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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Renningen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Renningen kauft, plant die laufende Belastung der neuen Grundsteuer (ab 2025) mit: Die Stadt setzt den Hebesatz Grundsteuer B auf 190 % und Grundsteuer A auf 660 %. Beim späteren Vermieten gilt hier keine Mietpreisbremse; im Bestand bleibt die Kappung bei 20 % in drei Jahren. Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block unten.
Quelle: Stadt Renningen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen (Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen). Die kommunale Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Renningen ist laut Stadt bis auf Weiteres nicht besetzt — Abschriften und Eintragungen laufen über Waiblingen bzw. Ihren Notar. Planen Sie Fristen und Anfahrten früh ein; der Notar koordiniert die Eintragung in der Regel mit.
Quelle: Stadt Renningen; Grundbuchamt Waiblingen
Der Gemeinderat hat am 28. April 2025 den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040, fünf priorisierte Maßnahmen). Er unterscheidet zentrale Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Gebiete — ohne Anschlusszwang und ohne gebäudescharfe Entscheidung. Seit Juni 2026 stellt Renningen Eigentümern von Wohngebäuden einen kostenlosen energetischen Gebäudesteckbrief bereit: Wärmebedarf, Sanierungspfade, Wärmepumpen- und PV-Potenzial sowie Förderhinweise. Prüfen Sie vor Kauf und Sanierung Lage und Steckbrief.
Quelle: Stadt Renningen; Wärmeplanung
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gemeinsame Gutachterausschuss Renningen, Rutesheim und Weissach (Geschäftsstelle in Renningen); Abruf über BORIS-BW. Zum Stichtag 01.01.2025 wurden die Werte am 23. Juli 2025 beschlossen. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter — kein Kaufpreis Ihres Objekts. Das Finanzamt nutzt Bodenrichtwerte auch für das Bodenwertmodell der neuen Grundsteuer; die Stadt multipliziert den Messbetrag mit dem Hebesatz.
Quelle: Stadt Renningen; BodenrichtwerteQuelle: Finanzministerium Baden-Württemberg; Bodenwertmodell
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Gegenleistung — siehe auch den Bundesland-Block auf der Ortsseite. Sie entsteht mit dem wirksamen Erwerbsvorgang; ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie in der Regel nicht als Eigentümer ein.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Renningen setzt Grundsteuer B mit Hebesatz 190 % und Grundsteuer A mit 660 % an. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Renningen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium Baden-Württemberg; Bodenwertmodell
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen (Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen). Die kommunale Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Renningen ist laut Stadt bis auf Weiteres nicht besetzt — Abschriften und Anträge richten Sie an Waiblingen bzw. über Ihren Notar.
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gemeinsame Gutachterausschuss Renningen, Rutesheim und Weissach; sie sind über BORIS-BW abrufbar. Zum Stichtag 01.01.2025 wurden die Werte am 23. Juli 2025 beschlossen. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter — kein Kaufpreis Ihres Objekts.
Der Gemeinderat hat am 28. April 2025 den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040). Er unterscheidet zentrale Eignungsgebiete (Wärmenetze) und dezentrale Gebiete. Seit Juni 2026 gibt es einen kostenlosen Gebäudesteckbrief. Der Plan ersetzt keine gebäudescharfe Entscheidung und begründet keinen Anschlusszwang — vor Kauf und Heizungswechsel die Karte prüfen.
Renningen liegt nicht in der Mietpreisbremse-Kulisse Baden-Württembergs. Bei späterer Vermietung greift die Bremse also nicht; im Bestand bleibt die Kappung bei 20 % in drei Jahren. Das erleichtert die Kalkulation gegenüber Kommunen mit 15 %-Kappung — ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze
Halte an S 6 und S 60 (Renningen Nord, Malmsheim, Südbahnhof) verbinden Sie mit Stuttgart und Böblingen/Sindelfingen. Für die Lagewahl und die Vermietbarkeit ohne Stellplatz ist das oft wichtiger als die Heizung allein — Buslinien ergänzen den Weg zum Bosch-Campus.
Kita und Kindergarten sind beitragspflichtig (Monatsbeiträge für 12 Monate, Sozialstaffelung nach Kinderzahl unter 18). Städtische und kirchliche Kindergärten haben dieselben Sätze. Die Satzung der Stadt enthält die aktuellen Beträge — für das Familienbudget nach dem Kauf einplanen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden