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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Rödermark – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Rödermark steht nicht unter der hessischen Mietpreisbremse: Die Stadt fehlt in der Mieterschutzverordnung. Neuvertragsmieten sind damit nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Bestandserhöhungen bleiben bei höchstens 20 % in drei Jahren — die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt nur in den Verordnungs-Gemeinden.
Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Nein. Die Stadt bestätigt ausdrücklich: Für Rödermark liegt kein Mietspiegel vor. Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete läuft über Vergleichswohnungen, Gutachten oder — falls einschlägig — Mietspiegel vergleichbarer Gemeinden. Das ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Vertrags oder eines Mieterhöhungsverlangens.
Quelle: Stadt Rödermark; kein Mietspiegel
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für belegungsgebundene Wohnungen stellen Sie bevorzugt online beim Fachdienst Soziale Stadt; alternativ per Mail an wohnungssicherung@roedermark.de oder dienstags in der Sprechstunde im Rathaus Urberach. Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei; der Schein gilt ein Jahr landesweit. Einkommensgrenzen und Wohnflächenstaffeln stehen auf der städtischen WBS-Seite.
Quelle: Stadt Rödermark; Wohnberechtigungsschein
Die S 1 ab Ober-Roden und die RB 61 decken den Pendelweg Richtung Offenbach und Frankfurt (RMV). Innerorts ergänzt der Hopper seit September 2022 Bus und Bahn; mit RMV-Ticket entfällt der Grundpreis. Kindergarten bis sechs Stunden täglich (ab vollendetem dritten Lebensjahr) ist beitragsfrei; Randzeiten und Krippe kosten nach Satzung. Verpflegung liegt ab 2025/2026 bei 90 € monatlich. Die Grundsteuer kann — wenn der Mietvertrag das vorsieht — über die Nebenkosten umgelegt werden; Messbetrag setzt das Finanzamt, den Hebesatz die Stadt (neue Grundsteuer ab 2025).
Quelle: RMV; S1 und RB61Quelle: Stadt Rödermark; HopperQuelle: Stadt Rödermark; Kita-Beiträge
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Nein. Rödermark steht nicht in der hessischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV). Die Mietpreisbremse — Begrenzung der Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete — greift hier nicht.
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze: höchstens 20 % Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in den MiSchuV-Gemeinden — Rödermark gehört nicht dazu.
Nein — die Stadt bestätigt ausdrücklich, dass für Rödermark kein Mietspiegel vorliegt. Zur Begründung von Erhöhungen oder Neuvertragsprüfungen bleiben Vergleichswohnungen, Gutachten oder ggf. Mietspiegel vergleichbarer Gemeinden üblich.
Für belegungsgebundene Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Antrag bevorzugt online beim Fachdienst Soziale Stadt; Einkommensgrenzen und Wohnflächenstaffeln stehen auf der städtischen Seite. Ausstellung in Hessen kostenfrei; Gültigkeit ein Jahr landesweit. Sprechstunde u. a. dienstags im Rathaus Urberach.
Kindergarten bis sechs Stunden täglich (ab vollendetem dritten Lebensjahr bis Einschulung) ist beitragsfrei; Randzeiten und Krippe nach Kostenbeitragssatzung. Verpflegungspauschale ab 2025/2026: 90 € monatlich. Geschwisterermäßigung: zweites Kind 50 %, weitere Kinder ohne Beitrag (bei beitragspflichtigen Zeiten).
Die S 1 ab Ober-Roden und die RB 61 decken den Pendelweg Richtung Frankfurt/Offenbach (RMV). Innerorts ergänzt der Hopper Bus und Bahn; mit RMV-Ticket entfällt der Grundpreis.
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage der Grundsteuer als Betriebskosten vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Bemessung folgt der neuen Grundsteuer ab 2025; den kommunalen Hebesatz B setzt die Stadt für 2026 auf 1.327 %.
Quelle: Stadt Rödermark; Hebesatz 2026Quelle: Finanzamt Hessen; Grundsteuer B
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden