Bergneustadt: Zentrales Baugrundstück für Ihr Traumhaus!


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Wenden – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Wenden kauft, plant die laufende Belastung mit dem Hebesatz der neuen Grundsteuer (ab 2025): Grundsteuer B liegt bei 469 %, Grundsteuer A bei 178 % (Ratsbeschluss 6. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell; die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Landesweite Kaufnebenkosten — darunter die Grunderwerbsteuer — stehen im Bundesland-Block unten.
Quelle: Gemeinde Wenden; Hebesätze 2025
Grundbuchangelegenheiten für Wenden bearbeitet das Amtsgericht Olpe. Einen Grundbuchausdruck beantragen Sie dort schriftlich, per Fax oder persönlich — mit Ausweis und gegebenenfalls Berechtigungsnachweis — oder über den Notar. Grundstücksgrenzen stehen nicht im Grundbuch; dafür ist das Kataster des Kreises zuständig. Ohne steuerliche Unbedenklichkeit zur Grunderwerbsteuer erfolgt in der Praxis keine Umschreibung.
Quelle: Amtsgericht Olpe; Grundbuchamt
Der Gemeinderat hat Ende 2025 die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für 2026/2027 beschlossen; die gesetzliche Frist endet am 30. Juni 2028. Der fertige Plan ist Orientierungsrahmen ohne Anschluss- oder Tauschzwang. Für Kaufentscheidungen lohnt der Blick, ob die Lage später in einem ausgewiesenen Wärmegebiet liegt — verbindliche Gebietskarten folgen erst mit dem Plan. Bis dahin bleiben Bundesförderung und Energieberatung die praktische Hilfe.
Quelle: Gemeinde Wenden; Wärmeplanung
Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wenden sind bei Wohngebäuden grundsätzlich 1,5 Stellplätze je Wohnung nachzuweisen — auf dem Grundstück oder in zumutbarer Entfernung (höchstens 400 Meter Fußweg, öffentlich-rechtlich gesichert). Eine Ablöse ist nur mit Zustimmung der Gemeinde und unter Voraussetzungen zum Park- bzw. ÖPNV-Angebot möglich. Bodenrichtwerte für grobe Lagevergleiche finden Sie kostenlos in BORIS.NRW; den Wert setzt der Gutachterausschuss für den Kreis Olpe fest — er ersetzt keinen Verkehrswert.
Quelle: Gemeinde Wenden; StellplatzsatzungQuelle: BORIS.NRW; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen gilt landesweit 6,5 % Grunderwerbsteuer. Details und weitere Landesinfos stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025): 469 % Grundsteuer B und 178 % Grundsteuer A (Ratsbeschluss 6. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz.
Beim Amtsgericht Olpe. Ausdrücke beantragen Sie dort oder über den Notar; Grenzen klären Sie beim Kataster des Kreises.
Kostenlos in BORIS.NRW; der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe veröffentlicht die Werte. Der Richtwert ist kein Verkehrswert Ihres Einzelgrundstücks.
Quelle: BORIS.NRW; BodenrichtwerteQuelle: Kreis Olpe; Bodenrichtwerte
Laut Stellplatzsatzung grundsätzlich 1,5 Stellplätze je Wohnung. Ablöse nur mit Zustimmung der Gemeinde und unter Voraussetzungen zum Park- bzw. ÖPNV-Angebot.
Planung für 2026/2027 beschlossen, Frist 30. Juni 2028. Der Plan ist unverbindlich — kein automatischer Anschluss- oder Tauschzwang.
Nein — Wenden ist keine MietSchVO-Gemeinde. Neuvertragsmieten unterliegen hier nicht der 10-Prozent-Grenze der Bremse; Vergleichsmiete und Kappung bleiben trotzdem relevant.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden