1 Immobilie zum Mieten in Rosenheim - Oberbay

1 Immobilie wird in Rosenheim - Oberbay zum Mieten angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Seitenüberblick: Immobilien zur Miete in Rosenheim - Oberbay

In Rosenheim - Oberbay gibt es 1 Wohnung zur Miete. Stand: 09.08.2026.

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

beliebte Anbieter

...alle anzeigen

Das Wichtigste zum Mieten in Rosenheim - Oberbay

Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die Mieterschutzverordnung in Rosenheim - Oberbay die Neuvertragsmiete: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, befristet bis zum 31. Dezember 2029. Im Bestand gilt die abgesenkte Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum beträgt die Kündigungssperrfrist zehn Jahre — das schützt Mieter länger, wenn das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Presse

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Für eine geförderte Sozialwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist das Sachgebiet Wohnungsvergabe der Stadt Rosenheim. Die Erteilung hängt vom Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen ab. Die konkrete Wohnung vermitteln die jeweiligen Vermieter; die Stadt prüft die Berechtigung, vergibt aber nicht selbst jede Adresse.

Quelle: Stadt Rosenheim; Wohnberechtigungsschein

Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel (Fortschreibung 2025), in Kraft seit dem 1. August 2025. Er entstand mit dem ALP-Institut; Mieterverein, Haus und Grund sowie der Stadtrat haben ihn anerkannt. Broschüre, Dokumentation und ein kostenfreier Online-Rechner stehen auf der Stadtseite. Der Spiegel gilt für freifinanzierten Wohnraum, nicht für preisgebundenen Sozialwohnraum. Ob die geforderte Nettokaltmiete die 10-Prozent-Grenze der Mietpreisbremse einhält, prüfen Sie damit — Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Quelle: Stadt Rosenheim; Mietspiegel 2025

Was gilt für Parkausweis, Kita und Sozialticket?

Als Mieter mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone und ohne privaten Stellplatz beantragen Sie denselben Ausweis wie Eigentümer: derzeit 30,70 € im Jahr, bei Verlust oder Kennzeichenwechsel 12 €. Die Kita-Anmeldung für das Jahr ab September läuft jährlich vom 1. bis 15. März über das Onlineportal mit BayernID; Sie priorisieren mindestens drei und höchstens fünf Einrichtungen. Der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII muss zusätzlich schriftlich bei der Stadt angezeigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es den Rosenheim-Pass und damit eine vergünstigte Monatskarte S. Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit Hebesatz B 600 % darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Rosenheim; BewohnerparkenQuelle: Stadt Rosenheim; Kita-AnmeldungQuelle: Stadt Rosenheim; Rosenheim-PassQuelle: Stadt Rosenheim; Grundsteuer Hebesätze

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Rosenheim - Oberbay

  • Gilt in Rosenheim die Mietpreisbremse?
  • Ab wann gilt die MiSchuV in Rosenheim?
  • Bis wann läuft die Mietpreisbremse in der Stadt?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der kreisfreien Stadt die bayerische Mieterschutzverordnung, weil Rosenheim in der Anlage steht — nicht weil die Bremse in ganz Bayern gilt. Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Presse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Rosenheim bei Mieterhöhungen?
  • Darf die Miete in drei Jahren um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Gilt in Rosenheim die abgesenkte Kappungsgrenze?

In Rosenheim gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 15 % steigen (statt der allgemeinen 20 %), soweit die ortsübliche Vergleichsmiete das zulässt. Grundlage ist dieselbe MiSchuV wie bei der Mietpreisbremse.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text

  • Wie lange gilt die Kündigungssperrfrist nach einer Umwandlung?
  • Schützt die MiSchuV nach der Aufteilung in Eigentumswohnungen?
  • Beträgt die Sperrfrist in Rosenheim zehn Jahre?

Ja. In den Gemeinden der MiSchuV — darunter die kreisfreie Stadt Rosenheim — beträgt die Frist nach § 577a BGB zehn Jahre. Nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum gilt diese verlängerte Kündigungssperrfrist für die neuen Eigentümer.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Sperrfrist

  • Gibt es in Rosenheim einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel Rosenheim qualifiziert?
  • Seit wann gilt der Mietspiegel 2025?

Ja. Rosenheim hat einen qualifizierten Mietspiegel (Fortschreibung 2025) nach § 558d BGB, in Kraft seit dem 1. August 2025. Broschüre, Dokumentation und Online-Rechner finden Sie auf der Seite der Stadt; er deckt freifinanzierten Wohnraum ab, nicht preisgebundenen Sozialwohnraum.

Quelle: Stadt Rosenheim; Mietspiegel 2025

  • Wo beantrage ich in Rosenheim einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Wer ist für die Wohnungsvergabe zuständig?

Für geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS); die Erteilung hängt vom Haushaltseinkommen ab. Zuständig ist das Sachgebiet Wohnungsvergabe der Stadt Rosenheim. Die Vermittlung der konkreten Wohnung erfolgt über die jeweiligen Vermieter.

Quelle: Stadt Rosenheim; Wohnberechtigungsschein

  • Ist die Grundsteuer in Rosenheim über die Nebenkosten umlagefähig?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B nach der Reform?
  • Gilt in Rosenheim das Flächenmodell der neuen Grundsteuer?

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz B der Stadt beträgt 600 %. Ob und in welcher Höhe Sie betroffen sind, steht in Ihrer Abrechnung und im Vertrag.

Quelle: Stadt Rosenheim; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Rosenheim?
  • Kann ich als Mieter einen Parkausweis beantragen?
  • Welche Voraussetzungen gelten für den Bewohnerparkausweis?

Ja, auch als Mieter — wenn Sie mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz haben. Die Jahresgebühr beträgt derzeit 30,70 €. Der Ausweis begründet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz.

Quelle: Stadt Rosenheim; Bewohnerparken

  • Wie melde ich mein Kind für die Kita in Rosenheim an?
  • Wann ist der Anmeldezeitraum für Kita-Plätze?
  • Brauche ich eine BayernID für die Kita-Anmeldung?

Die Online-Anmeldung läuft über das Kita-Portal mit BayernID; der Hauptzeitraum ist jährlich vom 1. bis 15. März für das Kita-Jahr ab September. Sie priorisieren mindestens drei und höchstens fünf Einrichtungen; die Träger vergeben die Plätze. Der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII ist zusätzlich schriftlich bei der Stadt anzuzeigen.

Quelle: Stadt Rosenheim; Kita-Anmeldung

  • Gibt es in Rosenheim ein Sozialticket für den Nahverkehr?
  • Was ist der Rosenheim-Pass?
  • Welche vergünstigte Monatskarte gibt es mit dem Pass?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Rosenheim-Pass beantragen und damit eine vergünstigte Monatskarte S (Sozialticket) im MVV-Monatstarif kaufen. Details und Voraussetzungen stehen auf der MVV-Seite der Stadt.

Quelle: Stadt Rosenheim; Rosenheim-Pass

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Rosenheim - Oberbay

Kaufangebote in Rosenheim-Oberbay

Mietangebote in Rosenheim-Oberbay