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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Ditzingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Ditzingen kauft, plant vor allem die laufende neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Für Grundsteuer B gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 ein Hebesatz von 250 %; ab dem 1. Januar 2029 ist 200 % festgesetzt. Grundsteuer A liegt bei 480 % (ab 1.1.2025).
Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 keine Mietpreisbremse mehr — für Kaufinteressierte zählen vor allem Hebesatz, Notar/Grundbuch und die kommunale Wärmeplanung. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Ditzingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Ditzingen; Mietpreisbremse Ende
Zur landesweiten Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht ein. Für Ditzingen ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zuständig.
Baden-Württemberg bewertet die neue Grundsteuer nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — kein aktueller Verkaufspreis). Das Finanzamt Leonberg setzt den Messbetrag fest, die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Bodenrichtwerte für die steuerliche Bewertung veröffentlicht u. a. BORIS-BW; zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Strohgäu (Stichtag der Hauptfeststellung: 1. Januar 2022).
Quelle: Justiz BW; Grundbuchamt WaiblingenQuelle: Stadt Ditzingen; BodenwertmodellQuelle: Service-BW; Unbedenklichkeit Kauf
Der kommunale Wärmeplan (Ziel klimaneutral bis 2040) zeigt strategisch, wo eher Netze oder Einzelversorgung im Vordergrund stehen — ohne Detailzwang für einzelne Gebäude und ohne Anschlusszwang. Im Quartier Nord-Ost prüfen Stadtwerke und Stadt ein energetisches Quartierskonzept mit Blick auf Nahwärme.
Stadtwerke und Sanierungsberatung der LEA ergänzen den Plan; konkrete Tauschpflichten folgen dem Gebäudeenergiegesetz und späteren Satzungen, nicht allein aus dem Wärmeplan. Bericht und Zielszenarien stehen unter „Wärmewende“ zum Download.
Quelle: Stadt Ditzingen; Wärmeplanung
Bei erstmaliger Straßenherstellung kann ein Erschließungsbeitrag nach tatsächlich entstandenen Kosten anfallen. Zusätzlich nennt die Stadt einmalige Beiträge: Abwasserbeitrag 9,50 € je m² zulässiger Geschossfläche, Wasserversorgungsbeitrag 5,14 €/m² zzgl. MwSt.
Ob und wann Beiträge für Ihr Grundstück fällig werden, klären Sie vor dem Kauf im Rathaus bzw. im Kaufvertrag. Laufende Ver- und Entsorgungsgebühren (u. a. Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Frischwasser) veröffentlicht die Stadt ebenfalls unter Steuern & Gebühren — Stand der genannten Beitragssätze dort prüfen.
Quelle: Stadt Ditzingen; Erschließungsbeiträge
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg — und damit in Ditzingen — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis); Details stehen im Bundesland-Block. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Eine Maklervergütung fällt nur an, wenn ein Makler beauftragt wurde — die genaue Verteilung richtet sich nach Vereinbarung und geltendem Recht. Eigenkapital sollten Sie für Steuer plus Gebühren einplanen, nicht nur für den Kaufpreis.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen (Grundbuchamtsbezirk u. a. Ditzingen). Anträge auf Grundbuchausdruck können Sie über das Online-Portal der Justiz Baden-Württemberg stellen; die Übersendung erfolgt in der Regel per Post.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028250 %; ab dem 1. Januar 2029 ist 200 % festgesetzt. Grundsteuer A liegt bei 480 % (ab 1.1.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer.
Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell: Bewertet werden Grundstücksfläche und Bodenrichtwert (Stichtag der Hauptfeststellung), nicht der aktuelle Verkaufspreis und nicht der Gebäudewert. Messbeträge und Rechtsfragen zum Wertbescheid klärt das Finanzamt Leonberg; die Stadt ist an den Messbescheid gebunden.
Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B veröffentlicht die Stadt u. a. über BORIS-BW; zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Strohgäu. Für die steuerliche Bewertung ab 2025 sind die Werte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 maßgeblich — das ist kein aktueller Verkehrswert für Ihren Kaufpreis.
Der Wärmeplan (Ziel klimaneutral bis 2040) ist eine strategische Übersicht zu Netzen und dezentralen Optionen — keine Gebäude-Detailplanung und kein Anschlusszwang. Im Quartier Nord-Ost prüfen Stadtwerke und Stadt ein energetisches Quartierskonzept. Bericht, Ergänzungen und Zielszenarien stellt die Stadt unter „Wärmewende“ bereit.
Ja — bei erstmaliger Straßenherstellung kann ein Erschließungsbeitrag nach tatsächlich entstandenen Kosten anfallen. Zusätzlich nennt die Stadt einmalige Beiträge: Abwasserbeitrag 9,50 € je m² zulässiger Geschossfläche, Wasserversorgungsbeitrag 5,14 €/m² zzgl. MwSt. Ob und wann Beiträge für Ihr Grundstück fällig werden, klären Sie vor dem Kauf im Rathaus bzw. im Kaufvertrag.
Am Bahnhof halten S6, S60 und S62 (VVS). Seit dem 1. Januar 2026 ergänzt das neue Stadtbuskonzept (Linien 622, 624, 626) die Anbindung der Stadtteile — relevant für Alltagswege ohne Zweitwagen. P+R-Tarife am Bahnhof starten bei 1,50 € Tageskarte.
Quelle: Stadt Ditzingen; ÖPNVQuelle: Stadt Ditzingen; P+R Parken
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden