Immobilien in Waldbronn

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Das Wichtigste über Waldbronn

Seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 30. September 2020 gilt in Waldbronn eine eigene Stellplatzsatzung für Wohnungen: In ausgewiesenen Zonen brauchen Wohnungen ab 60 m² Wohnfläche zwei oder 1,5 Pkw-Stellplätze; ab 90 m² gilt im übrigen Gemeindegebiet mindestens 1,5 Stellplätze, grundstücksbezogen aufgerundet. Hintergrund ist die hohe Auslastung öffentlicher Straßenräume — das ist lokales Baurecht, kein landesweiter Standard. Die Gemeinde steht zudem nicht auf der Mietpreisbremsen-Liste, die ab dem 1. Januar 2026 gilt; bei Bestandsmieten bleibt es daher bei höchstens 20 % in drei Jahren.

Quelle: Gemeinde Waldbronn; StellplatzsatzungQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Hebesatz B 268 — neue Grundsteuer ab 2026

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt Waldbronn erstmals im Kalenderjahr 2026 den Hebesatz B auf 268 v. H. und den Hebesatz A (Land- und Forstwirtschaft) auf 566 v. H. Die Hebesatzsatzung wurde am 20. November 2024 beschlossen und am 30. Juli 2025 geändert. Eine Grundsteuer C ist darin nicht ausgewiesen. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Landesmodell; die Gemeinde wendet den Hebesatz an — das ist kein Verkaufspreis der Immobilie. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Gemeinde Waldbronn; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Gemeinde Waldbronn; Grundsteuer festsetzen

Wärmeplan freiwillig — ohne Netz-Festsetzung

Waldbronn ist keine Große Kreisstadt: Der kommunale Wärmeplan war freiwillig. Die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstellte den Energieplan; der Gemeinderat beschloss ihn im September 2023. Der Beschluss hat keine direkte Außenwirkung. Gebiete für Wärmenetze nach § 26 Wärmeplanungsgesetz sind bisher nicht festgesetzt — daraus folgt kein Anschlusszwang für bestehende Gebäude. Federführung liegt beim Technischen Amt; wer kauft oder saniert, sollte den Stand für die eigene Lage dort nachfragen.

Quelle: Gemeinde Waldbronn; Kommunaler Wärmeplan

Stadtbahn auf zwei Ästen ins Albtal

Zur Gemeinde gehören die Ortsteile Busenbach, Etzenrot und Reichenbach. Ab Busenbach teilt sich die AVG-Stadtbahn: Die S1 fährt über Etzenrot Richtung Bad Herrenalb, S11 und S12 über Reichenbach (Haltestellen Kurpark und Reichenbach) Richtung Ittersbach. Alle Linien gehören zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und führen ohne Umsteigen nach Karlsruhe. Fahrpläne und aktuelle Bauarbeiten stehen bei KVV und AVG — nicht in einer pauschalen Minutenangabe.

Quelle: KVV; SchienennetzplanQuelle: AVG; Fahrplanauskunft

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Waldbronn

  • Wie komme ich in Waldbronn mit der Stadtbahn nach Karlsruhe?
  • Welche Linien halten in Busenbach, Reichenbach und Etzenrot?
  • Gilt der KVV-Tarif?

Ja, im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV). Ab dem Verzweigungspunkt Busenbach fährt die AVG-S1 über Etzenrot Richtung Bad Herrenalb; S11 und S12 bedienen Reichenbach Kurpark und Reichenbach Richtung Ittersbach. Alle drei Linien führen ohne Umsteigen nach Karlsruhe. Aktuelle Abfahrten stehen bei KVV und AVG.

Quelle: KVV; SchienennetzplanQuelle: AVG; Fahrplanauskunft

  • Gibt es in jedem Ortsteil eine Grundschule?
  • Welche Grundschulen hat Waldbronn?
  • Gibt es Hort oder Kernzeit?

Ja. In Reichenbach die Albert-Schweitzer-Schule, in Busenbach die Anne-Frank-Schule, in Etzenrot die Waldschule. An allen drei Standorten bietet die Gemeinde Kernzeit- bzw. Hortbetreuung; Gebühren nennt die Horttabelle auf der Schulseite. Weiterführend ist unter anderem die Gemeinschaftsschule Karlsbad-Waldbronn.

Quelle: Gemeinde Waldbronn; Schulen und Hort

  • Wie merke ich in Waldbronn einen Kita-Platz vor?
  • Geht die Vormerkung nur online?
  • Ab wann darf ich vormerken?

Zentral über nhkita.waldbronn.de für alle Einrichtungen; ohne Internetzugang telefonisch oder per E-Mail bei der Zentralen Vormerkstelle (Amt für Bildung und Soziales). Möglich ab Geburt, empfohlen mindestens sechs Monate vor dem Wunschtermin. Eine Vormerkung je Kind; sie ist keine Platzzusage. Die verbindliche Zusage soll mindestens sechs Monate vor Aufnahme kommen.

Quelle: Gemeinde Waldbronn; Kita-VormerkungQuelle: Gemeinde Waldbronn; nhkita-Portal

  • Gibt es in Waldbronn schon einen Wärmeplan oder Fernwärme-Zwang?
  • War die Wärmeplanung Pflicht?
  • Muss ich mein Haus an ein Netz anschließen?

Einen Plan gibt es: Der Gemeinderat beschloss den Energieplan im September 2023 (Erstellung durch die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe). Für kleinere Gemeinden wie Waldbronn war das freiwillig. Gebiete für Wärmenetze sind bisher nicht festgesetzt; allein aus dem Plan folgt kein Anschlusszwang.

Quelle: Gemeinde Waldbronn; Kommunaler Wärmeplan

  • Ist Waldbronn hochwassergefährdet?
  • Wo prüfe ich HQ100 für mein Grundstück?

Das hängt vom Flurstück ab, nicht von der Gemeindegrenze. Offizielle Hochwassergefahrenkarten des Landes zeigen Überflutungsflächen; HQ100 gilt in Baden-Württemberg als festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Entlang der Alb und in tieferen Lagen der Ortsteile können Flächen betroffen sein. Prüfen Sie die Adresse in der Landes-Karte, nicht eine pauschale Ortsaussage.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten

  • Welche Ortsteile gehören zu Waldbronn?
  • Liegt Etzenrot an einer anderen Bahnlinie als Reichenbach?

Zur Gemeinde gehören die Ortsteile Busenbach, Etzenrot und Reichenbach (Gemarkungen zusätzlich mit der Bezeichnung Waldbronn). Die Stadtbahnäste trennen sich in Busenbach: Etzenrot liegt an der S1 (Herrenalb-Ast), Reichenbach an S11/S12 (Ittersbach-Ast).

Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GemarkungenQuelle: KVV; Schienennetzplan

  • Brauche ich in Waldbronn mehr Stellplätze als nach der Landesbauordnung?
  • Was regelt die Stellplatzsatzung?

Ja, örtlich verschärft. Der Gemeinderat hat am 30. September 2020 eine eigene Stellplatzsatzung beschlossen. In ausgewiesenen Zonen müssen Wohnungen ab 60 m² zwei bzw. 1,5 Pkw-Stellplätze nachweisen; ab 90 m² gilt im übrigen Gebiet mindestens 1,5 (aufgerundet). Prüfen Sie die Pläne der Satzung für Ihr Grundstück.

Quelle: Gemeinde Waldbronn; Stellplatzsatzung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden