfreien Stadt die neu bekanntgemachte Zweckentfremdungsverbotssatzung. Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Landeshauptstadt anderen als Wohnzwecken zugeführt werden — etwa bei gewerblicher Nutzung von mehr als 50 % der Fläche, bei Überlassung an wechselnde Nutzer für mehr als acht Wochen im Kalenderjahr (typisch Ferienwohnen) oder bei Leerstand von mehr als sechs Monaten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Satzung am 4. März 2026 beschlossen; bekanntgemacht ist sie im Sonderamtsblatt 6/2026 vom 27. März 2026. Sie tritt nach fünf Jahren außer Kraft. Wer ohne Genehmigung zweckentfremdet, riskiert ein Bußgeld bis 100.000 €; die Stadt kann die Rückführung zur Wohnnutzung anordnen.
Quelle: Stadt Potsdam; Sonderamtsblatt 6/2026Quelle: Stadt Potsdam; Zweckentfremdungssatzung
Am 3. Juni 2026 hat die Stadtverordnetenversammlung den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Als Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern musste Potsdam die Planung bis zum 30. Juni 2026 vorlegen; der Beschluss erfüllt diese Frist.
Der Plan zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze und für dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen. Daraus folgt kein Anschluss- oder Benutzungszwang für einzelne Gebäude. Für den Heizungswechsel zählt die Lage Ihres Hauses in der Planungskarte; gesetzliche Fristen für den Heizungstausch folgen dem Gebäudeenergiegesetz, nicht dem Wärmeplan allein.
Quelle: Stadt Potsdam; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Potsdam; Wärmeplanung Überblick
Bus und Straßenbahn betreibt die ViP im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Für Fahrten nur in Potsdam gelten die Tarifbereiche AB (engerer und übriger Stadtbereich, einschließlich Ortsteile wie Golm oder Fahrland). Der Potsdamer ABC-Tarif gilt nicht automatisch für Fahrten nach Berlin.
Berlin ABC umfasst das Berliner Umland einschließlich der Stadt Potsdam. Der RE1 und S-Bahn-Anschlüsse verbinden Potsdam Hauptbahnhof mit der Berliner Stadtbahn. Aktuelle Fahrzeiten und Baustellen prüfen Sie in der VBB-Fahrinfo — die Tarifgrenze ist das zentrale Alltagskriterium beim Umzug.
Quelle: ViP Potsdam; TarifgebietQuelle: VBB; Linie RE1
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
In ausgewiesenen Bewohnerparkbereichen benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Seit dem 1. September 2025 betragen die Gebühren 145 € für ein Jahr bzw. 275 € für zwei Jahre; Ersatzausstellung 25 €. In saisonalen Parkbereichen wird die Gebühr anteilig nach den Monaten berechnet, in denen der Bereich gilt. Ein freier Stellplatz ist nicht garantiert. Anträge sind online, per E-Mail, postalisch oder mit Termin im Bürgerservicecenter möglich.
Quelle: Stadt Potsdam; Bewohnerparken GebührenQuelle: Stadt Potsdam; Parkausweis-Gebührenordnung
Ja. Seit dem 30. April 2026 gilt die Zweckentfremdungsverbotssatzung stadtweit. Ohne Genehmigung dürfen Sie Wohnraum nicht länger als acht Wochen im Kalenderjahr an wechselnde Nutzer überlassen und nicht länger als sechs Monate leer stehen lassen (außer trotz geeigneter Bemühungen keine Vermietung möglich). Die Satzung läuft nach fünf Jahren aus; Verstöße können mit Bußgeld bis 100.000 € geahndet werden.
Quelle: Stadt Potsdam; Sonderamtsblatt 6/2026Quelle: Stadt Potsdam; Zweckentfremdungssatzung
Ja. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 3. Juni 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen. Die Karte dient als Orientierung beim Heizungswechsel — ohne Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Potsdam; WärmeplanungQuelle: Stadt Potsdam; Wärmeplan Überblick
Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung sind Elternbeiträge in Brandenburg seit dem 1. August 2024beitragsfrei — unabhängig von Einkommen und Betreuungsumfang. Für jüngere Kinder können Beiträge anfallen; bei geringem und mittlerem Einkommen gelten landesweite Entlastungen. Essensgeld ist davon getrennt.
Quelle: Land Brandenburg; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Potsdam; Elternbeiträge
Potsdam liegt im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Bus und Straßenbahn betreibt die ViP; für Fahrten nur in Potsdam gelten die Tarifbereiche AB. Berlin inklusive Potsdam liegt im Tarifbereich Berlin ABC. Der RE1 und S-Bahn-Anschlüsse verbinden Potsdam Hauptbahnhof mit der Berliner Stadtbahn. Aktuelle Fahrzeiten prüfen Sie in der VBB-Fahrinfo.
In Kraft seit dem 2. November 2023 sind die Gebiete Teltower Vorstadt Nord und Babelsberg Süd. Für Babelsberg Nord und die Barocke Stadterweiterung gibt es Aufstellungsbeschlüsse vom 4. März 2026 — die Satzungen selbst sind noch nicht beschlossen, Vorhaben können dort aber bis zu zwölf Monate zurückgestellt werden. Die Satzung schützt die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, nicht individuell die Miethöhe.
Die Versorgung unterscheidet sich nach Adresse und Ausbaugebiet. Den aktuellen Stand — inklusive verfügbarer Bandbreiten — prüfen Sie im Breitbandatlas / Gigabit-Grundbuch des Bundes. Für den Umzug mit Homeoffice lohnt der Blick auf Ihre konkrete Straße, nicht nur den Stadtnamen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden