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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Kamp-Lintfort – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
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Wer in Kamp-Lintfort kauft, plant vor allem die neuen Grundsteuer-Hebesätze nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell). Seit 2026 gelten 765 % für Wohngrundstücke und 1445 % für Nichtwohngrundstücke; die Grundsteuer A liegt bei 413 %. Das Finanzamt Kamp-Lintfort setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer, nicht der Kaufpreis. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Hebesatzsatzung
Für Grundstücke in Kamp-Lintfort führt das Amtsgericht Rheinberg (Rheinstraße 67, 47495 Rheinberg) das Grundbuch. Eigentumswechsel und Belastungen werden dort eingetragen. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der städtischen Bauaufsicht muss dem Grundbuchamt vorausgehen, wenn Wohnungs- oder Teileigentum neu gebildet wird. Sie bestätigt nur die Abgeschlossenheit der Einheiten — keine Baugenehmigung.
Bodenrichtwerte für Lagevergleiche holen Sie über das Portal BORIS.NRW des Gutachterausschusses. Ob für Ihr Grundstück Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge anfallen, hängt vom konkreten Vorhaben ab; die Stadt hat dafür eigene Satzungen.
Quelle: Amtsgericht Rheinberg; GrundbuchamtQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; AbgeschlossenheitQuelle: BORIS.NRW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Ortsrecht Satzungen
Die Stadt hat einen kommunalen Wärmeplan erarbeitet (Ziel weitgehend klimaneutrale Wärme bis 2040). Fokus: Ausbau des bestehenden Fernwärmenetzes, das die Stadtwärme Kamp-Lintfort überwiegend mit Abwärme vom Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof betreibt. Wo kein Netz sinnvoll ist, stehen eher dezentrale Lösungen im Vordergrund. Der Plan ist Orientierung — kein individueller Anschlusszwang.
Ob Ihre Straße im Netz liegt, klären Sie bei den Stadtwerken bzw. der Stadtwärme (Kundenzentrum Wilhelmstraße 1a). Funktionierende Heizungen müssen nicht sofort raus; der Plan wird nach dem Wärmeplanungsgesetz spätestens alle fünf Jahre überprüft.
Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Kamp-Lintfort; Fernwärme
Geplant bleibt die Reaktivierung der Niederrheinbahn als RE44 „Fossa Emscher-Express“ mit zwei Halten (Mitte und Süd). Die Stadt teilt mit: Der Termin Dezember 2026 ist nicht zu halten, weil Bestandsbrücken umfangreicher saniert werden müssen. Ein neuer Inbetriebnahmetermin steht noch nicht. Zusätzlich prüft der VRR, wie Bauarbeiten 2027 zwischen Moers und Oberhausen den späteren Betrieb beeinflussen.
Für die Kaufentscheidung: die Schienenanbindung als Projekt einplanen, den Alltag aber weiter über den VRR-Bus rechnen. Aktuelle Fahrzeiten stehen in der Verbundauskunft.
Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Bahnanschluss verzögertQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; NiederrheinbahnQuelle: VRR; Fahrplan
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Den landesweiten Satz und die Quellen finden Sie im Bundesland-Block.
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Maklercourtage nur, wenn vermittelt und vertraglich vereinbart. Exakte Beträge ergeben sich aus dem konkreten Kauf; den Steuersatz selbst finden Sie im Bundesland-Block.
Zuständig ist das Amtsgericht Rheinberg (Rheinstraße 67, 47495 Rheinberg). Bei Aufteilung in Wohnungseigentum kann zuvor eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der städtischen Bauaufsicht nötig sein, die dem Grundbuchamt vorzulegen ist.
Quelle: Amtsgericht Rheinberg; GrundbuchamtQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Abgeschlossenheit
Bei der neuen Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gelten seit 2026 differenzierte Hebesätze: Wohngrundstücke 765 %, Nichtwohngrundstücke 1445 %, Grundsteuer A 413 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Hebesatzsatzung
Die kommunale Wärmeplanung (Ziel weitgehend klimaneutrale Wärme bis 2040) zeigt, wo eher Fernwärme bzw. dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen. Das bestehende Netz wird überwiegend mit Abwärme vom Asdonkshof betrieben und weiter ausgebaut. Der Plan begründet keinen individuellen Anschlusszwang — vor dem Kauf lohnt die Nachfrage bei Stadtwerken bzw. Stadtwärme zur konkreten Adresse.
Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Kamp-Lintfort; Fernwärme
Unter 20.000 € Jahresbrutto sowie bei Bezug bestimmter Sozialleistungen entfällt der Elternbeitrag. Ab 01.08.2026 gilt eine neue Staffel; die unterste Stufe bis 37.000 € setzt 0 € an. Staffel und Satzung: Stadtseite Elternbeiträge.
Geplant bleiben zwei Halte (Mitte und Süd) der Linie RE44 „Fossa Emscher-Express“. Den Termin Dezember 2026 hält die Stadt nicht; ein neuer Starttermin steht noch nicht. Bis zur Inbetriebnahme bleibt der VRR-Bus der Alltagsweg nach Moers und Duisburg. Für die Kaufentscheidung: das Projekt einplanen, aktuelle Fahrzeiten prüfen.
Quelle: Stadt Kamp-Lintfort; Bahnanschluss verzögertQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Niederrheinbahn
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss im Portal BORIS.NRW — die Zahl hängt von Zone und Stichtag ab, nicht von einem Stadt-Durchschnitt. Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung und eine Satzung über Straßenausbaubeiträge; ob für Ihr Grundstück etwas anfällt, klären Sie am konkreten Vorhaben im Ortsrecht.
Quelle: BORIS.NRW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Kamp-Lintfort; Ortsrecht Satzungen
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden