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Die Große Kreisstadt Leimen hat die kommunale Wärmeplanung im Konvoi mit Nußloch und Sandhausen erarbeitet. Der Schlussbericht (Version 3.0, Stand 27. März 2024) zielt auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 — als informelle Leitplanung ohne Anschlusszwang und ohne Rechtsanspruch auf ein Wärmenetz.
Eignungsgebiete für Netze und Einzelversorgung sind nicht gebäudescharf. Ob Ihr Haus anschließbar wird, klären Sie später mit Stadt und Versorgern; der Plan ersetzt keine individuelle Heizungsberatung.
Quelle: Stadt Leimen; Kommunale WärmeplanungQuelle: Stadt Leimen; Wärmeplan Schlussbericht
Leimen steht nicht in der baden-württembergischen Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung (Geltung ab 1. Januar 2026, zunächst bis Ende 2026). Bei Neuvermietung greift hier also keine Mietpreisbremse; für Bestandserhöhungen gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete).
Im Rhein-Neckar-Kreis sind unter anderem Heidelberg, Wiesloch, St. Leon-Rot, Dielheim, Heddesheim, Reilingen und Neulußheim gelistet — Leimen fehlt dort. Einen amtlichen Mietspiegel der Stadt gibt es derzeit nicht.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
Der Haltepunkt St. Ilgen/Sandhausen liegt in Leimen (Bahnhofstraße 57) an der Rheintalbahn. Die S-Bahn Rhein-Neckar (u. a. S3/S4) verbindet Richtung Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe; der Tarif gehört zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN).
Seit dem 14. Dezember 2025 ergänzt die VRNflexline das Angebot: On-Demand-Fahrten im Bediengebiet Leimen (ohne Gauangelloch) und Nußloch — buchbar per App oder Telefon, voll im VRN-Tarif, mit Deutschlandticket ohne Aufpreis.
Quelle: DB Bahnhof; St. Ilgen/SandhausenQuelle: VRN; TarifgebietQuelle: VRN; VRNflexline Start
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Der Gemeinderat hat am 24. Oktober 2024 den Hebesatz der Grundsteuer B auf 215 % und der Grundsteuer A auf 400 % festgesetzt (gültig ab Kalenderjahr 2025). Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem kommunalen Bescheid.
Bodenrichtwerte für die Bewertung finden Sie über BORIS-BW; Fragen zum Messbescheid richten Sie an das Finanzamt Heidelberg.
Quelle: Stadt Leimen; Grundsteuerreform 2025Quelle: Stadt Leimen; HebesatzsatzungQuelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Der Haltepunkt St. Ilgen/Sandhausen liegt in Leimen und wird von der S-Bahn Rhein-Neckar bedient (u. a. S3/S4). Tickets und Tarif gehören zum VRN; Busse ergänzen die Stadtteile.
Seit dem 14. Dezember 2025 ergänzt die VRNflexline das Netz: On-Demand-Fahrten im Bediengebiet Leimen ohne Gauangelloch sowie in Nußloch. Buchung per App oder Telefon; voll im VRN-Tarif, mit Deutschlandticket ohne Aufpreis.
Ja. Der Schlussbericht liegt vor (Konvoi mit Nußloch und Sandhausen); Ziel ist klimaneutrale Wärme bis 2040. Der Plan ist informell: weder Anschlusszwang noch Rechtsanspruch auf Netzanschluss.
Die meisten öffentlichen Bereiche sind frei. Zeit- oder gebührenpflichtig sind vor allem Zonen am Rathaus, am Bahnhof St. Ilgen, am Europaplatz, in der Kernstadt und in Gauangelloch. In der Kernstadt gibt es zwei öffentliche Tiefgaragen.
Ab 1. September 2025 gelten einheitliche Beiträge bei Stadt, Kirchen und beteiligten Trägern — gestaffelt nach Alter, Betreuungsform und Geschwisterzahl. Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Beispiel erstes Kind Ü3: 159 € verlängerte Öffnung bzw. 471 € Ganztag.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B215 %, der der Grundsteuer A 400 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden