Repräsentatives Altbau-Juwel im beliebten Winterfeldtkiez: Großzügige 4-Zimmer-Wohnung mit Balkon






























In Berlin gibt es 1 Haus und 26 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 5.843 €/m². Das Baujahr hat folgenden Einfluss: Angebote mit Baujahr 1960–1999 sind ca. 45 % günstiger pro m² als Angebote ab Baujahr 2000. Stand: 24.09.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
KLINGER Immobilien bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Zugehörigkeit zum BVFI, Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, Auszeichnungen durch Focus und Bellevue, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, professionelle moderne Software und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
CKI-Berlin - Carsten Kühne Immobilienmanagement Berlin bietet an: virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, Kenntnis im Umgang mit modernen Medien und Engagement als Vorreiter für KI-Technologien mit immonika.de
SEASIDE - Immobilien | Thomas Böhm bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Zugehörigkeit zum BVFI, IHK-Sachkundenachweis, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Holger Brau & Alexander Friedrich, Immobilien Bürogemeinschaft bietet an: Auszeichnung durch das Magazin Focus und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 470 % (seit 2025, auch 2026). Am 16. Juni 2026 beschloss der Senat den gesamtstädtischen Wärmeplan 2026 — als Orientierung für die Heizungsentscheidung, ohne Anschlusszwang. Wer nach dem Kauf vermietet, orientiert sich am qualifizierten Berliner Mietspiegel 2026.
Quelle: Senat Finanzen; Grundsteuer HebesatzQuelle: Senat Berlin; Wärmeplan 2026Quelle: Senat Berlin; Wärmeplan BeschlussQuelle: Senat Berlin; Mietspiegel 2026
Wer ein Mehrfamilienhaus aufteilen will, braucht seit dem 1. Januar 2026 in der Regel eine Genehmigung: Die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB gilt bis zum 31. Dezember 2030. In bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Begründung von Wohnungseigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig. Zusätzlicher Wohnraum durch Anbau, Aufstockung oder Dachausbau kann unter Bedingungen frei sein; das übrige Bestandsgebäude bleibt im Vorbehalt. Den Antrag stellen Sie beim Stadtentwicklungsamt des Bezirks — ohne Genehmigung oder Negativzeugnis trägt das Grundbuchamt die Teilung nicht ein.
Quelle: Senat Berlin; Umwandlungsverordnung
Neben der Grunderwerbsteuer (Satz: Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; die Höhe hängt vom Beurkundungsumfang ab. Zuständig ist das Grundbuchamt des jeweiligen Amtsgerichts — die Zuordnung finden Sie über Service Berlin. Amtliche Bodenrichtwerte liegen kostenfrei in BORIS Berlin; sie sind zonale Lagewerte, kein Kaufpreis Ihres Objekts.
Quelle: Senat Finanzen; Immobilienkauf SteuernQuelle: Service Berlin; GrundbuchamtQuelle: Gutachterausschuss Berlin; Bodenrichtwerte
Nach dem Einzug gilt in bewirtschafteten Zonen derselbe Bewohnerparkausweis wie für Mietende: 20,40 € für bis zu zwei Jahre, gebunden an Ihre Zone, ohne reservierten Platz. Den Antrag stellen Sie online oder beim Bezirksamt; ohne Ausweis zahlen Sie zu den Bewirtschaftungszeiten den Parkschein.
Quelle: Service Berlin; Bewohnerparkausweis
Interaktive Wärmekarten zeigen voraussichtliche Versorgungsgebiete in Fünfjahresschritten bis 2045 — als Orientierung, ohne Anschlusszwang. Der Plan ersetzt keine Gebäudeprüfung und keine Förderberatung.
Quelle: Senat Berlin; Wärmekarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Berlin:
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB bis zum 31. Dezember 2030. In bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Begründung von Wohnungseigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich. Zusätzlicher Wohnraum durch Anbau oder Aufstockung kann unter Bedingungen freier sein — prüfen Sie den Einzelfall beim Bezirksamt. Kompakt: Bundesland-Block.
In Berlin beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % — Details im Bundesland-Block. Zuständig ist zentral das Finanzamt Spandau.
Für 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 470 % (Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft: 0 %). Das gilt für die neue Grundsteuer nach der Grundsteuerreform (ab 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, das Land den Hebesatz; daraus ergibt sich Ihre Jahressteuer. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Neben der Grunderwerbsteuer (Satz: Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin. Die aktuellen Werte sind kostenfrei in BORIS Berlin einsehbar. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine Zone — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.
Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts, bei dem das Grundbuch für Ihr Grundstück geführt wird — in Berlin verteilt auf mehrere Amtsgerichte. Die Zuständigkeit ermitteln Sie über Service Berlin bzw. die Übersicht der Justizverwaltung. Einsicht und Auszüge setzen ein berechtigtes Interesse voraus.
Am 16. Juni 2026 hat der Senat den gesamtstädtischen Wärmeplan beschlossen. Wärmekarten zeigen voraussichtliche Versorgungsgebiete bis 2045. Der Plan ist unverbindlich — er ersetzt keine Gebäudeprüfung, gibt aber Hinweise, ob eher Fernwärme oder dezentrale Lösungen im Umfeld liegen.
Quelle: Senat Berlin; Wärmeplan 2026Quelle: Senat Berlin; WärmekartenQuelle: Senat Berlin; Wärmeplan Beschluss
Ja. Kita und Kindertagespflege sind seit August 2018 beitragsfrei. Für das Mittagessen bleibt ein Verpflegungsanteil von 23 € monatlich; freiwillige Zuzahlungen für Extra-Angebote sind begrenzt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 04.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden