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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Brieselang – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Holger Brau & Alexander Friedrich, Immobilien Bürogemeinschaft bietet an: Auszeichnung durch das Magazin Focus und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Brieselang kauft, kalkuliert mit dem kommunalen Hebesatz Grundsteuer B von 190 v. H. (A: 330 v. H., neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025; Beschluss 18. Dezember 2024, Amtsblatt 15/2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell (wertabhängig, kein Verkaufspreis); die Gemeinde wendet den Hebesatz an und stellt den Bescheid aus. Für die Jahressteuer zählen also Messbetrag und kommunaler Hebesatz — nicht der Kaufpreis als „Marktwert“.
Quelle: Gemeinde Brieselang; Hebesätze 2025
Zuständig ist das Amtsgericht Nauen, Paul-Jerchel-Straße 9, 14641 Nauen. Die Gemarkung Brieselang liegt in Abteilung 41. Die Ortsteile sind getrennt: Gemarkung Bredow Abteilung 42, Gemarkung Zeestow Abteilung 43. Grundbuchauszüge beantragen Sie schriftlich; Einsicht in Zimmer 8 nach Vorbestellung (E-Mail an die Poststelle des Gerichts). Amtliche Bodenrichtwerte stehen in BORIS Brandenburg — als Lageorientierung, nicht als Verkehrswertgutachten.
Quelle: AG Nauen; Grundbuch-GemarkungenQuelle: AG Nauen; AnschriftQuelle: BORIS Brandenburg; Bodenrichtwerte
Nein. Der Wärmeplan (GreenWind Innovation; Öffentlichkeitsinformation nach § 23 WPG am 3. Februar 2026) hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine Anschlusspflicht. Geprüft werden Netze mit Abwärme — unter anderem aus geplanten Rechenzentren von NTT in Wustermark West und bei Zeestow sowie einer möglichen Anlage im Gemeindegebiet; eine konkrete Netzentscheidung steht noch aus. Beim Heizungstausch gilt für Bestandsgebäude laut Gemeinde ab dem 1. Juli 2028 die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes; ohne Netz bleibt die Heizung Sache des Gebäudes. Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen.
Quelle: Gemeinde Brieselang; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Brieselang; Wärmeplan AusschussQuelle: Gemeinde Brieselang; Abwärme-Workshop
Die Gemeinde hat am 18. November 2024 eine Stellplatzbedarfssatzung beschlossen: notwendige Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze sind bei Neu- und Umbau vorzuhalten. Das betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer bei Bauvorhaben, nicht das alltägliche Straßenparken. Eine kommunale Bewohnerparkzone mit Vignettenpflicht ist in den Satzungen nicht als Standardangebot ausgewiesen.
Quelle: Gemeinde Brieselang; StellplatzbedarfssatzungQuelle: Gemeinde Brieselang; Satzungen
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg landeseinheitlich 6,5 % — siehe auch den Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung. Hinzu kommen Notar-, Grundbuch- und ggf. Maklerkosten.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten laut Hebesatzsatzung (Beschluss 18. Dezember 2024, Amtsblatt 15/2024) Hebesatz B 190 v. H. und Hebesatz A 330 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell; die Gemeinde stellt den Bescheid aus. Kein Verkaufspreis-Modell.
Zuständig ist das Amtsgericht Nauen, Paul-Jerchel-Straße 9. Die Gemarkung Brieselang liegt in Abteilung 41, Bredow in Abteilung 42, Zeestow in Abteilung 43. Auszüge schriftlich; Einsicht in Zimmer 8 nach Vorbestellung.
Quelle: AG Nauen; Grundbuch-GemarkungenQuelle: AG Nauen; Kontakt
Der Plan (GreenWind Innovation, Öffentlichkeitsinfo 3. Februar 2026) hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keinen Anschlusszwang. Geprüft werden Netze mit Abwärme geplanter Rechenzentren; eine konkrete Netzentscheidung steht aus. Beim Heizungstausch gilt für den Bestand laut Gemeinde ab 1. Juli 2028 die 65-Prozent-Regel.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land im Portal BORIS Brandenburg. Die Werte sind eine Lageorientierung, kein Verkehrswertgutachten und kein Kaufpreis.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet Wohneigentumsförderung (Zuschuss/Darlehen) für selbst genutztes Eigentum. Voraussetzungen, Gebietskulisse und aktuelle Konditionen prüfen Sie direkt bei der ILB.
Straßenausbaubeiträge sind in Brandenburg landesweit abgeschafft (KAG-Änderung 2019). Ersterschließung neuer Baugebiete kann gesondert anfallen; das prüfen Sie im Kaufvertrag und bei der Gemeinde.
Ja. Die Gemeinde hat am 18. November 2024 eine Stellplatzbedarfssatzung beschlossen: notwendige Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze sind beim Bau vorzuhalten. Das betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer bei Neu- und Umbau, nicht das alltägliche Straßenparken.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden