600 m2 Lagerfläche in Bingen-Dietersheim zu vermieten (auch aufteilbar 2x 300 m2 - Ober-

Aktuell sind 2 Anbieter in Bingen am Rhein und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv. Stand: 18.05.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
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Wer in Bingen am Rhein mietet oder kauft, trifft zuerst auf die Lage an Rhein und Nahe: Hochwasser und Starkregen sind hier kein Randthema. Die Stadt betreibt ein Hochwasser-Infoportal mit Pegeln und Vorsorge; Gefahren- und Risikokarten zu den Szenarien HQ10, HQ100 und HQextrem stellt das Land bereit. Vor dem Umzug lohnt der Blick auf die konkrete Adresse — Überschwemmungsgebiete und Elementarversicherung können Folgekosten beeinflussen.
Quelle: Stadt Bingen; Hochwasser-InfoportalQuelle: Stadt Bingen; Hochwasserszenarien
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt das wertabhängige Bundesmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag (Grundsteuerwert, kein Verkaufspreis), die Stadt den Hebesatz. Bingen nutzt differenzierte Sätze, die für 2026 unverändert gelten: Wohngrundstücke und Unbebaute je 465 %, Nichtwohngrundstücke (u. a. gemischt genutzt, Gewerbe, Teileigentum) 1.200 %; Grundsteuer A 450 %. Die Zuordnung steht im Messbescheid — entscheidend bei „unten Laden, oben Wohnen“.
Quelle: Stadt Bingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Bingen; Grundsteuerreform InfoQuelle: Stadt Bingen; Hebesätze 2026
Statt eines klassischen Bewohnerparkausweises gibt es Dauerparktickets. Seit 1. Februar 2026 zahlen Bewohnerinnen und Bewohner für ausgewählte Flächen in den Tarifzonen 2 und 3 18 € je Woche, 50 € je Monat, 275 € je Halbjahr oder 500 € je Jahr (Kennzeichenbindung; Wohnsitz- und Fahrzeugnachweis). Kurzparken kostet in den Zonen 1 bis 3 1 € je angefangene Stunde; Tagestickets in Zone 2/3 liegen bei 6 €.
Quelle: Stadt Bingen; ParkgebührenordnungQuelle: Stadt Bingen; Park-Tarifzonen
Die Stadt erarbeitet mit MVV Regioplan die kommunale Wärmeplanung; Abschluss ist für Anfang 2027 vorgesehen. Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Der Plan ist rechtlich unverbindlich und begründet keine Heizungspflicht — er zeigt voraussichtliche Netz- und dezentrale Gebiete als Orientierung für Sanierung und Heizungstausch.
Quelle: Stadt Bingen; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Ja — Lage an Rhein und Nahe macht Hochwasser und Starkregen relevant. Die Stadt betreibt ein Hochwasser-Infoportal mit Pegeln und Vorsorgehinweisen; Gefahrenkarten zu den Szenarien HQ10, HQ100 und HQextrem stellt das Land Rheinland-Pfalz bereit. Prüfen Sie die Karte für Ihre konkrete Adresse.
Quelle: Stadt Bingen; Hochwasser-InfoportalQuelle: Stadt Bingen; Hochwasserszenarien
Einen klassischen Bewohnerparkausweis gibt es nicht; seit 1. Februar 2026 gelten Dauerparktickets. Bewohner zahlen für ausgewählte Flächen in den Tarifzonen 2 und 3 18 € je Woche, 50 € je Monat, 275 € je Halbjahr oder 500 € je Jahr (Wohnsitz- und Fahrzeugnachweis, Kennzeichenbindung). Kurzparken kostet 1 € je angefangene Stunde.
Quelle: Stadt Bingen; ParkgebührenordnungQuelle: Stadt Bingen; Park-Tarifzonen
Bingen liegt im Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN) mit den Bahnhalten Bingen (Rhein) Hbf und Bingen Stadt. Regionalzüge verbinden die Stadt mit Mainz und weiter Richtung Frankfurt sowie entlang der Rheinschiene; Stadtbuslinien decken den Alltag ab. Fahrzeiten und Takte prüfen Sie aktuell in der RNN-/Bahnauskunft.
Quelle: RNN; Verbund und FahrplanQuelle: RNN; Stadtnetzplan Bingen
Für Kinder ab vollendetem zweiten Lebensjahr ist der Kita-Besuch im Landkreis Mainz-Bingen beitragsfrei. Unter Zweijährige und Hortplätze sind beitragspflichtig (einkommensabhängig; Höchstbeträge laut Kreisrichtlinie u. a. 500 € U2 und 240 € Hort). Verpflegung bleibt zusätzlich; Festsetzung erfolgt über das Jugendamt des Kreises.
Quelle: Stadt Bingen; Elternbeiträge KitaQuelle: Landkreis Mainz-Bingen; Kita-Beitragsrichtlinie
Die Stadt erarbeitet die kommunale Wärmeplanung (Unterstützung MVV Regioplan); Abschluss ist für Anfang 2027 vorgesehen, Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040. Der Plan ist rechtlich unverbindlich und begründet keine Pflicht zu einem bestimmten Heizsystem — er dient der Orientierung für Netzgebiete und Sanierung.
Ja. Die Stadt ist Schulträgerin von Grundschulen in der Innenstadt und in Stadtteilen; hinzu kommen weiterführende Schulen (u. a. Realschulen plus, Gymnasien), eine Förderschule sowie berufliche und Hochschulangebote. An den Grundschulen bietet die Stadt betreuende Angebote vor und nach dem Unterricht an — Details und Kontakte stehen auf den Schulseiten der Stadt.
Quelle: Stadt Bingen; SchulenQuelle: Stadt Bingen; Betreuende Grundschulen
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden