Immobilien zum Mieten in Winnenden

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Das Wichtigste zum Mieten in Winnenden

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Winnenden die Mietpreisbremse der Landesverordnung: Die Nettokaltmiete bei Mietbeginn darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Vorschrift läuft zunächst bis Ende 2026. Ausgenommen sind nach Bundesrecht unter anderem Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Objekte.

Für Mieterhöhungen im laufenden Vertrag gilt seit 2026 wieder die allgemeine Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (höchstens bis zur Vergleichsmiete). Die zuvor abgesenkte 15-Prozent-Grenze endete mit Ablauf 2025.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Wie lesen Sie den Mietspiegel richtig?

Der qualifizierte Mietspiegel 2025 gilt vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2027. Er wurde gemeinsam mit Fellbach, Leutenbach und Kernen im Remstal fortgeschrieben und von Mietenden- und Vermietendenvertretern anerkannt. Auf der Stadtseite finden Sie PDF, Dokumentation, Straßenverzeichnis und einen Onlinerechner zur Vergleichsmiete.

Der Spiegel deckt frei finanzierte Wohnungen und vermietete Häuser zwischen 25 und 150 m² ab — nicht Sozialwohnungen mit Bindung und nicht Heime. Bei Neuvermietung und bei Erhöhungsverlangen liefert er die ortsübliche Vergleichsmiete als Orientierung; konkrete Euro-Beträge nennen wir hier nicht.

Quelle: Stadt Winnenden; Mietspiegel 2025

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. In Winnenden ist das Stadtentwicklungsamt in der Torstraße 10 zuständig. Den Antrag stellen Sie am besten persönlich; Formular und Merkblatt liegen auf der Stadtseite.

Der Schein gilt für Sie und Ihre Haushaltsangehörigen, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Ob Ihr Einkommen unter den Landesgrenzen liegt, prüft die Stadt anhand Ihrer Nachweise.

Quelle: Stadt Winnenden; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Winnenden; WBS Hinweise

Brauchen Sie in der Innenstadt einen Parkausweis?

In ausgewiesenen Anwohnerparkgebieten — unter anderem Abschnitte an Seestraße, Friedrich-/Wilhelmstraße sowie Lange Weiden/Lindenstraße — parken Sie nur mit Anwohnerparkausweis. Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Winnenden. Voraussetzung: Sie sind im Gebiet gemeldet und wohnen dort wirklich; das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder Ihnen dauerhaft überlassen.

Der Ausweis sichert keinen festen Stellplatz. Gebühren richten sich nach der örtlichen Gebührenordnung, sonst nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Quelle: Stadt Winnenden; Anwohnerparken

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Winnenden

  • Gibt es in Winnenden einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete für Winnenden?
  • Bis wann gilt der Mietspiegel 2025?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel 2025 gilt vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2027. PDF, Dokumentation, Straßenverzeichnis und Onlinerechner stehen auf der Stadtseite.

Quelle: Stadt Winnenden; Mietspiegel 2025

  • Gilt in Winnenden die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete in Winnenden frei steigen?
  • Bis wann läuft die Mietpreisbremse in Winnenden?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 darf die Nettokaltmiete bei Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Landesverordnung gilt zunächst bis Ende 2026. Ausnahmen nach Bundesrecht betreffen unter anderem Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Winnenden?
  • Dürfen Bestandsmieten um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Wie stark dürfen Mieterhöhungen in drei Jahren ausfallen?

Seit 2026 gilt die allgemeine Kappungsgrenze: innerhalb von drei Jahren höchstens 20 % (bezogen auf die bisherige Miete), maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die zuvor abgesenkte 15-Prozent-Grenze endete mit Ablauf 2025.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Winnenden?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den Wohnberechtigungsschein?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Sozialwohnung?

Einen Wohnberechtigungsschein brauchen Sie für geförderte Sozialmietwohnungen. Antrag beim Stadtentwicklungsamt, Torstraße 10. Der Schein begründet keinen Anspruch auf ein konkretes Objekt.

Quelle: Stadt Winnenden; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Winnenden?
  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
  • In welchen Straßen gilt Bewohnerparken?

Nur in ausgewiesenen Gebieten und wenn Sie dort gemeldet sind und wohnen. Gebühren richten sich nach der örtlichen Gebührenordnung bzw. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Der Ausweis sichert keinen festen Stellplatz.

Quelle: Stadt Winnenden; Anwohnerparken

  • Lohnt sich Wohnen in Winnenden trotz Pendeln nach Stuttgart?
  • Wie lange brauche ich mit der S-Bahn nach Stuttgart?
  • Welcher Verbundtarif gilt für Pendler?

Die S3 bringt Sie typisch in rund 20 bis 25 Minuten zum Stuttgarter Hauptbahnhof (tief). Tickets und Pässe laufen über den VVS. Ob sich das für Ihren Alltag lohnt, hängt von Arbeitsort und Schichtzeiten ab — den Takt prüfen Sie in der VVS-Auskunft.

Quelle: VVS; PendelnQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Winnenden

  • Was zahlen Mieter-Familien für Kita in Winnenden?
  • Sind Kindergartenbeiträge beitragsfrei?
  • Kann das Jugendamt Kita-Gebühren übernehmen?

Es gelten gestaffelte Benutzungsgebühren; August ist gebührenfrei. Keine allgemeine Beitragsfreiheit. Bei Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag ist eine Übernahme durch das Kreisjugendamt möglich.

Quelle: Stadt Winnenden; Kita-Gebühren

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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