2 Immobilien zum Mieten in Berlin

2 Immobilien werden in Berlin zum Mieten angeboten. Die Preisspanne liegt zwischen 1.450 und 1.620 €

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Seitenüberblick: Immobilien zur Miete in Berlin

In Berlin gibt es 2 Wohnungen zur Miete. Die durchschnittliche Kaltmiete für Wohnimmobilien liegt bei ca. 25,22 €/m² und Monat. Stand: 24.09.2026.

  • Was ist ein typischer m²-Preis für Wohnimmobilien (Mieten) in Berlin?
  • Was kostet eine Wohnung zum Mieten in Berlin?
  • Was kostet ein Haus zum Mieten in Berlin?
Für Wohnimmobilien (Mieten) in Berlin liegt der Median bei ca. 25,22 €/m² — die Hälfte der Angebote liegt unter diesem Wert. Der Durchschnitt liegt bei ca. 25,22 €/m² und ist damit fast identisch mit dem Median — der Abstand liegt im Bereich statistischen Rauschens.

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

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Das Wichtigste zum Mieten in Berlin

Bei Verdacht auf eine überhöhte Neuvertragsmiete hilft die kostenlose Mietpreisprüfstelle des Landes (im Auftrag der landeseigenen Anstalt SiWo / Sicheres Wohnen, seit März 2025) telefonisch und an drei Standorten. Maßstab ist der qualifizierte Berliner Mietspiegel 2026: Die Nettokaltmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen, soweit die Mietpreisbremse greift. Ausnahmen gibt es unter anderem für bestimmte Erstnutzungen nach dem 1. Oktober 2014 und nach umfassender Modernisierung.

Quelle: Senat Berlin; MietpreisprüfstelleQuelle: Senat Berlin; Mietspiegel 2026Quelle: Senat Berlin; Mietenbegrenzungsverordnung

Was kostet Parken ohne eigenen Stellplatz?

Liegt Ihre Adresse in einer Parkraumbewirtschaftungszone, beantragen Sie auch als Mietpartei den Bewohnerparkausweis beim Bezirk. Die Gebühr beträgt für bis zu zwei Jahre 20,40 €. Ohne Ausweis gilt der Parkschein zu den Bewirtschaftungszeiten; ein Platz vor der Tür ist nicht reserviert. Die Grundsteuer B (Hebesatz 470 %, neue Grundsteuer ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Service Berlin; BewohnerparkausweisQuelle: Senat Finanzen; Grundsteuer Hebesatz

Was bedeutet die Umwandlung ins Eigentum für Mietende?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB bis zum 31. Dezember 2030. In Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Aufteilung in Eigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das erschwert Verdrängung über Verkauf nach Umwandlung; gesetzliche Ausnahmen (Nachlass, Familien-Eigennutzung, Verkauf an mindestens zwei Drittel der Mietenden) prüft das Bezirksamt. Zusätzlicher Wohnraum durch Anbau oder Aufstockung kann unter Bedingungen frei bleiben — der übrige Bestand nicht.

Quelle: Senat Berlin; Umwandlungsverordnung

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für viele geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den Antrag stellen Sie online oder per Post beim bezirklichen Bürger- bzw. Wohnungsamt; wer erst zuzieht, wählt ein Berliner Amt frei. Der ausgestellte Schein gilt stadtweit. Ob Sie die Einkommensgrenzen erfüllen, prüft das Amt anhand Ihrer Unterlagen.

Quelle: Service Berlin; Wohnberechtigungsschein

Bundesland Berlin:

  • Grunderwerbsteuer: 6 %
  • Mietpreisbremse: landesweit (Stadtstaat), befristet bis 31. Dezember 2029
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; Hebesatz der Gemeinde
  • Solarpflicht: Solargesetz — Neubau und wesentlicher Dachumbau
  • Zweckentfremdung von Wohnraum: landesweit (ZwVbG)

Zusätzliche Info zum Bundesland Berlin:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Berlin

  • Wohin wende ich mich bei Verdacht auf überhöhte Miete?
  • Was macht die Berliner Mietpreisprüfstelle?
  • Ist die Mietpreisprüfung in Berlin kostenlos?

An die kostenlose Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin (bei der landeseigenen Anstalt SiWo, seit März 2025). Sie bietet telefonische und Präsenzberatung und hilft bei der Prüfung, ob die Mietpreisbremse oder eine Mietpreisüberhöhung greifen könnte. Vorab lohnt der Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel 2026.

Quelle: Senat Berlin; MietpreisprüfstelleQuelle: Senat Berlin; Mietspiegel Abfrage

  • Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Berlin?
  • Darf die Neuvermietungsmiete in Berlin beliebig steigen?
  • Ab wann gilt die aktuelle Mietenbegrenzungsverordnung?

Ganz Berlin ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Die aktuelle Mietenbegrenzungsverordnung gilt ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 (Landesrahmen: Bundesland-Block). Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es unter anderem für bestimmte Neubauten und Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.

Quelle: Senat Berlin; MietenbegrenzungsverordnungQuelle: Senat Berlin; Mietpreisbremse Beratung

  • Wie stark darf die Miete im laufenden Vertrag steigen?
  • Welche Kappungsgrenze gilt in Berlin?
  • Gilt in Berlin 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?

In Berlin gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweiten 20 %. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die Kappungsgrenzenverordnung ist bis zum 10. Mai 2028 befristet.

Quelle: Senat Berlin; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Abgeordnetenhaus Berlin; Kappungsgrenze Text

  • Gibt es einen amtlichen Berliner Mietspiegel?
  • Ist der Berliner Mietspiegel 2026 ein qualifizierter Mietspiegel?
  • Wo frage ich die ortsübliche Vergleichsmiete ab?

Ja. Der Berliner Mietspiegel 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Online können Sie über den Abfrageservice eine Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete ermitteln; die Online-Auskunft ist nicht rechtsverbindlich.

Quelle: Senat Berlin; Mietspiegel 2026

  • Was bedeutet die Umwandlungsverordnung für mich als Mieter?
  • Kann mein Mehrfamilienhaus leicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden?
  • Schützt § 250 BauGB vor Verdrängung nach Aufteilung?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB bis zum 31. Dezember 2030. In Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Aufteilung in Eigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das erschwert Verdrängung über Verkauf nach Umwandlung; Ausnahmen sind gesetzlich geregelt. Kompakt: Bundesland-Block.

Quelle: Senat Berlin; Umwandlungsverordnung

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Berlin?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Welches Amt stellt den WBS aus?

Für eine öffentlich geförderte Wohnung brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den Antrag stellen Sie beim bezirklichen Bürger- oder Wohnungsamt — online oder per Post über Service Berlin. Ob Sie die Einkommensgrenzen erfüllen, prüft das Amt anhand Ihrer Unterlagen.

Quelle: Service Berlin; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis als Mieter in Berlin?
  • Brauche ich in meiner Straße einen Parkausweis?

Wenn Ihre Adresse in einer Parkraumbewirtschaftungszone liegt, beantragen Sie den Bewohnerparkausweis beim zuständigen Bezirk. Die Gebühr beträgt für bis zu zwei Jahre 20,40 €. Ohne Ausweis zahlen Sie in der Zone zu den Bewirtschaftungszeiten den Parkschein — ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Service Berlin; Bewohnerparkausweis

  • Sind Kita und Kindertagespflege für Mieterfamilien beitragsfrei?
  • Was bleibt an Kita-Kosten trotz Beitragsfreiheit?

Die Betreuung ist seit August 2018 beitragsfrei. Bleiben können der Verpflegungsanteil von 23 € monatlich und begrenzte freiwillige Zuzahlungen für Extra-Angebote (max. 100 € pro Kind und Monat).

Quelle: Senat Berlin; Kita Kosten

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 04.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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