Historisches Juwel in Hameln - Gewerbe und Wohnen auf höchstem Niveau


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Springe – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Burgdorf Immobilien bietet an: IHK-Sachkundenachweis, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung, professionelle moderne Software und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Springe kauft, plant die laufende Belastung der neuen Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Der Hebesatz A und B liegt 2026 bei jeweils 600 v. H. (Stand Stadt Springe). Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse — relevant, wenn Sie vermieten oder später selbst mieten. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block unten.
Quelle: Stadt Springe; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung
Zuständig ist das Amtsgericht Springe (Grundbuchsachen vor Ort). Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungen; ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Privatpersonen beantragen Auszüge beim Gericht und müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Quelle: Amtsgericht Springe; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Unbedenklichkeit Kauf
Die Stadtwerke Springe betreiben Fernwärme und Nahwärme (u. a. Wohngebiet Großer Graben). Ab 2026 sind neue Hausanschlüsse entlang der bestehenden Trasse und Netz-Erweiterungen geplant; ob Ihr Grundstück anschließbar ist, prüfen die Stadtwerke auf Anfrage. Die Technischen Anschlussbedingungen für Fernwärme Komfort gelten ab dem 1. Januar 2026. Die kommunale Wärmeplanung läuft parallel — ohne Anschlusszwang allein durch den Plan.
Quelle: Stadtwerke Springe; FernwärmeQuelle: Stadt Springe; Wärmeplanung
Amtliche Bodenrichtwerte finden Sie kostenfrei über BORIS.NI / Immobilienmarkt.NI (Adresse oder Flurstück). Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Kaufpreis Ihres Objekts. Bei der neuen Grundsteuer nutzt Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell (Fläche und Lage — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Für 2026 betragen Hebesatz A und B jeweils 600 v. H.
Quelle: Immobilienmarkt.NI; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Springe; Grundsteuer Überblick
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % — Details und Quellen stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Unbedenklichkeit Kauf
Zuständig ist das Amtsgericht Springe — es bearbeitet Grundbuchsachen wie Eigentumswechsel, Grundschulden und Wohnungseigentum. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge; Privatpersonen beantragen Auszüge beim Gericht und müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell (Fläche und Lage — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der aktuelle Hebesatz für Grundsteuer A und B beträgt jeweils 600 % (2026, Stand Stadt Springe).
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; für Niedersachsen sind sie kostenfrei über BORIS.NI / Immobilienmarkt.NI abrufbar (Adresse oder Flurstück). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.
Quelle: Immobilienmarkt.NI; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschüsse Niedersachsen; Bodenrichtwert-Erklärung
Die Stadtwerke Springe betreiben Fernwärme und prüfen Anschlussmöglichkeiten auf Anfrage; ab 2026 sind weitere Anschlüsse und Netz-Erweiterungen geplant. Die Technischen Anschlussbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2026. Die kommunale Wärmeplanung wird erstellt (target GmbH) — der Plan allein begründet keinen Anschlusszwang; Frist für Kommunen dieser Größe bis 30. Juni 2028.
Quelle: Stadtwerke Springe; FernwärmeQuelle: Stadt Springe; Wärmeplanung
Für Eigentum und energetische Sanierung kommen bundesweite Programme (z. B. KfW / Bundesförderung für effiziente Gebäude) und niedersächsische Angebote der Investitions- und Förderbank (NBank) infrage. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, hängt von Objekt, Maßnahme und Einkommen ab — prüfen Sie aktuelle Konditionen bei NBank und Ihrer Hausbank vor dem Kaufvertrag.
Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Betreuung bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung, Krippe und Hort bleiben beitragspflichtig. Die Stadt Springe informiert über Beiträge und das Anmeldeportal.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden