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In Frankenthal (Pfalz) gibt es 1 Haus zum Kaufen. Stand: 14.08.2026.
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Wer in Frankenthal (Pfalz) kauft, plant mit einem gesplitteten Hebesatz der Grundsteuer B nach der Reform (ab 2025): 650 % für Wohngrundstücke, 1.210 % für Nichtwohn- und unbebaute Grundstücke (Stadtratsbeschluss 1. April 2025). Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Messbetrag im wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt wendet den passenden Hebesatz an. Der Grundsteuerwert ist kein aktueller Verkaufspreis. Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Frankenthal; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Frankenthal; Hebesatz-Beschluss
Am 13. Mai 2026 hat der Stadtrat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Sie zeigt Entwicklungspfade zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 — als Orientierung, ohne sofortigen Anschluss- oder Tauschzwang. Die Stadtwerke prüfen den schrittweisen Aufbau eines Fernwärmenetzes mit Abwärme der BASF-Kläranlage und haben zwei Zielgebiete identifiziert. Interesse können Sie unverbindlich im Wärmeportal oder per Bogen an waerme@stw-frankenthal.de bekunden; das ist kein Vertrag.
Quelle: Stadt Frankenthal; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Frankenthal; Wärme FAQ
Grundbucheintragungen, Einsicht und Auszüge bearbeitet das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), Bahnhofstraße 33. Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €. Reines Kaufinteresse allein genügt für die Einsicht nicht; Verkaufsverhandlungen oder eine Vollmacht des Eigentümers müssen glaubhaft sein. Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte je Zone, kein individueller Verkehrswert) finden Sie im BORIS-Viewer Rheinland-Pfalz.
Quelle: Amtsgericht Frankenthal; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Frankenthal; KontaktdatenQuelle: BORIS Rheinland-Pfalz; Bodenrichtwerte
Die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und wiederkehrende Ausbaubeiträge für Straßen in 18 Abrechnungseinheiten; der Gemeindeanteil liegt je Einheit zwischen 20 und 55 %. Zusammen mit der Grundsteuer B kommt der Oberflächenwasserbeitrag von 0,46 € je Quadratmeter. In den Gebieten Pilgerpfad und Flomersheim Nord-Ost gibt es zusätzlich einen Grundwasserbeitrag für die Brunnengalerie gegen Grundwasserhochstand. Ob Ihr Flurstück in einer Hochwassergefahrenfläche liegt, prüfen Sie in der amtlichen Hochwassergefahrenkarte Rheinland-Pfalz — nicht pauschal für die ganze Stadt.
Quelle: Stadt Frankenthal; Beiträge und AbgabenQuelle: Land RLP; Hochwassergefahrenkarte
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung; der Satz gilt auch in Frankenthal. Details und Quelle stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach den gesetzlichen Gebührenordnungen an. Eine Maklerprovision nur, wenn Sie einen Makler beauftragt haben. Rechnen Sie die Nebenkosten früh in Ihr Eigenkapital ein; den landesweiten Steuersatz finden Sie im Bundesland-Block.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) sind die Hebesätze B differenziert: 650 % für Wohngrundstücke, 1.210 % für Nichtwohn- und unbebaute Grundstücke (Stadtratsbeschluss 1. April 2025). Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert und den Messbetrag im wertabhängigen Bundesmodell — das ist kein aktueller Verkaufspreis.
Zuständig ist das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), Bahnhofstraße 33. Dort liegen Grundbucheinsicht, Auszüge und Eintragungen (u. a. Eigentumsumschreibung nach Kauf). Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €.
Quelle: Amtsgericht Frankenthal; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Frankenthal; Kontaktdaten
Bodenrichtwerte für Frankenthal finden Sie im BORIS-Viewer Rheinland-Pfalz. Sie sind durchschnittliche Lagewerte je Zone — eine Orientierung, kein individueller Verkehrswert Ihres Grundstücks.
Am 13. Mai 2026 hat der Stadtrat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Sie zeigt mögliche Entwicklungspfade bis zur klimaneutralen Wärmeversorgung 2045 und kann bei der Heizungsentscheidung helfen — ohne sofortigen Anschlusszwang. Die Stadtwerke prüfen ein Fernwärmenetz mit Abwärme der BASF-Kläranlage; Interesse ist unverbindlich im Wärmeportal möglich.
Quelle: Stadt Frankenthal; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Frankenthal; Wärme FAQ
Ja. Die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und wiederkehrende Ausbaubeiträge in 18 Abrechnungseinheiten (Gemeindeanteil 20 bis 55 %). Zusammen mit der Grundsteuer B kommt der Oberflächenwasserbeitrag von 0,46 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche. In Pilgerpfad und Flomersheim Nord-Ost kann zusätzlich ein Grundwasserbeitrag anfallen.
Das hängt vom Flurstück ab. Die amtliche Hochwassergefahrenkarte Rheinland-Pfalz zeigt Überflutungsflächen für HQ10, HQ100 und HQextrem. Lokal betreibt die Stadt in Pilgerpfad und Flomersheim Nord-Ost Brunnen gegen Grundwasserhochstand und legt die Unterhaltung über einen Grundwasserbeitrag um.
Quelle: Land RLP; HochwassergefahrenkarteQuelle: Stadt Frankenthal; Grundwasserbeitrag
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden