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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Nußloch – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Nußloch kauft, plant nach der Grundsteuerreform (ab 2025) den Hebesatz der Grundsteuer B von 130 v.H. seit dem 1. Januar 2025 (Gemeinderat 6. November 2024; Grundsteuer A: 490 v.H.). Wer vermieten will: Die Mietpreisbremse greift hier nicht. Die Grunderwerbsteuer steht im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Nußloch; Steuern und GebührenQuelle: Gemeinde Nußloch; Grundsteuerreform FAQQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse
Zuständig für die Gemarkung Nußloch ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim, Voltastraße 9. Persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht nötig; Auszüge beantragen Sie schriftlich oder über das Landesportal. Die Gemeinde ist als Grundbucheinsichtsstelle gelistet. Öffentliche Bodenrichtwerte liefert BORIS-BW — das ist eine durchschnittliche Lageinformation der Gutachterausschüsse, kein vereinbarter Kaufpreis.
Quelle: Justiz BW; GrundbuchämterQuelle: Amtsgericht Mannheim; GrundbuchamtQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW
Nußloch hat die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit Leimen und Sandhausen erstellt. Ziel ist klimaneutrale Wärme bis 2040; Eignungsgebiete für Netze sind ausgewiesen — ohne Anschlusszwang und ohne Rechtsanspruch auf Anschluss. Laut Gemeindeunterlage zur Wärmeeignungskarte greift die 65-Prozent-Anforderung des Gebäudeenergiegesetzes bei Heizungserneuerung für Nußloch automatisch am 30. Juni 2028, sofern nicht früher ein gebietsbezogener Beschluss kommt. Der Wärmeplan allein erzwingt keinen Heizungstausch.
Quelle: Gemeinde Nußloch; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Nußloch; Wärmeeignungskarte
Neben Kaufpreis und Grundsteuer zählen laufende Kommunalabgaben. Ab dem 1. Januar 2026 nennt die Gemeinde unter anderem eine Wasserverbrauchsgebühr von 1,60 € je Kubikmeter (netto zzgl. USt) und eine Schmutzwassergebühr von 3,10 € je Kubikmeter; die Niederschlagswassergebühr liegt bei 1,13 € je Quadratmeter. Die Grundgebühr je Zähler bleibt bei 3,50 € im Monat. Das sind kommunale Sätze der Gemeinde Nußloch, keine landesweiten Pauschalen.
Quelle: Gemeinde Nußloch; Wasser und Abwasser
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 130 v.H. seit dem 1. Januar 2025 (Gemeinderat 6. November 2024). Die Grundsteuer A liegt bei 490 v.H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Gemeinde Nußloch; Steuern und GebührenQuelle: Gemeinde Nußloch; Grundsteuerreform FAQ
Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Zusätzlich planen Sie Notar, Grundbuch und ggf. Maklerprovision nach Bundesrecht ein.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim, Voltastraße 9, 68199 Mannheim. Nußloch gehört zu dessen Grundbuchamtsbezirk. Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich; Auszüge beantragen Sie schriftlich oder über das Landesportal. Die Gemeinde ist als Grundbucheinsichtsstelle gelistet.
Quelle: Justiz BW; GrundbuchämterQuelle: Amtsgericht Mannheim; Einsichtsstellen
Öffentliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Landesportal BORIS-BW. Der Wert ist eine durchschnittliche Lageinformation der Gutachterausschüsse, kein vereinbarter Kaufpreis und kein Marktwert Ihres Gebäudes.
Im Konvoi mit Leimen und Sandhausen: Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040, mit Eignungsgebieten für Netze. Der Plan ist informell — weder Anschlusszwang noch Rechtsanspruch auf Anschluss. Laut Gemeindeunterlage greift die 65-Prozent-Anforderung des Gebäudeenergiegesetzes bei Heizungserneuerung für Nußloch automatisch am 30. Juni 2028, sofern nicht früher ein gebietsbezogener Beschluss kommt.
Quelle: Gemeinde Nußloch; WärmeplanungQuelle: Gemeinde Nußloch; Wärmeeignungskarte
Ab dem 1. Januar 2026 nennt die Gemeinde unter anderem Wasserverbrauch 1,60 €/m³ (netto zzgl. USt), Schmutzwasser 3,10 €/m³ und Niederschlagswasser 1,13 €/m²; die Grundgebühr je Zähler liegt bei 3,50 € im Monat. Das sind kommunale Sätze — den aktuellen Bescheid entnehmen Sie der Gemeinde.
Landesweit über die L-Bank, unter anderem die Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) mit Einkommensgrenzen und weiteren Voraussetzungen (u. a. Kind im Haushalt). Details und Antragsweg stehen bei der L-Bank; kommunale Extra-Programme der Gemeinde Nußloch sind hier nicht belegt.
Nur flurstückscharf in den Hochwassergefahrenkarten der LUBW. Eine Gemeinde-Gesamtaussage ersetzt die Karte nicht. HQ100-Flächen gelten als festgesetzte Überschwemmungsgebiete mit besonderen Schutzvorschriften.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden