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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Pattensen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Pattensen kauft, plant die laufende Grundsteuer über den kommunalen Hebesatz: Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt die Stadt für die Grundsteuer B 520 % und für die Grundsteuer A 949 % fest (Hebesatzsatzung vom 19. Dezember 2024, Haushaltsjahr 2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem niedersächsischen Flächen-Lage-Modell; die Gemeinde multipliziert mit dem Hebesatz. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block unten.
Quelle: Stadt Pattensen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Finanzministerium Niedersachsen; Grundsteuerreform
Der Rat hat den kommunalen Wärmeplan am 3. Dezember 2025 beschlossen. Er kartiert Bedarf und Potenziale (Sanierung, Abwärme, Flussthermie an der Leine, Geo- und Solarthermie) und ist rechtlich unverbindlich. Rund 89 % der Gebäude heizen noch fossil; der Plan ersetzt keine individuelle Heizungsentscheidung und löst allein keinen Anschlusszwang aus. Daten und Gebietsdarstellung stehen im städtischen GeoPortal; die nächste Fortschreibung ist für 2030 vorgesehen. Für Bestandsgebäude in Kommunen unter 100.000 Einwohnern gelten die GEG-Fristen ohnehin später — prüfen Sie den aktuellen Stand bei Sanierung oder Heizungswechsel.
Quelle: Stadt Pattensen; Wärmeplanung
Für Grundstücke in Pattensen (PLZ 30982) ist das Amtsgericht Springe — Abteilung Grundbuch — zuständig, nicht ein eigenes Amtsgericht vor Ort. Anschrift: Zum Oberntor 2, 31832 Springe. Kauf, Belastung und Eigentumswechsel laufen über Notar und dieses Grundbuchamt. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnsitz.
Quelle: Amtsgericht Springe; Grundbuchamt
Amtliche Bodenrichtwerte für Pattensen veröffentlicht der Gutachterausschuss Region Hannover über BORIS.NI (Immobilienmarkt.NI). Der Wert gilt zonengenau zum Stichtag — nicht als Verkaufspreis. Bei Eigentumswechsel im laufenden Jahr bietet die Stadt Pattensen optional den unterjährigen Übergang der Grundsteuer an: Alt- und Neueigentümer erklären gemeinsam den Übergang von Nutzen und Lasten; sonst wechselt die Schuldnerschaft erst zum 1. Januar des Folgejahres.
Quelle: BORIS.NI; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Pattensen; Grundsteuer Übergang
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025): Hebesatz B 520 %, Hebesatz A 949 % (Satzungsbeschluss 19.12.2024 für das Haushaltsjahr 2025). Messbetrag setzt das Finanzamt (Flächen-Lage-Modell).
Landesweit 5,0 % — Details und Quellen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Beim Amtsgericht Springe (Zum Oberntor 2, 31832 Springe). Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks in Pattensen, nicht Ihr Wohnort.
Kostenfrei über BORIS.NI (Immobilienmarkt.NI): Adresse oder Flurstück eingeben und die Richtwertzone ablesen. Zuständig ist der Gutachterausschuss Region Hannover.
Quelle: BORIS.NI; BodenrichtwerteQuelle: GAG Niedersachsen; Bodenrichtwerte Info
Der Rat hat ihn am 3. Dezember 2025 beschlossen. Er zeigt Potenziale und Eignungsgebiete, ersetzt aber keine individuelle Sanierungs- oder Heizungsentscheidung und begründet allein keinen Anschlusszwang.
Ja, optional: Alt- und Neueigentümer können bei der Stadt den unterjährigen Übergang erklären (Formular in der Formularsammlung). Sonst wechselt die Schuldnerschaft erst zum 1. Januar des Folgejahres.
Zur landesweiten Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) kommen Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG sowie ggf. Maklerprovision. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und vom Vertrag ab.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden