Vermietung: Große 5-Zimmerwohnung/Office in Kernen mit 2 Balkonen u. TG-Stellplatz


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Ludwigsburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Ludwigsburg mietet, prüft die ortsübliche Vergleichsmiete am qualifizierten Mietspiegel 2025 — online mit Mietenberechner und Straßenverzeichnis, gedruckt für 8 €. Seit dem 1. Januar 2026 gilt hier die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2026: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen, es sei denn, sie lag schon zuvor darüber.
Ausnahmen von der Bremse: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Im laufenden Vertrag begrenzt die abgesenkte Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren — ebenfalls bis zum 31. Dezember 2026. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen fallen nicht darunter.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; Mietspiegel 2025Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
Für gebundene Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Er öffnet den Zugang zum geförderten Wohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Anlaufstelle in Ludwigsburg ist die Stelle Wohngeld und Wohnberechtigung; den Antrag stellen Sie online, per Formular oder persönlich. Der Schein gilt für Ihre Haushaltsangehörigen mit.
Ein in Baden-Württemberg ausgestellter WBS ist maximal ein Jahr gültig und landesweit verwendbar. Beim Einzug muss er noch gültig und zur Wohnung passend sein. Ziehen Sie später in eine andere Sozialmietwohnung, brauchen Sie einen neuen Schein. Maßgeblich ist, dass das Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land BW; Wohnberechtigung
Als Mieterin oder Mieter mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone und ohne privaten Stellplatz bzw. ohne Garage beantragen Sie den Ausweis online oder nach Termin im Bürgerbüro. Die Gebühr beträgt 120 € für zwölf Monate; Änderungen oder ein Ersatzdokument kosten 15 €. Pro Person gilt nur ein Ausweis mit bis zu zwei Kennzeichen. Mitglieder einer Car-Sharing-Organisation erhalten den Ausweis mit Mitgliedsnachweis — anders als in manchen Nachbarstädten ersetzt die Mitgliedschaft den Ausweis hier nicht.
Besucher lösen ein Ticket am Automaten. Der Ausweis gilt nicht in Kurzzeitparkzonen und sichert keinen freien Platz. Bei Wegzug erstattet die Stadt die Gebühr nicht; eine Umschreibung auf eine andere Person ist nicht möglich.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; Bewohnerparken
Wird Ihre Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft, gilt in Ludwigsburg die verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren — dieselbe Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse, zunächst bis Ende 2026. Erst danach kann sich der neue Eigentümer auf Eigenbedarf berufen. Ohne Verordnung wären es drei Jahre.
Städtische Kita-Beiträge zahlen Sie für elf Monate; der August ist gebührenfrei. Ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 steigen die Sätze jährlich um 6 %. Bei finanzieller Überforderung ist ein Antrag auf Gebührenhilfe beim Jugendamt möglich — frühestens ab Antragseingang, nicht rückwirkend.
Quelle: Land BW; KündigungssperrfristQuelle: Stadt Ludwigsburg; Kita-Gebühren
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ja. Ludwigsburg steht in der Verordnungskulisse; die Bremse gilt hier bis zum 31. Dezember 2026 (seit dem 1. Januar 2026 fortgeführt). Bei Abschluss darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen — außer sie lag schon zuvor darüber. Ausnahmen: Erstnutzung und Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014 sowie die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; MietpreisbremseQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
In Ludwigsburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze bis zum 31. Dezember 2026: Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % (statt 20 %) steigen — maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen fallen nicht unter diese Grenze.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; KappungsgrenzeQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
Ja. Die Stadt stellt einen qualifizierten Mietspiegel 2025 bereit — inklusive Online-Mietenberechner, Straßenverzeichnis und Dokumentation. Die gedruckte Ausgabe kostet 8 € (Versand gegen Vorauskasse). Er dient als Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete bei Neuvertrag und Mieterhöhung.
Für gebundene Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Er öffnet den Zugang, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Anlaufstelle ist Wohngeld und Wohnberechtigung der Stadt; Antrag online, per Formular oder persönlich. Der Schein gilt maximal ein Jahr und landesweit in Baden-Württemberg.
Quelle: Stadt Ludwigsburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land BW; Wohnberechtigung
In Ludwigsburg gilt die verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren — dieselbe Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse, zunächst bis Ende 2026. Wird die Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft, kann sich der neue Eigentümer erst nach Ablauf dieser Frist auf Eigenbedarf berufen. Ohne Verordnung wären es drei Jahre.
Quelle: Land BW; KündigungssperrfristQuelle: Stadt Ludwigsburg; Mieterschutz
Ja — wenn Sie mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz bzw. keine Garage haben. Die Gebühr beträgt 120 € jährlich; Änderungen oder Ersatz kosten 15 €. Car-Sharing-Mitglieder beantragen den Ausweis mit Mitgliedsnachweis; die Mitgliedschaft allein ersetzt ihn nicht.
Städtische Kita-Beiträge richten sich nach Betreuungszeit, Alter und Geschwisterzahl (Kinder unter 18 Jahren im Haushalt). Sie zahlen für elf Monate; der August ist gebührenfrei. Ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 steigen die Sätze jährlich um 6 %. Bei Überforderung ist ein Antrag auf Gebührenhilfe beim Jugendamt möglich.
Die Grundsteuer kann über die Nebenkosten umgelegt werden — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Seit der Reform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell; die Stadt wendet den Hebesatz B von 262 % an (neue Grundsteuer, 2026 unverändert). Ohne Vereinbarung im Vertrag bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden