Immobilien zum Mieten in Kamp-Lintfort

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Das Wichtigste zum Mieten in Kamp-Lintfort

Kamp-Lintfort steht nicht unter der Mietpreisbremse der MietSchVO NRW — die Stadt fehlt in der Kommunenanlage. Neuvertragsmieten sind damit nicht auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren, nicht die abgesenkte 15-Prozent-Grenze. Nachbarstädte in der Verordnung können anders geregelt sein; maßgeblich ist die aktuelle Landesliste.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text

Wo finden Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Für nicht preisgebundene Wohnungen gibt es einen einfachen Mietspiegel (Stand 2025), erstellt von Haus & Grund Grafschaft Moers und dem Deutschen Mieterbund Moers. Die Stadt verweist darauf über ihren Service; den PDF-Download erhalten Sie über Haus & Grund Moers. Der Spiegel dient als Orientierung bei Neuvertrag und Erhöhung — auch ohne Mietpreisbremse. Er ist kein qualifizierter Mietspiegel. Preisgebundener Wohnraum folgt den Förderregeln, nicht dem Mietspiegel.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; MietspiegelQuelle: Haus & Grund Moers; Mietspiegel 2025

Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für preisgebundene bzw. öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Er ist einkommensabhängig, gilt in der Regel ein Jahr und nennt die angemessene Wohnungsgröße. Ab 01.01.2025 gilt für eine Person die gesetzliche Einkommensgrenze von 23.540 € netto jährlich bei höchstens 50 m²; für zwei Personen 28.350 € bei 65 m² oder zwei Wohnräumen. Weitere Personen und Kinderzuschläge stehen auf der Stadtseite.

Antrag und Wohnungsvermittlung laufen über die Abteilung Wohnungswesen (Amt für Soziales und Wohnen, Außenstelle Freiherr-vom-Stein-Straße). Die Gebühr liegt in der Regel bei 15 €, höchstens 30 €. Mit gültigem Schein können Sie sich zur Vermittlung registrieren lassen. Altengerechte geförderte Wohnungen brauchen ebenfalls einen WBS.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Wohnungswesen

Was gilt für Kita und umgelegte Grundsteuer?

Unter 20.000 € Jahresbrutto entfällt der Elternbeitrag; bei Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und vergleichbaren Leistungen ebenfalls für die Dauer des Bezugs. Ab 01.08.2026 gilt eine neue Staffel nach Einkommen und Stunden; die unterste Stufe bis 37.000 € setzt 0 € an. Details stehen in der Elternbeitragssatzung.

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt seit 2026 für Wohngrundstücke der Hebesatz 765 % (Nichtwohn 1445 %). Ob und wie viel in Ihrer Abrechnung steht, hängt von Vertrag und Einstufung des Grundstücks ab.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Grundsteuer Hebesätze

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Mieten in Kamp-Lintfort

  • Gilt in Kamp-Lintfort die Mietpreisbremse?
  • Ist Kamp-Lintfort in der MietSchVO NRW?
  • Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über Vergleichsmiete liegen?

Nein. Kamp-Lintfort steht nicht auf der Kommunenliste der Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW). Die Mietpreisbremse (Obergrenze 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuverträgen) greift hier nicht. Ausnahmen und Einzelfälle klären Sie bei Bedarf mit Fachstelle oder Anwalt — dies ist keine Rechtsberatung.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

Nein — die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren gilt nur in Gebieten der MietSchVO NRW. In Kamp-Lintfort bleibt es bei der bundesweiten Grenze von 20 % in drei Jahren (bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete), sofern die übrigen Voraussetzungen einer Mieterhöhung erfüllt sind.

Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen Mietspiegel für Kamp-Lintfort?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Wer erstellt den Mietspiegel?

Ja. Für nicht preisgebundene Wohnungen gibt es einen einfachen Mietspiegel (Stand 2025), erstellt von Haus & Grund Grafschaft Moers und dem Deutschen Mieterbund Moers. Die Stadt verweist darauf über ihren Service; den PDF-Download erhalten Sie über Haus & Grund Moers. Preisgebundener Wohnraum folgt den Förderregeln, nicht dem Mietspiegel.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; MietspiegelQuelle: Haus & Grund Moers; Mietspiegel 2025

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Wie lange ist der WBS gültig?

Für preisgebundene bzw. öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Er ist einkommensabhängig, gilt in der Regel ein Jahr und nennt die angemessene Wohnungsgröße. Ab 01.01.2025 gilt für eine Person die Grenze 23.540 € netto jährlich. Antrag und Vermittlung: Abteilung Wohnungswesen (Amt für Soziales und Wohnen). Die Gebühr liegt in der Regel bei 15 €.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Wohnungswesen

  • Welche Kita-Beiträge gelten für Mieter-Familien?
  • Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
  • Was ändert sich ab August 2026 bei den Elternbeiträgen?

Unter 20.000 € Jahresbrutto sowie bei Bezug bestimmter Sozialleistungen (unter anderem Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) entfällt der Beitrag. Ab 01.08.2026 gilt eine neue Staffel; die unterste Stufe bis 37.000 € setzt 0 € an. Tabelle und Satzung: Stadtseite Elternbeiträge.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Kita Elternbeiträge

  • Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten auftauchen?
  • Welcher Hebesatz gilt für Wohngrundstücke?
  • Was bedeutet die neue Grundsteuer für Mieter?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Kamp-Lintfort seit 2026 für Wohngrundstücke der Hebesatz 765 % (Nichtwohn 1445 %). Ob und wie viel Sie zahlen, hängt von Vertrag, Abrechnung und der Einstufung des Grundstücks ab.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Grundsteuer Hebesätze

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Moers oder Duisburg?
  • Gibt es Busverbindungen im VRR?
  • Wann kommt die Bahn?

Über den VRR-Busverkehr Richtung Moers und Duisburg. Die geplante Niederrheinbahn (RE44) soll den Schienenanschluss später ergänzen; den Termin Dezember 2026 hält die Stadt nicht. Aktuelle Takte und Tickets prüfen Sie im VRR.

Quelle: VRR; FahrplanQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Bahnanschluss verzögert

  • Was kostet Parken, wenn ich keinen Stellplatz habe?
  • Gibt es Bewohnerparken?
  • Welche Innenstadt-Parkgebühr gilt seit Juni 2026?

An bewirtschafteten Automaten gilt seit 01.06.20260,80 € je angefangene halbe Stunde (werktags 8–18 Uhr, samstags 8–14 Uhr). Ein gesondertes Bewohnerpark-System mit Ausweis veröffentlicht die Stadt dafür nicht; Alltagsparken hängt von Straße, Schild und Stellplatz ab. Die Sätze stehen in der Parkgebührenordnung.

Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Parkgebührenordnung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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