1 Immobilie zum Kaufen in Königswinter

1 Immobilie wird in Königswinter zum Kaufen angeboten.

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In Königswinter gibt es 1 Haus zum Kaufen. Stand: 18.05.2026.

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

Das Wichtigste zum Kaufen in Königswinter

Wer in Königswinter kauft, plant vor allem den kommunalen Hebesatz der neuen Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell): Hebesatz B liegt bei 664 %, Grundsteuer A bei 358 %. Am 8. Juni 2026 hat der Rat beschlossen, den Hebesatz B zum 1. Januar 2027 auf 900 % anzuheben. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Königswinter; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Königswinter; Hebesatz ab 2027

Landesweite Kaufnebenkosten — darunter die Grunderwerbsteuer — stehen im Bundesland-Block unten. Für die laufenden Lasten zählt hier der städtische Hebesatz und die Lage am Rhein oder an den Bächen.

Wo liegt das Grundbuchamt — und wo der Bodenrichtwert?

Grundbuchsachen für Königswinter bearbeitet das Amtsgericht Königswinter. Auszüge beantragen Sie schriftlich, per Fax oder persönlich; ein einfacher Ausdruck kostet nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz 10 €, ein amtlicher 20 €. Der beurkundende Notar übernimmt den Abruf meist im Kaufprozess. Für die Eigentumsumschreibung brauchen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis. Kostenfrei abrufbar sind sie über BORIS-NRW (Gemeinde, Straße, Hausnummer). Der Richtwert ist ein durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein typisches Richtwertgrundstück — kein Verkehrswertgutachten für Ihr Objekt. Auskunft gibt auch die Geschäftsstelle im Kreishaus Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1.

Quelle: Amtsgericht Königswinter; GrundbuchamtQuelle: Stadt Königswinter; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte

Welche Lagen sind hochwassergefährdet?

Ufernahe Wohn- und Gewerbelagen in Niederdollendorf und Königswinter sind laut HWRM-Steckbrief ab einem HQ100-Ereignis des Rheins überflutungsgefährdet. Zusätzlich gelten HQ100-Hinweise für den Pleisbach (unter anderem Niederscheuren, Uthweiler, Teile von Oberpleis) und den Lauterbach (Stieldorf, Rauschendorf). Prüfen Sie vor dem Kauf die Gefahrenkarte zur konkreten Flur — nicht nur den Ortsnamen.

Keller, Heizungsraum und Elementarschadenversicherung sollten Sie mit der Karte abgleichen. Der Steckbrief nennt auch Prüfungen, ob Bahnunterführungen im Hochwasserfall abdichtbar sind; das ersetzt keine Objektprüfung.

Quelle: Flussgebiete NRW; Hochwassersteckbrief

Was prüfen Sie zu Wärmeplan und Pendeln?

Die kommunale Wärmeplanung muss bis zum 30. Juni 2028 vorliegen. Sie ist strategische Orientierung (Netz oder dezentral), begründet allein aber keine Pflichten und keinen Rechtsanspruch auf Fernwärme. Wer früher die Heizung wechseln muss, sollte unabhängig ein passendes erneuerbares System wählen.

Für den Arbeitsweg nach Bonn bleibt die Stadtbahnlinie 66 die direkte Verbindung ohne Umstieg. Die Rheinfähre nach Mehlem ist nur vom 10. Juli bis 11. Dezember 2026 für Fußgänger und Radfahrende mit VRS-Ticket Teil des Schienenersatzverkehrs — kein dauerhafter Verbundtarif. Bahnhöfe an der rechten Rheinstrecke können in dieser Zeit auf Busersatz umgestellt sein; prüfen Sie die aktuelle Auskunft.

Quelle: Energieagentur RSK; Wärmeplanung FristQuelle: VRS; Linie 66Quelle: go.Rheinland; Rheinfähre Ersatzverkehr

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Kaufen in Königswinter

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Königswinter?
  • Welchen GrESt-Satz zahlt man in NRW?
  • Steht der Satz im Bundesland-Block?

Der Satz gilt landesweit in Nordrhein-Westfalen und steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung erfolgt keine Eigentumseintragung im Grundbuch.

Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch zusätzlich?
  • Muss ich Maklercourtage einplanen?

Neben der landesweiten Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an — abhängig vom Geschäftswert. Einen einfachen Grundbuchausdruck beantragen Sie beim Amtsgericht Königswinter für 10 €, einen amtlichen für 20 €. Maklerprovision gilt nur, wenn ein Makler beauftragt wurde; die Höhe steht im Vertrag.

Quelle: Amtsgericht Königswinter; Grundbuchamt

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Königswinter?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Kann ich selbst einen Grundbuchauszug beantragen?

Zuständig ist das Amtsgericht Königswinter (Grundbuchamt). Auszüge beantragen Sie schriftlich, per Fax oder persönlich; häufig übernimmt der beurkundende Notar den Abruf. Für die Eigentumsumschreibung nach dem Kauf ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erforderlich.

Quelle: Amtsgericht Königswinter; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Königswinter?
  • Was gilt für die neue Grundsteuer ab 2025?
  • Steigt der Hebesatz B ab 2027?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) beträgt der Hebesatz B 664 % (Grundsteuer A: 358 %). Der Rat hat am 8. Juni 2026 beschlossen, den Hebesatz B zum 1. Januar 2027 auf 900 % anzuheben. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Königswinter; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Königswinter; Hebesatz ab 2027

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert in Königswinter?
  • Was ist BORIS-NRW?
  • Wer ermittelt die Bodenrichtwerte im Rhein-Sieg-Kreis?

Amtliche Bodenrichtwerte für Königswinter ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis. Kostenfrei abrufbar sind sie über BORIS-NRW (Adresse eingeben). Der Richtwert ist ein durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein typisches Richtwertgrundstück — kein Verkehrswertgutachten für Ihr Objekt.

Quelle: Stadt Königswinter; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte

  • Ist Königswinter laut Karte hochwassergefährdet?
  • Betrifft HQ100 auch Königswinter-Altstadt?
  • Sollte ich Elementarversicherung prüfen?

Ufernahe Lagen in Niederdollendorf und Königswinter sind laut HWRM-Steckbrief ab einem HQ100-Ereignis des Rheins überflutungsgefährdet; HQ100 gilt außerdem für Teile am Pleisbach und Lauterbach. Vor dem Kauf die Gefahrenkarte zur konkreten Flur prüfen und Elementarschadenversicherung sowie Kellerlage mitdenken.

Quelle: Flussgebiete NRW; Hochwassersteckbrief

  • Wann liegt die kommunale Wärmeplanung vor?
  • Muss ich auf Fernwärme warten vor dem Heizungswechsel?
  • Gibt es Anschlusszwang?

Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt die Frist 30. Juni 2028. Der Wärmeplan ist strategische Orientierung (Netz vs. dezentral), begründet allein aber keine Pflichten und keinen Rechtsanspruch auf Fernwärme. Wer früher die Heizung wechseln muss, sollte unabhängig ein passendes erneuerbares System wählen.

Quelle: Energieagentur RSK; Wärmeplanung FristQuelle: Verbraucherzentrale NRW; Wärmeplanung

  • Was kostet Bewohnerparken in der Altstadt nach dem Kauf?
  • Brauche ich in der Altstadt einen Parkausweis?
  • Was unterscheiden 30 und 360 Euro?

Ohne privaten Stellplatz in den Zonen Zentrum, Ost oder Nord: parkplatzgebunden 30 € im Jahr (nur zugewiesener Platz in den Sperrzeiten) oder ungebunden 360 € in allen Altstadtzonen. Zone Süd bleibt gebührenfrei. Antrag beim Servicebereich Straßenverkehr, Obere Straße 8.

Quelle: Stadt Königswinter; Parken Altstadt

  • Lohnt sich Wohnen in Königswinter trotz Pendeln nach Bonn?
  • Wie gut ist die Stadtbahn-Anbindung für Käufer?
  • Ist die Fähre dauerhaft im Verbundtarif?

Für viele Haushalte ja: Die Stadtbahnlinie 66 verbindet Königswinter ohne Umstieg mit Bonn Hauptbahnhof (VRS-Tarif). Die Rheinfähre nach Mehlem ist nur vom 10. Juli bis 11. Dezember 2026 für Fußgänger und Radfahrende mit VRS-Ticket Teil des Ersatzverkehrs. Fahrzeit und Takt sollten Sie für Ihren Arbeitsweg prüfen — und die Hochwasserkarte zur Flur.

Quelle: VRS; Linie 66Quelle: go.Rheinland; Rheinfähre Ersatzverkehr

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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