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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Raubling – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Raubling die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (Mieterschutzverordnung, bis 31. Dezember 2029). Die Gemeinde steht in der Anlage zur MiSchuV (Nr. 1.17.16, Landkreis Rosenheim). Für die Umwandlung in Eigentumswohnungen gilt in diesen Gebieten die verlängerte Kündigungssperrfrist von zehn Jahren nach dem BGB — Details im Einzelfall mit Fachstelle klären.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung
Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde nicht; im Ortsrecht steht keiner. Der Gutachterausschuss des Landkreises stellt seine Mietwert-Auswertung ausdrücklich nicht als Mietspiegel dar und warnt, dass sie sich nicht zur Begründung einer Mieterhöhung eignet. Für die ortsübliche Vergleichsmiete bleiben also andere Belege nötig (etwa Sachverständige, Mietdatenbanken nach BGB) — das ist hier der lokale Sonderweg gegenüber Städten mit qualifiziertem Spiegel.
Quelle: Gemeinde Raubling; OrtsrechtQuelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte Hinweis
Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis für öffentlich geförderte Mietwohnungen) beantragen Sie beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53 — nicht im Rathaus Raubling. Voraussetzung ist unter anderem Wohnsitz im Landkreis und die Einkommensgrenzen. Online-Antrag und Formulare stehen auf der Kreis-Seite; ab 16 Jahren braucht jedes Haushaltsmitglied eine Einkommenserklärung. Die neue Grundsteuer (ab 2025) dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B liegt bei 260 v. H. (Hebesatz-Satzung ab 1. Januar 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz — das ist kein Marktwert.
Quelle: Landratsamt Rosenheim; WohnberechtigungQuelle: Gemeinde Raubling; Hebesatz-Satzung
Die Gebührensatzung der Gemeinde (2. Änderung, in Kraft 1. September 2025) staffelt Beiträge nach Buchungszeit. Ein Träger veröffentlicht die Tabelle als einheitlich für die gemeindlichen Einrichtungen: Kindergarten-Grundbeträge liegen je nach Buchung zwischen 113 und 168 € im Monat, zuzüglich Spiel- und Getränkegeld. Der Landes-Elternbeitragszuschuss für Kindergartenkinder mindert den Elternanteil. Eine Bewohnerparkausweis-Satzung führt das Ortsrecht nicht; ohne eigenen Stellplatz nutzen viele den gebührenfreien P+R am Bahnhof. Stellplätze beim Neubau richtet die Stellplatzsatzung — das betrifft Bauherren, nicht den Anwohnerausweis.
Quelle: Gemeinde Raubling; Kita- und StellplatzsatzungQuelle: KiGa Sonnenblume; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Raubling; KinderbetreuungQuelle: BEG; P+R Bahnhof
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Die Gemeinde steht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung (Nr. 1.17.16, Landkreis Rosenheim). Seit dem 1. Januar 2026 (bis 31. Dezember 2029) darf die Miete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen (etwa bestimmter Neubau) richten sich nach Bundesrecht — im Zweifel Fachstelle.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung
Es gilt die abgesenkte Grenze von 15 % in drei Jahren, weil Raubling als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen ist. Die allgemeine 20-Prozent-Grenze greift hier nicht. Zusätzlich bleiben Wartefrist und Deckelung an der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Nein. Das Ortsrecht der Gemeinde enthält keinen Mietspiegel. Der Gutachterausschuss des Landkreises veröffentlicht Mietwert-Tabellen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sie keinen Mietspiegel nach BGB ersetzen und sich nicht zur Begründung einer Mieterhöhung eignen.
Quelle: Gemeinde Raubling; OrtsrechtQuelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte Hinweis
Beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim — nicht im Rathaus Raubling. Sie müssen im Landkreis wohnen und die Einkommensgrenzen erfüllen. Online-Antrag und Unterlagenliste stehen auf der Kreis-Seite; ab 16 Jahren braucht jedes Haushaltsmitglied eine Einkommenserklärung.
Ja — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B von 260 v. H. (Satzung ab 1. Januar 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Marktwert.
Die Gemeinde staffelt nach Buchungszeit; die aktuelle Änderung gilt ab 1. September 2025. Ein Träger veröffentlicht die Tabelle als einheitlich für die gemeindlichen Einrichtungen (Grundbetrag plus Spiel- und Getränkegeld; Kindergarten-Grundbeträge je nach Buchung etwa 113–168 €). Träger und Anmeldung stehen auf der Gemeinde-Seite.
Quelle: KiGa Sonnenblume; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Raubling; Kinderbetreuung
Für den Alltag reicht in der Regel ein MVV-Ticket: Die RB 54 hält am Bahnhof Raubling und fährt über Rosenheim Richtung München bzw. Kufstein. Buslinien knüpfen Ortsteile an. Takt und Umstieg prüfen Sie in der Verbundauskunft; P+R am Bahnhof ist laut Stationsdatenbank gebührenfrei.
Nein — eine Bewohnerparkausweis-Satzung steht nicht im Ortsrecht. Ohne eigenen Stellplatz nutzen viele den gebührenfreien P+R am Bahnhof (161 Plätze, Stationsdatenbank). Beim Neubau gilt die Stellplatzsatzung für Bauherren, nicht als Anwohnerausweis.
Quelle: Gemeinde Raubling; OrtsrechtQuelle: BEG; P+R Bahnhof
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden