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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bad Aibling – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Bad Aibling die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete auf 15 % in drei Jahren gekappt. Die Mieterschutzverordnung (MiSchuV) gilt bis zum 31. Dezember 2029. Bei Umwandlung in Wohnungseigentum und späterem Verkauf beträgt die Kündigungssperrfrist für Eigenbedarf oder Verwertung durch den Erwerber zehn Jahre.
Quelle: Stadt Bad Aibling; Mieterschutz HinweisQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV TextQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Presse
Nein. Die Stadt verfügt über keinen eigenen Mietspiegel — die Pflicht gilt erst ab mehr als 50.000 Einwohnern. Zur Orientierung nennt die Stadt den Mietspiegel und -rechner der Stadt Rosenheim. Das ersetzt keine verbindliche Einzelfallprüfung; bei Streit um die Vergleichsmiete helfen Mieterverein oder Haus & Grund. Portalpreise sind keine Amtsquelle.
Quelle: Stadt Bad Aibling; Mietspiegel FAQ
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist das Landratsamt Rosenheim (Sozialer Wohnungsbau), nicht das Rathaus Bad Aibling. Voraussetzung sind unter anderem Wohnsitz im Landkreis und Einkommensgrenzen; Anträge laufen online über das BayernPortal oder mit Formular und Nachweisen. Klären Sie früh, ob die Wunschwohnung überhaupt WBS-gebunden vermietet wird.
Quelle: Stadt Bad Aibling; WohnberechtigungQuelle: Landkreis Rosenheim; Sozialer Wohnungsbau
Die Stadt erarbeitet bis 31. März 2026 die kommunale Wärmeplanung (Start 1. Mai 2025). Das Zielszenario mit Versorgungsgebieten wurde am 30. Oktober 2025 im Stadtrat vorgestellt. Der Plan ist unverbindlich und begründet allein keinen Heizungszwang — er hilft aber einzuschätzen, ob Ihr Haus später eher in einem Wärmenetz- oder dezentralen Gebiet liegt. Ob die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt wird, steht im Mietvertrag; für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt ab 1. Januar 2026 der Hebesatz B von 400 %.
Quelle: Stadt Bad Aibling; WärmeplanungQuelle: Stadt Bad Aibling; Hebesatzsatzung 2026
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Bad Aibling steht in der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV). Seit dem 1. Januar 2026 darf die Miete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Stadt Bad Aibling; MieterschutzQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Text
In den Gebieten der MiSchuV — also auch in Bad Aibling — gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % betragen (statt regulär 20 %).
Quelle: Justiz Bayern; KappungsgrenzeQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Text
Nein — die Stadt hat keinen eigenen Mietspiegel (Pflicht erst ab mehr als 50.000 Einwohnern). Zur Orientierung verweist sie auf Mietspiegel und -rechner der Stadt Rosenheim; das ersetzt keine verbindliche Einzelfallbewertung.
Für öffentlich geförderte Mietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge stellt das Landratsamt Rosenheim (Sozialer Wohnungsbau), online über das BayernPortal oder mit Formular und Einkommensnachweisen. Wohnsitz im Landkreis und Einkommensgrenzen sind zentrale Voraussetzungen.
Quelle: Landkreis Rosenheim; Sozialer WohnungsbauQuelle: Stadt Bad Aibling; Wohnberechtigung
Träger setzen monatliche Elternbeiträge nach Buchungszeit fest; viele bieten Ermäßigung ab dem zweiten Kind. Der Freistaat mindert Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich (ab September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis Einschulung). Aktuelle Sätze und Anmeldung klären Sie bei der Einrichtung.
Quelle: StMAS Bayern; Kita BeitragszuschussQuelle: Stadt Bad Aibling; Kindertageseinrichtungen
Der Bahnhof ist MVV-Halt; die RB 58 verbindet Bad Aibling mit Rosenheim und München. Stadt- und Regionalbusse ergänzen den Alltag. Tickets und Echtzeitfahrpläne laufen über den MVV — praktisch, wenn Ihre Wohnung keinen Stellplatz hat.
Die Grundsteuer zahlt der Eigentümer an die Stadt. Ob und wie sie über die Betriebskostenabrechnung umgelegt wird, hängt vom Mietvertrag ab. Für die neue Grundsteuer (ab 2025, bayrisches Flächenmodell) gilt laut Satzung ab 1. Januar 2026 der Hebesatz B von 400 % — ohne Rechenbeispiel hier; prüfen Sie Ihren Vertrag und die Abrechnung.
Quelle: Stadt Bad Aibling; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
In Bad Aibling als MiSchuV-Gebiet gilt bei Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum und anschließendem Verkauf eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren: Der Erwerber kann sich erst danach auf Eigenbedarf oder Verwertung berufen. Die Regelung gilt parallel zur Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 (Verordnungsdauer).
Quelle: Justiz Bayern; KündigungssperrfristQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden