1 Immobilie in Königswinter

1 Immobilie wird in Königswinter derzeit angeboten.

Seitenüberblick: Immobilien in Königswinter

In Königswinter werden aktuell 1 Haus zum Kaufen angeboten. Aktuell ist 1 Anbieter in Königswinter und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv. Stand: 18.05.2026.

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

Das Wichtigste über Königswinter

Wer in der Königswinterer Altstadt wohnt und keinen privaten Stellplatz hat, braucht eine klare Parkregel: In den Zonen Zentrum, Ost und Nord gilt gebührenpflichtiges Parken täglich von 9 bis 19 Uhr; die Zone Süd bleibt frei. Die Stadt stellt zwei Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung aus: eine parkplatzgebundene für 30 € im Jahr (Zentrum: Brenneisparkplatz P4 an der Bahnhofsallee; Ost: Bobby-Parkplatz) und eine parkplatzungebundene für 360 € im Jahr in allen Altstadtzonen ohne Zeitgrenze. Einen Anspruch auf einen konkreten Platz gibt es nicht; die Karte gilt nur für das angegebene Fahrzeug bis 2,8 t.

Quelle: Stadt Königswinter; Parken Altstadt

Nach Bonn kommen Sie ohne Umstieg mit der Stadtbahnlinie 66 im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS); sie verbindet Bad Honnef über Königswinter mit Bonn Hauptbahnhof, Beuel und Siegburg. Tickets und aktuelle Fahrzeiten liegen in der VRS-Auskunft. Für den Alltag ins Bonner Zentrum ist die 66 meist der kürzeste Weg — unabhängig von den Parkregeln in der Altstadt.

Quelle: VRS; Linie 66

Welche Hebesätze gelten nach der Grundsteuerreform?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gilt in Königswinter der Hebesatz B von 664 %; die Grundsteuer A liegt bei 358 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis und kein Marktwert Ihres Grundstücks.

Am 8. Juni 2026 hat der Rat beschlossen, den Hebesatz B zum 1. Januar 2027 auf 900 % anzuheben. Für 2026 bleibt es bei 664 %. Bescheide und Zahltermine kommen von der Stadt, sobald die geänderte Hebesatzsatzung gilt.

Quelle: Stadt Königswinter; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Königswinter; Hebesatz ab 2027

Wo besteht Hochwasserrisiko am Rhein und an den Bächen?

Laut Kommunensteckbrief des Hochwasserrisikomanagements NRW sind in den Ortslagen Niederdollendorf und Königswinter ufernahe Wohn- und Gewerbelagen ab einem HQ100-Ereignis des Rheins gefährdet. Zusätzlich droht ab HQ100 Überflutung am Pleisbach (unter anderem Niederscheuren, Uthweiler, Teile von Oberpleis, Herresbach und Nonnenberg) und am Lauterbach (Stieldorf und Rauschendorf).

Ob Ihre Adresse betroffen ist, zeigt die aktuelle Gefahren- und Risikokarte — pauschal für das ganze Stadtgebiet gilt das nicht. Vor Kauf oder Anmietung die Flur prüfen; Kellerlage und Elementarversicherung können davon abhängen.

Quelle: Flussgebiete NRW; Hochwassersteckbrief

Was gilt für Wärmeplanung und die Rheinfähre?

Die kommunale Wärmeplanung muss für Königswinter als Kommune unter 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 vorliegen. Der Plan zeigt Eignungsgebiete für Netze oder dezentrale Lösungen; er begründet allein keinen Anschlusszwang. Den Stand erfragen Sie bei der Stadt bzw. über die Energieagentur Rhein-Sieg.

Die Rheinfähre Königswinter IV nach Bonn-Mehlem ist nicht dauerhaft im VRS-Tarif. Nur vom 10. Juli bis 11. Dezember 2026 dürfen Fußgänger und Radfahrende sie während der Korridorsanierung „Rechter Rhein“ mit gültigem VRS-Ticket ohne Aufpreis nutzen; Autos bleiben außen vor. Für den Regelalltag nach Bonn bleibt die Stadtbahn 66 die direkte Stadtverbindung.

Quelle: Energieagentur RSK; Wärmeplanung FristQuelle: go.Rheinland; Rheinfähre Ersatzverkehr

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zu Wohnen in Königswinter

  • Was kostet Anwohnerparken in der Königswinterer Altstadt?
  • Gibt es einen Bewohnerparkausweis für 30 oder 360 Euro?
  • Welche Parkzonen gelten in der Altstadt?

In den Zonen Zentrum, Ost und Nord ist das Parken täglich von 9 bis 19 Uhr gebührenpflichtig; Zone Süd bleibt frei. Bewohner können eine parkplatzgebundene Ausnahmegenehmigung für 30 € im Jahr (Zentrum: Brenneisparkplatz P4; Ost: Bobby-Parkplatz) oder eine parkplatzungebundene für 360 € im Jahr beantragen. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz; Antrag über den Servicebereich Straßenverkehr (Obere Straße 8).

Quelle: Stadt Königswinter; Parken Altstadt

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung — und lohnt sich Pendeln nach Bonn?
  • Gibt es in Königswinter eine Stadtbahn nach Bonn?
  • Welche Linie fährt von Königswinter nach Bonn Hbf?

Ja. Die Stadtbahnlinie 66 verbindet Bad Honnef über Königswinter mit Bonn Hauptbahnhof, Beuel und Siegburg. Tickets und Auskunft laufen über den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Bei Bauarbeiten kann Schienenersatzverkehr gelten — aktuelle Hinweise prüfen Sie in der VRS-Auskunft.

Quelle: VRS; Linie 66

  • Ist die Rheinfähre nach Bonn-Mehlem im VRS-Tarif?
  • Kann ich die Fähre Königswinter IV mit dem Deutschlandticket nutzen?
  • Gilt die Fähre als Schienenersatzverkehr?

Nicht dauerhaft. Nur vom 10. Juli bis 11. Dezember 2026 dürfen Fußgänger und Radfahrende die Fähre Königswinter–Mehlem während der Korridorsanierung „Rechter Rhein“ mit gültigem VRS-Ticket ohne Aufpreis nutzen. Autos sind ausgeschlossen. Für den Regelalltag nach Bonn bleibt die Stadtbahn 66 die direkte Verbindung.

Quelle: go.Rheinland; Rheinfähre Ersatzverkehr

  • Ist Königswinter hochwassergefährdet?
  • Welche Ortsteile sind bei Rhein-Hochwasser betroffen?
  • Gilt HQ100 auch für Pleisbach und Lauterbach?

Teilweise ja. Laut HWRM-Steckbrief sind ufernahe Lagen in Niederdollendorf und Königswinter ab einem HQ100 des Rheins gefährdet. Zusätzlich droht HQ100 am Pleisbach (unter anderem Niederscheuren, Uthweiler, Teile von Oberpleis) und am Lauterbach (Stieldorf, Rauschendorf). Ob Ihre Adresse betroffen ist, zeigt die aktuelle Gefahrenkarte.

Quelle: Flussgebiete NRW; Hochwassersteckbrief

  • Gibt es in Königswinter Kita-Gebühren — und ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
  • Wie merke ich einen Kitaplatz vor?
  • Ab wann ist die Kita in Königswinter kostenlos?

Ja, die Stadt erhebt einkommens- und umfangabhängige Elternbeiträge nach eigener Satzung. Vormerken tun Sie den Platz über Little Bird. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, sind ab dem folgenden 1. August bis zur Einschulung beitragsfrei. Kontakt: elternbeitraege@koenigswinter.de bzw. kita@koenigswinter.de.

Quelle: Stadt Königswinter; Kita Elternbeiträge

  • Liegt Königswinter in einem Wärmeplan- oder Fernwärmegebiet?
  • Wann muss die kommunale Wärmeplanung fertig sein?
  • Gibt es Anschlusszwang an Fernwärme?

Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern — dazu zählt Königswinter — muss die kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 vorliegen. Der Plan zeigt Eignungsgebiete; er begründet allein noch keinen Anschlusszwang. Den aktuellen Stand erfragen Sie bei der Stadt bzw. über die Energieagentur Rhein-Sieg.

Quelle: Energieagentur RSK; Wärmeplanung Frist

  • Gibt es in Königswinter Grundschulen und weiterführende Schulen?
  • Welche Schulformen gibt es vor Ort?
  • Wo finde ich die Schulübersicht der Stadt?

Ja. Die Stadt ist Schulträgerin öffentlicher Grundschulen und führt auf ihrer Website die Standorte auf; weiterführende Schulen und eine Förderschule ergänzen das Angebot. Die konkrete Schulanmeldung und Schulbezirke klären Sie über die Schule bzw. die Stadtverwaltung — nicht über Mengenangaben in Inseraten.

Quelle: Stadt Königswinter; GrundschulenQuelle: Stadt Königswinter; Schulen

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden