KAPITALANLAGE - MFH - Mehrgenerationenhaus - RENDITE - Gewerbemöglichkeiten mit Kühlräumen




In Saarbrücken gibt es 1 Haus und 2 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 1.321 €/m². Stand: 18.05.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Grundbuchsachen für alle saarländischen Grundstücke bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken (Mainzer Straße 176, 66121 Saarbrücken). Einfache Ausdrucke können Sie auch am Wohnsitzamtsgericht oder über eine Notarin bzw. einen Notar beantragen. Amtliche Ausdrucke gibt es ausschließlich beim Saarländischen Grundbuchamt. Ein berechtigtes Interesse müssen Sie darlegen.
Quelle: Amtsgericht Saarbrücken; GrundbuchamtQuelle: Serviceportal Saarland; Grundbuchausdruck
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag; die Stadt setzt den Hebesatz. Laut Stadtseite und Hebesatzsatzung ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz B 611 % (bebaute und unbebaute Grundstücke) und der Hebesatz A 275 % (land- und forstwirtschaftliche Betriebe). Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis und kein Marktwert. Fragen zum Grundsteuerwert richten Sie an das Finanzamt Saarbrücken II (Mecklenburgring 23), nicht an die Stadt.
Das Saarland arbeitet im Bundesmodell mit landesspezifischen Steuermesszahlen. Widerspruch gegen den Messbescheid beim Finanzamt entbindet nicht von der Zahlung an die Stadt. Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie Stundung oder Ratenzahlung beim Stadtsteueramt (Kohlwaagstraße 4) beantragen. Vermieten Sie später, ist die Grundsteuer nur umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Saarbrücken; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Saarbrücken; Hebesatzsatzung 2025
Der Stadtrat hat am 23. Juni 2026 die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Sie zeigt, wo eher Fernwärme (Innenstadt, dichte Quartiere) und wo eher Einzelversorgung mit Wärmepumpe vorgesehen ist. Der Plan ist nicht verbindlich: Liegt Ihr Haus in einem Prüfgebiet für Wärmenetze, entsteht daraus weder Anschlusszwang noch ein Rechtsanspruch auf Netzanschluss. Adresse und Gebietstyp prüfen Sie im digitalen Zwilling der Stadt.
Als mögliche Quellen nennt die Stadt Flusswärme aus der Saar, Solarthermie, Abwärme und Großwärmepumpen. Rund 52 % der Heizenergie stammt heute aus Erdgas; rund 83 % der Gebäude sind älter als 1979. Die Planung wird alle fünf Jahre fortgeschrieben. Sie ersetzt keine individuelle energetische Beratung, gibt aber eine Lage-Orientierung vor dem Kauf.
Quelle: Stadt Saarbrücken; WärmeplanungQuelle: Stadt Saarbrücken; Wärmeplan Beschluss
Entlang der Saar und weiterer Gewässer können Lagen in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten liegen. Die Karten zeigen die Szenarien HQ100 (mittleres Ereignis) und HQextrem. Prüfen Sie die konkrete Adresse im Geoportal Saarland oder über die App NaSaarWas. Die Karten ersetzen keine Einzelberatung zu Versicherung oder Bauvorsorge.
Amtliche Bodenrichtwerte recherchieren Sie kostenfrei über BORIS Saarland (Adresse oder Flurstück). Der Wert ist der durchschnittliche Lagewert des unbebauten Bodens in einer Zone — Orientierung, kein Verkehrswertgutachten. Für Grundsteuerzwecke stellt das Geoportal eine eigene Anwendung bereit. Schriftliche Auskünfte erteilt der Gutachterausschuss für die Landeshauptstadt.
Quelle: Geoportal Saarland; HochwasserkartenQuelle: Stadt Saarbrücken; HochwasserinfosQuelle: Geoportal Saarland; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:
Die Grunderwerbsteuer im Saarland beträgt 6,5 %; Satz und Quellen stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt in der Regel die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung aus.
Grundbuchsachen für alle im Saarland gelegenen Grundstücke bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken (Mainzer Straße 176, 66121 Saarbrücken). Einfache Ausdrucke erhalten Sie auch am Wohnsitzamtsgericht; amtliche Ausdrucke ausschließlich beim Saarländischen Grundbuchamt.
Quelle: Amtsgericht Saarbrücken; GrundbuchamtQuelle: Serviceportal Saarland; Grundbuchausdruck
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B laut Stadtseite und Satzung ab dem 1. Januar 2025611 %; für Grundsteuer A 275 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis und kein Marktwert.
Amtliche Bodenrichtwerte stellt BORIS Saarland im Geoportal kostenfrei bereit — per Adress- oder Flurstückssuche. Sie zeigen den durchschnittlichen Lagewert des unbebauten Bodens in einer Zone und dienen der Orientierung, ersetzen aber kein Verkehrswertgutachten. Für die Grundsteuererklärung gibt es eine eigene Anwendung „Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke“.
Der Stadtrat hat am 23. Juni 2026 die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Sie zeigt, welche Lagen eher für Fernwärme bzw. dezentrale Lösungen vorgesehen sind — als Orientierung zu möglichen Folgekosten beim Heizungswechsel. Die Planung ist strategisch und rechtlich nicht verbindlich; ein Anschlusszwang folgt daraus nicht. Adresse prüfen Sie im digitalen Zwilling der Stadt.
Nutzen Sie die Hochwassergefahren- und -risikokarten im Geoportal Saarland (Szenarien HQ100 und HQextrem) oder die App NaSaarWas für eine schnelle Adressprüfung. Entlang der Saar können Lagen betroffen sein — prüfen Sie stets das konkrete Flurstück.
Quelle: Geoportal Saarland; HochwasserkartenQuelle: Stadt Saarbrücken; Hochwasserinfos
Ja, wenn die Wohnung als Zweitwohnung innegehabt wird. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Zweitwohnungsteuer 20 % der jährlichen Nettokaltmiete. Wer den Erstwohnsitz in Saarbrücken anmeldet, vermeidet die Abgabe. Ausnahmen (unter anderem Berufspendler in der Ehe) stehen in der Satzung.
In Bewohnerparkzonen benötigen auch Eigentümer ohne privaten Stellplatz einen Bewohnerparkausweis: 30,70 € pro Jahr bzw. 23 € für sechs Monate. Der Ausweis gilt nur für die Zone und garantiert keinen freien Platz.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden