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Wer in Brühl - Baden mietet oder kauft, trifft vor allem auf einen anerkannten einfachen Mietspiegel: Die Mietübersicht des südwestlichen Rhein-Neckar-Kreises (Datenstand 1. Oktober 2024) hat der Gemeinderat am 21. Juli 2025 anerkannt — gemeinsam mit Nachbarkommunen wie Ketsch und Schwetzingen. Die Gemeinde steht zugleich nicht unter der Mietpreisbremse: Sie fehlt in der ab 1. Januar 2026 geltenden Gebietskulisse Baden-Württembergs; Bestandsmieten bleiben bundesweit auf 20 % in drei Jahren gekappt.
Quelle: Gemeinde Brühl; Mietspiegel-AnerkennungQuelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Brühl laut Hebesatzsatzung vom 21. Oktober 2024 der Hebesatz B 198 % (erstmals für das Kalenderjahr 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag im baden-württembergischen Bodenwertmodell; die Gemeinde den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Ab 1. Januar 2027 hat der Gemeinderat den Hebesatz B auf 220 % angehoben (Beschluss 18. Juni 2026).
Quelle: Gemeinde Brühl; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gemeinde Brühl; Hebesatz ab 2027
Die Gemeinde hat die kommunale Wärmeplanung (Klimagesetz BW plus Wärmeplanungsgesetz) durchgearbeitet. Die Eignungsprüfung nach § 14 WPG ergab: Für das Gemeindegebiet wird eine normale, nicht verkürzte Planung geführt — keine Teilgebiete für eine verkürzte Variante. Der Wärmeplan zielt auf weitgehend klimaneutrale Wärme bis 2040 und weist u. a. bestehende und geplante Wärmenetzgebiete sowie dezentrale Lagen aus. Ergebnisse und Unterlagen liegen über SessionNet und die Gemeindekommunikation vor; der Plan ist Orientierung, kein Anschlusszwang.
Quelle: Gemeinde Brühl; Wärmeplan PDFQuelle: Gemeinde Brühl; Wärmeplanung Aktuell
Brühl liegt im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), hat aber keinen eigenen S-Bahn-Halt. Buslinien wie 710 und 728 verbinden die Gemeinde u. a. mit Mannheim (Rheinau/Hauptbahnhof) und Schwetzingen; von dort erreichen Sie die S-Bahn Rhein-Neckar. Fahrpläne und Tickets liefert die myVRN-App bzw. vrn.de. Für den Alltag ohne Stellplatz gibt es in ausgewiesenen Zonen zudem Bewohnerparkausweise — ohne Garantie auf einen festen Platz.
Quelle: VRN; FahrplanauskunftQuelle: Gemeinde Brühl; Bewohnerparken
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Brühl liegt im VRN, hat aber keinen eigenen S-Bahn-Halt. Buslinien wie 710 und 728 verbinden u. a. mit Mannheim und Schwetzingen; dort steigt man auf die S-Bahn Rhein-Neckar um. Auskunft und Tickets über vrn.de bzw. myVRN.
Die Gemeinde veröffentlicht eine aktuelle Gebührenübersicht für die Kinderbetreuungseinrichtungen zum Download. Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht; Details und Ermäßigungen klären Sie beim Fachbereich Schulen und Kindergärten.
Quelle: Gemeinde Brühl; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Brühl; Kitas
Vor Ort gibt es u. a. die Grundschulen Jahnschule und Schillerschule sowie die Marion-Dönhoff-Realschule Brühl/Ketsch. Gymnasien und weitere Angebote nutzen viele Familien in benachbarten Schwetzingen.
Der Wärmeplan liegt vor: Die Eignungsprüfung ergab keine verkürzte Planung — das ganze Gemeindegebiet wurde ausführlich untersucht. Ausgewiesen sind u. a. bestehende und geplante Wärmenetzlagen sowie dezentrale Gebiete; Zielhorizont ist 2040. Der Plan bietet Orientierung, begründet aber keinen Zwang zu einer bestimmten Heizungsart.
Quelle: Gemeinde Brühl; Wärmeplan PDFQuelle: Gemeinde Brühl; Wärmeplan-Ergebnisse
Brühl liegt rheinnah; die Gemeinde stellt unter „Hochwasser“ Informationen und Hinweise bereit. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, prüfen Sie fallbezogen — die allgemeine Seite ersetzt keine Flurstücksauskunft.
Ja, in Brühl gibt es Bewohnerparkausweise für ausgewiesene Gebiete. Der Ausweis bevorrechtigt Anwohnende, garantiert aber keinen festen Stellplatz. Antrag und Gebühren bei der zuständigen Stelle der Gemeinde.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden