2 Familienhaus mit zusätzlichem Restaurant mit großem Außenbereich und eigenen Parkmöglichkeiten

In Königswinter werden aktuell 1 Haus zum Kaufen angeboten. Aktuell ist 1 Anbieter in Königswinter und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv. Stand: 18.05.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in der Königswinterer Altstadt wohnt und keinen privaten Stellplatz hat, braucht eine klare Parkregel: In den Zonen Zentrum, Ost und Nord gilt gebührenpflichtiges Parken täglich von 9 bis 19 Uhr; die Zone Süd bleibt frei. Die Stadt stellt zwei Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung aus: eine parkplatzgebundene für 30 € im Jahr (Zentrum: Brenneisparkplatz P4 an der Bahnhofsallee; Ost: Bobby-Parkplatz) und eine parkplatzungebundene für 360 € im Jahr in allen Altstadtzonen ohne Zeitgrenze. Einen Anspruch auf einen konkreten Platz gibt es nicht; die Karte gilt nur für das angegebene Fahrzeug bis 2,8 t.
Quelle: Stadt Königswinter; Parken Altstadt
Nach Bonn kommen Sie ohne Umstieg mit der Stadtbahnlinie 66 im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS); sie verbindet Bad Honnef über Königswinter mit Bonn Hauptbahnhof, Beuel und Siegburg. Tickets und aktuelle Fahrzeiten liegen in der VRS-Auskunft. Für den Alltag ins Bonner Zentrum ist die 66 meist der kürzeste Weg — unabhängig von den Parkregeln in der Altstadt.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gilt in Königswinter der Hebesatz B von 664 %; die Grundsteuer A liegt bei 358 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis und kein Marktwert Ihres Grundstücks.
Am 8. Juni 2026 hat der Rat beschlossen, den Hebesatz B zum 1. Januar 2027 auf 900 % anzuheben. Für 2026 bleibt es bei 664 %. Bescheide und Zahltermine kommen von der Stadt, sobald die geänderte Hebesatzsatzung gilt.
Quelle: Stadt Königswinter; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Königswinter; Hebesatz ab 2027
Laut Kommunensteckbrief des Hochwasserrisikomanagements NRW sind in den Ortslagen Niederdollendorf und Königswinter ufernahe Wohn- und Gewerbelagen ab einem HQ100-Ereignis des Rheins gefährdet. Zusätzlich droht ab HQ100 Überflutung am Pleisbach (unter anderem Niederscheuren, Uthweiler, Teile von Oberpleis, Herresbach und Nonnenberg) und am Lauterbach (Stieldorf und Rauschendorf).
Ob Ihre Adresse betroffen ist, zeigt die aktuelle Gefahren- und Risikokarte — pauschal für das ganze Stadtgebiet gilt das nicht. Vor Kauf oder Anmietung die Flur prüfen; Kellerlage und Elementarversicherung können davon abhängen.
Quelle: Flussgebiete NRW; Hochwassersteckbrief
Die kommunale Wärmeplanung muss für Königswinter als Kommune unter 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 vorliegen. Der Plan zeigt Eignungsgebiete für Netze oder dezentrale Lösungen; er begründet allein keinen Anschlusszwang. Den Stand erfragen Sie bei der Stadt bzw. über die Energieagentur Rhein-Sieg.
Die Rheinfähre Königswinter IV nach Bonn-Mehlem ist nicht dauerhaft im VRS-Tarif. Nur vom 10. Juli bis 11. Dezember 2026 dürfen Fußgänger und Radfahrende sie während der Korridorsanierung „Rechter Rhein“ mit gültigem VRS-Ticket ohne Aufpreis nutzen; Autos bleiben außen vor. Für den Regelalltag nach Bonn bleibt die Stadtbahn 66 die direkte Stadtverbindung.
Quelle: Energieagentur RSK; Wärmeplanung FristQuelle: go.Rheinland; Rheinfähre Ersatzverkehr
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In den Zonen Zentrum, Ost und Nord ist das Parken täglich von 9 bis 19 Uhr gebührenpflichtig; Zone Süd bleibt frei. Bewohner können eine parkplatzgebundene Ausnahmegenehmigung für 30 € im Jahr (Zentrum: Brenneisparkplatz P4; Ost: Bobby-Parkplatz) oder eine parkplatzungebundene für 360 € im Jahr beantragen. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz; Antrag über den Servicebereich Straßenverkehr (Obere Straße 8).
Ja. Die Stadtbahnlinie 66 verbindet Bad Honnef über Königswinter mit Bonn Hauptbahnhof, Beuel und Siegburg. Tickets und Auskunft laufen über den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Bei Bauarbeiten kann Schienenersatzverkehr gelten — aktuelle Hinweise prüfen Sie in der VRS-Auskunft.
Nicht dauerhaft. Nur vom 10. Juli bis 11. Dezember 2026 dürfen Fußgänger und Radfahrende die Fähre Königswinter–Mehlem während der Korridorsanierung „Rechter Rhein“ mit gültigem VRS-Ticket ohne Aufpreis nutzen. Autos sind ausgeschlossen. Für den Regelalltag nach Bonn bleibt die Stadtbahn 66 die direkte Verbindung.
Teilweise ja. Laut HWRM-Steckbrief sind ufernahe Lagen in Niederdollendorf und Königswinter ab einem HQ100 des Rheins gefährdet. Zusätzlich droht HQ100 am Pleisbach (unter anderem Niederscheuren, Uthweiler, Teile von Oberpleis) und am Lauterbach (Stieldorf, Rauschendorf). Ob Ihre Adresse betroffen ist, zeigt die aktuelle Gefahrenkarte.
Ja, die Stadt erhebt einkommens- und umfangabhängige Elternbeiträge nach eigener Satzung. Vormerken tun Sie den Platz über Little Bird. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, sind ab dem folgenden 1. August bis zur Einschulung beitragsfrei. Kontakt: elternbeitraege@koenigswinter.de bzw. kita@koenigswinter.de.
Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern — dazu zählt Königswinter — muss die kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 vorliegen. Der Plan zeigt Eignungsgebiete; er begründet allein noch keinen Anschlusszwang. Den aktuellen Stand erfragen Sie bei der Stadt bzw. über die Energieagentur Rhein-Sieg.
Ja. Die Stadt ist Schulträgerin öffentlicher Grundschulen und führt auf ihrer Website die Standorte auf; weiterführende Schulen und eine Förderschule ergänzen das Angebot. Die konkrete Schulanmeldung und Schulbezirke klären Sie über die Schule bzw. die Stadtverwaltung — nicht über Mengenangaben in Inseraten.
Quelle: Stadt Königswinter; GrundschulenQuelle: Stadt Königswinter; Schulen
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden