Modernisiertes aufget. Dreifamilienh. 253,87 m² Wohnfl# Garten# Garage# Stellplatz# HD-Schlierbach


Aktuell haben wir keine Immobilien in St. Leon-Rot – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Aktuell sind 3 Anbieter in St. Leon-Rot und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Miccoli Immobilien bietet an: IHK-Sachkundenachweis, Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in St. Leon-Rot mietet oder kauft, trifft vor allem auf eine neue Mieterschutz-Lage: Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Gemeinde in der baden-württembergischen Gebietskulisse der Mietpreisbremse; parallel gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Nachbarkommunen wie Walldorf und Sandhausen fehlen in dieser Liste — die Regeln gelten hier, nicht automatisch im ganzen Rhein-Neckar-Kreis.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
Der Bahnhof Rot-Malsch (Am Bahnhof 3, Malsch) liegt an der S-Bahn Rhein-Neckar und erschließt die Gemeinde Richtung Wiesloch, Heidelberg und Mannheim. Im Ort gilt der Tarif des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN); an der südlichen Randlage berühren sich VRN und KVV — für Pendler nach Karlsruhe gibt es das AboPlus VRN/KVV. Kostenloses Busfahren im Gemeindegebiet endete zum 31. Dezember 2022; seither gilt wieder der VRN-Tarif (Preisstufe 0 im Ort). Buslinien verbinden Wohnlagen, Schulen und den St. Leoner See mit dem Bahnhof.
Quelle: DB Bahnhof; Rot-MalschQuelle: Gemeinde St. Leon-Rot; Mobil Bus Bahn
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag; die Gemeinde legt den Hebesatz fest. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B150 v. H. (Hebesatzsatzung vom 24. Februar 2026); die Grundsteuer A steht bei 300 v. H. Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem kommunalen Bescheid — ohne Euro-Rechenbeispiel im Voraus.
Quelle: Gemeinde St. Leon-Rot; Steuern Abgaben
Die Gemeinde hat die Eignungsprüfung zur kommunalen Wärmeplanung am 23. Juli 2026 abgeschlossen. Für alle Teilgebiete folgt der reguläre Prozess mit Bestands- und Potenzialanalyse — eine verkürzte Planung entfällt. Ob und wo später Wärmenetze kommen, steht noch nicht fest; der Plan allein löst keine Heizungstauschpflicht am Gebäude aus.
Quelle: Gemeinde St. Leon-Rot; Kommunale Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Der Bahnhof Rot-Malsch (Am Bahnhof 3, Malsch) liegt an der S-Bahn Rhein-Neckar und verbindet die Gemeinde mit Wiesloch, Heidelberg und Mannheim. Buslinien im Ort ergänzen den Weg zum Bahnhof; Tarif im Gemeindegebiet: VRN.
Quelle: DB Bahnhof; Rot-MalschQuelle: Gemeinde St. Leon-Rot; Mobil Bus Bahn
Nein. Das kostenlose Busfahren im Gemeindegebiet endete zum 31. Dezember 2022. Seit dem 1. Januar 2023 gilt wieder der VRN-Tarif (Preisstufe 0 im Ort). Am südlichen Rand berühren sich VRN und KVV; für Pendler gibt es das AboPlus VRN/KVV.
Quelle: Gemeinde St. Leon-Rot; Bus-TarifQuelle: VRN; Tarifgebiet
Anmeldung läuft zentral über das Elternportal LITTLE BIRD. Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht; ortsansässige Familien zahlen ermäßigte Beiträge nach dem württembergischen Modell (z. B. Regelgruppe 174 € / Monat für das erste Kind, Kindergartenjahr 2025/26).
Quelle: Gemeinde St. Leon-Rot; LITTLE BIRDQuelle: Gemeinde St. Leon-Rot; Kita-Beiträge
Im Ortsteil St. Leon steht die Mönchsbergschule (Grundschule), in Rot die Parkringschule (Grundschule und Gemeinschaftsschule). Das Löwenrot-Gymnasium ist ein allgemeinbildendes Gymnasium in freier Trägerschaft mit staatlicher Anerkennung.
Die Eignungsprüfung zur kommunalen Wärmeplanung wurde am 23. Juli 2026 abgeschlossen. Für alle Teilgebiete folgt die volle Bestands- und Potenzialanalyse — Netzgebiete sind noch nicht fest. Der Plan allein löst keine Heizungstauschpflicht aus.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt ab dem 1. Januar 2026 der Hebesatz der Grundsteuer B mit 150 v. H. (Satzung vom 24. Februar 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden