Immobilien zum Mieten in St. Leon-Rot
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in St. Leon-Rot – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in St. Leon-Rot
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in St. Leon-Rot die Mietpreisbremse: Die Neuvertragsmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen (Ausnahmen u. a. für bestimmte Neubauten und umfassende Modernisierung). Bestandserhöhungen sind auf die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren begrenzt — anders als in Nachbarkommunen ohne Kulisse. Die aktuelle Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
Wo finden Mieter kommunale Wohnungen?
Die Kommunale Wohnungsbau GmbH der Gemeinde vergibt Mietwohnungen nach veröffentlichten Richtlinien. Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für gebundenen Sozialwohnraum; er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Anträge und Vergabepraxis klären Sie über die kommunale Wohnungsbau-GmbH bzw. die Gemeindeverwaltung in der Rathausstraße 2. Freier Wohnraum läuft über den privaten Markt — die Bremse begrenzt dort die zulässige Neuvertragsmiete.
Quelle: Gemeinde St. Leon-Rot; Kommunale Wohnungsbau GmbH
Was zahlen Familien für Kita und Anmeldung?
Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ortsansässige zahlen ermäßigte Elternbeiträge nach dem württembergischen Modell (Kindergartenjahr 2025/26): Regelgruppe 174 €, verlängerte Öffnungszeit 218 €, Ganztag 514 € monatlich für das erste Kind (Geschwisterstaffelung). Anmeldung läuft zentral über das Portal LITTLE BIRD. Die örtlichen Kindergärten werden vor allem von den katholischen Kirchengemeinden betrieben; Beitragsdetails stehen in der gemeindlichen Übersicht.
Quelle: Gemeinde St. Leon-Rot; Kita-Beiträge 2025/26Quelle: Gemeinde St. Leon-Rot; LITTLE BIRD
Was bedeutet der Hebesatz für Nebenkosten?
Die Grundsteuer B nach der Reform (ab 2025) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ab 2026 setzt die Gemeinde den Hebesatz B auf 150 v. H. Ob Ihre Abrechnung steigt, hängt vom Messbetrag des Gebäudes ab — nicht vom Ortsnamen allein. Für den Alltag zählen außerdem Bus und S-Bahn: Tarif VRN, Einstieg oft über den Bahnhof Rot-Malsch.
Quelle: Gemeinde St. Leon-Rot; Steuern AbgabenQuelle: Gemeinde St. Leon-Rot; Mobil Bus Bahn
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in St. Leon-Rot
- Gilt in St. Leon-Rot die Mietpreisbremse?
- Ist St. Leon-Rot angespannter Wohnungsmarkt?
- Seit wann gilt die Mietpreisbremse?
Ja. St. Leon-Rot steht seit dem 1. Januar 2026 in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (neu aufgenommen). Die Neuvertragsmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen; Ausnahmen gelten u. a. für bestimmte Neubauten. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2026.
- Welche Kappungsgrenze gilt in St. Leon-Rot?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
In St. Leon-Rot gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) — dieselbe Kulisse wie bei der Mietpreisbremse.
- Wo finde ich kommunale Mietwohnungen?
- Brauche ich einen WBS in St. Leon-Rot?
- Wer vergibt Sozialwohnungen?
Die Kommunale Wohnungsbau GmbH vergibt Wohnungen nach gemeindlichen Richtlinien. Für gebundenen Sozialwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS); er berechtigt zum Abschluss, begründet aber keinen Anspruch auf eine Wohnung.
- Was kosten Kita und Kindergarten für Mieter-Familien?
- Wie hoch sind die Elternbeiträge 2025/26?
Ortsansässige zahlen ermäßigte Beiträge (württembergisches Modell, Kindergartenjahr 2025/26): Regel 174 €, VÖ 218 €, Ganztag 514 € monatlich für das erste Kind; Geschwisterstaffelung. Anmeldung über LITTLE BIRD.
Quelle: Gemeinde St. Leon-Rot; Kita-BeiträgeQuelle: Gemeinde St. Leon-Rot; LITTLE BIRD
- Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
- Welchen Hebesatz hat St. Leon-Rot 2026?
Wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht, darf die Grundsteuer über die Nebenkosten abgerechnet werden. Ab 2026 setzt die Gemeinde den Hebesatz B (neue Grundsteuer ab 2025) auf 150 v. H. Ob Ihre NK steigen, hängt vom Messbetrag ab.
- Wie komme ich als Mieter mit ÖPNV nach Heidelberg?
- Welcher Verbund gilt?
Über Bus zum Bahnhof Rot-Malsch und weiter mit der S-Bahn Rhein-Neckar Richtung Heidelberg/Mannheim. Tarif: VRN.
Quelle: DB Bahnhof; Rot-MalschQuelle: VRN; Verbindungsauskunft
- Gibt es in St. Leon-Rot einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
Ein eigener qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde ist auf den öffentlichen Gemeindeseiten nicht ausgewiesen. Für die Mietpreisbremse und Mieterhöhungen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich — ermittelbar u. a. über Vergleichswohnungen oder Auskünfte. Details im Einzelfall prüfen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden