Immobilien zum Mieten in Königswinter
0 Immobilien werden in Königswinter zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Königswinter – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Königswinter
Seit dem 1. März 2025 gilt in Königswinter die Mietpreisbremse der MietSchVO NRW: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bremse läuft bis zum 31. Dezember 2029. Im Bestand sind Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete auf 15 % in drei Jahren gekappt; diese Kappung und die verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung (acht Jahre) gelten bis zum 28. Februar 2030.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Fristen
Einen von der Stadt veröffentlichten Mietspiegel gibt es derzeit nicht. Die Vergleichsmiete leiten Sie aus geeigneten Vergleichswohnungen oder anerkannten Marktdaten ab — Portal-Angebotspreise ersetzen das nicht. Ausnahmen von der Bremse gelten unter anderem für Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
Quelle: Land NRW; Mietpreisbremse Regeln
Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen stellt die Stadt einen Wohnberechtigungsschein (WBS) aus, wenn das anrechenbare Einkommen die landesweiten Grenzen einhält. Antrag und Bearbeitung laufen im Verwaltungsgebäude Königswinter-Altstadt, Drachenfelsstraße 9, Erdgeschoss Zimmer 011; Kontakt: wbs@koenigswinter.de. Die Gebühr beträgt 10 €, bei Leistungen nach SGB II oder XII entfällt sie. Der Schein gilt ein Jahr.
Formulare liegen im Formularserver und in den Bürgerbüros (bpunkt). Bringen Sie Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate mit; Freibeträge etwa für Alleinerziehende oder Schwerbehinderung können das anrechenbare Einkommen senken.
Quelle: Stadt Königswinter; Wohnberechtigungsschein
Wie funktioniert die Kita-Anmeldung — und ab wann ist sie beitragsfrei?
Vormerken tun Sie den Kitaplatz über das städtische Portal Little Bird; eine verbindliche Zusage kommt erst nach dem Kennenlernen in der Einrichtung. Elternbeiträge sind einkommens- und umfangabhängig nach städtischer Satzung. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, sind ab dem folgenden 1. August bis zur Einschulung beitragsfrei.
Für Betreuungsbeginne ab dem 1. August 2027 können Sie Umfänge von 25, 30, 35, 40 oder 45 Wochenstunden beantragen. Fragen zu Beiträgen gehen an elternbeitraege@koenigswinter.de, zur Platzsuche an kita@koenigswinter.de. Einrichtungszahlen ersetzen keine Platzzusage.
Quelle: Stadt Königswinter; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Königswinter; Kita Beitragssatzung
Was zahlen Mieter fürs Parken — und was gilt für die Grundsteuer in den Nebenkosten?
In der Altstadt gelten die zwei Ausnahmegenehmigungen: 30 € im Jahr parkplatzgebunden (nur Zentrum/Ost auf dem zugewiesenen Platz zu den Sperrzeiten) oder 360 € ungebunden in allen Zonen. Antrag: Servicebereich Straßenverkehr, Obere Straße 8, strassenverkehr@koenigswinter.de; Vorlauf mindestens fünf Werktage. Ohne Ausweis zahlen Sie an den Automaten.
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Hebesatz B ist 664 %; ab dem 1. Januar 2027 hat der Rat 900 % beschlossen. Die Höhe Ihrer Abrechnung hängt vom Messbetrag des Gebäudes ab.
Quelle: Stadt Königswinter; Parken AltstadtQuelle: Stadt Königswinter; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Königswinter; Hebesatz ab 2027
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zum Mieten in Königswinter
- Gilt in Königswinter die Mietpreisbremse?
- Ist Königswinter in der MietSchVO NRW?
- Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Königswinter?
Ja. Seit dem 1. März 2025 gilt die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten (Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Fristen
- Welche Kappungsgrenze gilt in Königswinter?
- Darf die Miete in drei Jahren um 20 Prozent steigen?
- Wie stark dürfen Bestandsmieten steigen?
In Königswinter gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind Erhöhungen auf höchstens 15 % innerhalb von drei Jahren begrenzt (statt der gesetzlichen Regelfallgrenze von 20 %). Die Regelung gilt laut MietSchVO bis zum 28. Februar 2030. Nach Umwandlung in Eigentum beträgt die Kündigungssperrfrist acht Jahre.
- Gibt es in Königswinter einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?
Einen von der Stadt veröffentlichten Mietspiegel stellt Königswinter derzeit nicht bereit. Die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln Sie über geeignete Vergleichswohnungen oder anerkannte Marktdaten — das gilt auch für die Prüfung der Mietpreisbremse. Portal-Angebotspreise sind kein amtlicher Mietspiegel.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Königswinter?
- Wo stelle ich den Wohnberechtigungsschein aus?
- Was kostet der WBS in Königswinter?
Für öffentlich geförderte Wohnungen ja, wenn Ihr anrechenbares Einkommen die landesweiten Grenzen einhält. Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie im Verwaltungsgebäude Altstadt, Drachenfelsstraße 9, Zimmer 011; die Gebühr beträgt 10 € (entfällt bei SGB II/XII), die Gültigkeit ein Jahr. Kontakt: wbs@koenigswinter.de.
- Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten auftauchen?
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz für Mieter relevant?
- Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Königswinter der Hebesatz B von 664 %; ab dem 1. Januar 2027 hat der Rat 900 % beschlossen. Die Höhe Ihrer Abrechnung hängt vom Messbetrag Ihres Gebäudes ab.
Quelle: Stadt Königswinter; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Königswinter; Hebesatz ab 2027
- Gibt es in Königswinter Kita-Gebühren — und ab wann beitragsfrei?
- Was zahlen Mieterfamilien für die Kita?
- Wo merke ich den Kitaplatz vor?
Elternbeiträge sind einkommens- und umfangabhängig. Vormerken tun Sie den Platz über Little Bird. Ab dem Kindergartenjahr, in dem ein Kind bis zum 30. September vier Jahre alt wird, entfällt der Beitrag bis zur Einschulung. Kontakt: kita@koenigswinter.de / elternbeitraege@koenigswinter.de.
- Was kostet das Bewohnerparken in der Altstadt für Mieter?
- Reicht der 30-Euro-Ausweis zum Straßenparken?
- Wo beantrage ich die Ausnahmegenehmigung?
Die parkplatzgebundene Genehmigung kostet 30 € im Jahr und gilt in den Sperrzeiten nur auf dem zugewiesenen Platz (Zentrum: P4 Bahnhofsallee; Ost: Bobby-Parkplatz). Wer in allen Altstadtzonen ohne Zeitgrenze parken will, braucht die ungebundene Karte für 360 € im Jahr. Antrag: strassenverkehr@koenigswinter.de, Vorlauf mindestens fünf Werktage.
- Sollte ich als Mieter am Rhein auf Hochwasser achten?
- Sind Keller in Niederdollendorf besonders gefährdet?
- Wo prüfe ich die Gefahrenkarte vor der Anmietung?
Ja, wenn die Wohnung ufernah in Niederdollendorf oder Königswinter liegt oder am Pleisbach bzw. Lauterbach: Dort sind Wohngebäude laut HWRM-Steckbrief ab HQ100 gefährdet. Vor der Unterschrift die Lage zur Überflutungskarte und den Versicherungsschutz klären — das betrifft auch Keller und Hausrat.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden