Exklusives Wohnen auf dem Land – großzügige 250 m² auf historischem Bauernhof in Melle



In Melle gibt es 2 Wohnungen zur Miete. Die durchschnittliche Kaltmiete für Wohnimmobilien liegt bei ca. 7,15 €/m² und Monat. Stand: 14.09.2026.
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Orientierung für nicht preisgebundene Wohnungen liefert der von der Stadt herausgegebene Mietpreisspiegel 2026/2027. Er gilt seit dem 6. Juli 2026 und schreibt den Spiegel 2024/2025 fort — mit Haus und Grund Osnabrück, dem Mieterverein für Osnabrück und Umgebung sowie dem IVD Nord-West. Download und gedruckte Exemplare gibt es im Stadthaus, im Rathaus, in den Bürgerbüros sowie bei Banken und Sparkassen; Auskunft erteilt das Bauordnungsamt.
Der Spiegel ersetzt keine Einzelfallprüfung und ist kein Portal-Marktpreis. Die Stadt sieht vor, ihn alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Quelle: Stadt Melle; Mietpreisspiegel
Nein. Melle steht nicht in der Gebietskulisse der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung (seit 1. Januar 202557 Kommunen). Die Mietpreisbremse begrenzt die Neuvertragsmiete hier daher nicht. Nachbarstädte wie Osnabrück können anders geregelt sein.
Bei Bestandserhöhungen gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Nettokaltmiete um höchstens 20 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in ausgewiesenen angespannten Gebieten; Melle ist dort nicht gelistet.
Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung
Für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Die Stadt Melle stellt ihn aus; die Gebühr beträgt 18 €, die Gültigkeit in der Regel ein Jahr. Ein Anspruch auf eine konkrete Wohnung besteht nicht — die Suche bleibt bei Ihnen. Der in Niedersachsen ausgestellte Schein gilt nur im Land.
Die Stadt nennt als Nettogrenzen unter anderem 21.250 € für Alleinstehende und 28.750 € für zwei Personen; für jede weitere Person und jedes Kind steigt die Grenze um 3.750 €. Die angemessene Wohnfläche beginnt bei bis zu 50 m² (eine Person) bzw. 60 m² (zwei Personen). Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 310 % ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Melle; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Melle; Grundsteuer Hebesatz
Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung ist die Kindergarten-Betreuung in Niedersachsen für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung bleibt extra. In Melle verlangen die Träger für Betreuungszeiten über acht Stunden sowie Sonderöffnungszeiten 10 € je 30 Minuten. Für Krippenplätze (unter drei Jahren) liegen die Beiträge seit August 2018 typischerweise zwischen 140 € (vier Stunden) und 220 € (Ganztag) monatlich; Krippen-Sonderzeiten kosten 17,50 € je 30 Minuten.
Die Träger setzen die Beiträge fest; bei besonderer Pädagogik können sie abweichen. Bei Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen können Sie eine Übernahme der Elternbeiträge bei der Stadt beantragen. Verpflegung bezuschusst die Stadt nicht — dafür kann das Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter helfen.
Quelle: Stadt Melle; Kita Elternbeiträge
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
Nein. Melle gehört nicht zu den 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt laut Niedersächsischer Mieterschutzverordnung (seit 1. Januar 2025). Die Mietpreisbremse begrenzt die Neuvertragsmiete hier daher nicht. Nachbarstädte wie Osnabrück können anders geregelt sein.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Niedersachsen; MietSchVO PDF
In Melle gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Nettokaltmiete um höchstens 20 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in ausgewiesenen angespannten Gebieten; Melle ist dort nicht gelistet.
Ja. Die Stadt Melle gibt einen Mietpreisspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen heraus. Aktuell gilt die Fassung 2026/2027 seit dem 6. Juli 2026; Download auf der Stadtseite, gedruckte Exemplare im Stadthaus, Rathaus und in den Bürgerbüros. Auskunft erteilt das Bauordnungsamt.
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Die Stadt Melle stellt ihn aus; die Gebühr beträgt 18 €, die Gültigkeit in der Regel ein Jahr. Ein Anspruch auf eine konkrete Wohnung besteht nicht. Der Schein gilt nur in Niedersachsen.
Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten laufen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Melle liegt der Hebesatz für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) bei 310 % (Grundsteuer A und B). Fehlt die Umlagevereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Ab drei Jahren bis zur Einschulung sind bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung extra. In Melle kosten Zeiten darüber 10 € je 30 Minuten. Krippenbeiträge liegen typischerweise zwischen 140 € und 220 € monatlich. Bei Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie eine Übernahme der Elternbeiträge bei der Stadt beantragen.
Der am 25. Juni 2025 beschlossene Wärmeplan ist eine städtische Strategie, kein unmittelbarer Zwang für Mieter. Heizungswechsel und Modernisierungen bleiben Sache von Eigentümer und Vertrag; der Plan hilft einzuordnen, ob Ihre Lage eher für Wärmenetze oder dezentrale Lösungen vorgesehen ist.
Nein — die Stadt veröffentlicht kein gebührenpflichtiges Bewohnerparken. Die gelisteten Innenstadtparkplätze (inkl. Bahnhof) sind kostenlos; wo Schilder das verlangen, stellen Sie die Parkscheibe ein. Eine kostenlose Scheibe gibt es in der Touristinformation am Rathaus.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden