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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Gundelfingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Gundelfingen kauft, plant die laufende Grundsteuer mit: Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt für das Kalenderjahr 2026 der Hebesatz der Grundsteuer B von 220 v. H. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt die Grundsteuer A bei 500 v. H. (Änderungssatzung vom 26. März 2026, rückwirkend zum 1. Januar 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell; die Gemeinde den Hebesatz und den Jahresbescheid. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Gundelfingen; Hebesatzsatzung 2026
Gundelfingen gehört zum Amtsgerichtsbezirk Freiburg — das Grundbuch führt das Amtsgericht Freiburg aber nicht. Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen, Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen. Eintragungen laufen über Notar und Grundbuchamt. Wer Freiburg als „nächstes Gericht“ im Kopf hat, plant die Zustellung und Terminabstimmung besser über Emmendingen.
Quelle: Amtsgericht Freiburg; Zuständigkeit GrundbuchQuelle: Amtsgericht Emmendingen; Grundbuchamt
Im November 2025 hat der Gemeinderat die kommunale Wärmeplanung beschlossen (Kooperation mit badenovaNETZE). Das Fachgutachten steht seit April 2026 online; Zielhorizont ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2040. Der Plan allein verpflichtet niemanden zum Heizungstausch und begründet keinen Anschlusszwang. Praktisch relevant: Die Gemeindewerke versorgen die Ortsmitte seit 1990 und das Baugebiet Nägelesee seit 1996 mit Fernwärme. Ob Ihr Kaufobjekt in einem Netzgebiet oder in einem Eignungsgebiet für Einzellösungen liegt, lesen Sie im Gutachten und bei den Gemeindewerken nach.
Quelle: Gemeinde Gundelfingen; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeindewerke Gundelfingen; Fernwärmegebiete
Seit dem 17. März 2022 gilt die Zweckentfremdungssatzung (Beschluss 27. Januar 2022). Wer kauft, um zu vermieten, bleibt bei klassischer Wohnnutzung im Rahmen; Ferienwohnen, längerer Leerstand oder gewerbliche Nutzung brauchen in der Regel eine Genehmigung. Kurzzeitvermietung ist registrierungspflichtig. Anträge: Bauamt, Alte Bundesstraße 31. Zusätzlich gilt vor Ort die Mietpreisbremse — bei Neuvermietung höchstens 10 % über der Vergleichsmiete.
Quelle: Gemeinde Gundelfingen; ZweckentfremdungQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse
Amtliche Bodenrichtwerte für Gundelfingen rufen Sie im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW ab. Zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Breisgau-Nord. Der Richtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert der Zone — kein Verkehrswert Ihres konkreten Grundstücks. Für die Kaufentscheidung ergänzen Sie ihn um Objektzustand, Erschließung und ggf. ein Gutachten.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt für das Kalenderjahr 2026 der Hebesatz der Grundsteuer B von 220 v. H.; Grundsteuer A 500 v. H. Satzung vom 26. März 2026, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Landesmodell; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem kommunalen Bescheid.
Beim Amtsgericht Emmendingen, Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen. Gundelfingen liegt im Amtsgerichtsbezirk Freiburg, dort wird aber kein Grundbuch geführt. Eintragungen laufen über Notar und Grundbuchamt.
Quelle: Amtsgericht Freiburg; Zuständigkeit GrundbuchQuelle: Amtsgericht Emmendingen; Grundbuchamt
Der Gemeinderat hat den Plan im November 2025 beschlossen; das Fachgutachten (badenovaNETZE) steht seit April 2026 online. Zielhorizont ist 2040. Der Plan allein begründet keinen Heizungstausch und keinen Anschlusszwang. Ob ein Grundstück in einem Eignungsgebiet für Netze oder Einzellösungen liegt, steht im Gutachten.
Ja in Teilen: Die Gemeindewerke versorgen die Ortsmitte seit 1990 und das Baugebiet Nägelesee seit 1996. Ob Ihr Objekt anschließbar ist, klären Sie bei den Gemeindewerken und im Wärmeplan-Gutachten.
Im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW. Zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Breisgau-Nord. Der Richtwert ist ein Zonen-Durchschnitt, kein Verkehrswert Ihres Grundstücks.
Nur mit Genehmigung. Seit dem 17. März 2022 gilt die Zweckentfremdungssatzung: Ferienwohnen, längerer Leerstand oder gewerbliche Nutzung von Wohnraum sind in der Regel genehmigungspflichtig; Kurzzeitvermietung ist registrierungspflichtig. Anträge: Bauamt, Alte Bundesstraße 31.
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %. Weitere landesweite Hinweise (Solarpflicht, Verordnungskulisse Mieterschutz) stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden