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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Backnang – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Backnang kauft, erledigt Grundbuchsachen nicht beim Amtsgericht Backnang. Für den Amtsgerichtsbezirk ist zentral das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zuständig. Auszüge, Auflassung und Eigentumseintragung laufen über Waiblingen bzw. Ihren Notar.
Das Amtsgericht Backnang bleibt für andere Verfahren vor Ort (Stiftshof 11 bzw. Sulzbacher Straße 29). Die staatlichen Notariate wurden zum 31. Dezember 2017 aufgelöst. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block unten.
Quelle: Amtsgericht Backnang; Grundbuchzuständigkeit
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Das ist kein Verkaufspreis.
Laut Haushaltssatzung (Gemeinderat 12. Februar 2026) betragen die Hebesätze seit dem 1. Januar 2026330 % für Grundsteuer A und 330 % für Grundsteuer B. Fällig wird die Steuer in der Regel vierteljährlich. Bodenrichtwerte für Ihr Flurstück finden Sie in BORIS-BW.
Quelle: Stadt Backnang; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Backnang; Grundsteuer ReformQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW
Die kommunale Wärmeplanung Version 1.0 zeigt in Planhinweiskarten, wo eher Wärmenetze oder individuelle Lösungen (etwa Wärmepumpe) im Vordergrund stehen. Der Plan ist informell und löst keinen Anschlusszwang aus. Vor Kauf oder Heizungswechsel lohnt der Blick in die Karten der Stadt.
Nach Bundesrecht ist bis 30. Juni 2028 fortzuschreiben. Das Zielszenario der Stadt zielt auf klimaneutrale Wärme bis 2040. Eine gebäudebezogene Sanierungsberatung ersetzt der Plan nicht.
Quelle: Stadt Backnang; Wärmeplanung
Entlang der Murr können Flächen in den Hochwassergefahrenkarten liegen. Gebiete, in denen ein Hochwasser statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), gelten im Land als festgesetzte Überschwemmungsgebiete — ohne extra Verordnung. Dort gelten besondere Bauschutzvorschriften.
Die Karten der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) und die Seite der Stadt zeigen Überflutungsflächen und -tiefen. Der Wasserverband Murrtal verweist auf denselben Kartendienst. Prüfen Sie das konkrete Flurstück vor dem Kauf — pauschal für die ganze Stadt gilt das nicht.
Quelle: Stadt Backnang; HochwassergefahrenkartenQuelle: Land Baden-Württemberg; HochwasserkartenQuelle: Wasserverband Murrtal; Hochwasser Murr
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ja — landesweit einheitlich; den Satz finden Sie im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Die Steuer setzt das Finanzamt nach der Beurkundung fest, in der Regel auf den Kaufpreis.
Für Grundbuchangelegenheiten im Amtsgerichtsbezirk Backnang ist zentral das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zuständig. Das Amtsgericht Backnang vor Ort führt das Grundbuch nicht mehr. Auszüge und Eintragungen laufen über Waiblingen bzw. Ihren Notar.
Seit dem 1. Januar 2026 liegen die Hebesätze laut Haushaltssatzung bei 330 % für Grundsteuer A und B (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Marktwert- oder Verkaufspreismodell.
Quelle: Stadt Backnang; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Backnang; Grundsteuer Reform
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW). Den Wert für Ihr Flurstück prüfen Sie dort oder im Grundsteuerbescheid des Finanzamts.
Die Wärmeplanung Version 1.0 enthält Planhinweiskarten zu möglichen Wärmenetzeignungsgebieten und Vorranglagen für Einzelversorgung. Der Plan ist informell und ersetzt keine gebäudespezifische Sanierungsberatung; er löst keinen Anschlusszwang aus.
Ja, flurstückscharf. HQ100-Flächen gelten im Land als festgesetzte Überschwemmungsgebiete mit besonderen Bauschutzvorschriften. Nutzen Sie die Hochwassergefahrenkarten der Stadt und des Landes; der Wasserverband Murrtal verweist auf denselben Kartendienst.
Quelle: Stadt Backnang; HochwassergefahrenkartenQuelle: Wasserverband Murrtal; Hochwasser Murr
Ja. Eigentümer können eine einmalige kommunale Prämie erhalten: 80 % von zwei Nettomonatskaltmieten, höchstens 1.600 € je neu vermieteter Wohnung. Voraussetzungen unter anderem: Leerstand länger als sechs Monate, Mietverhältnis unbefristet oder mindestens ein Jahr, Antrag bis 31. Dezember 2026 und innerhalb von fünf Monaten nach Mietbeginn. Kontakt: Stadtkämmerei, Telefon 07191 894-527.
Backnang ist Endpunkt von S3 und S4 (VVS); die Stadt nennt rund 30 Minuten S-Bahn zur Region Stuttgart. Per Auto führt die A81 (Abfahrt Mundelsheim) in etwa 15 Minuten zur Stadtmitte.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden