DE-54338 Schweich
Deutschland
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Wörth am Rhein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Wörth am Rhein kauft, plant vor allem die kommunalen Hebesätze nach der Grundsteuerreform (ab 2025): Ab 2026 gelten differenzierte Sätze — 465 % für bebaute Wohngrundstücke, 750 % für bebaute Nichtwohngrundstücke und 930 % für unbebaute Bauplätze (Hebesatzsatzung vom 9. Dezember 2025). Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Beim späteren Vermieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Stadt Wörth am Rhein; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Land RLP; Mieterschutz Regelungen
Am 5. Mai 2026 hat der Stadtrat ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept beschlossen. Es betont lokal schwer vorhersagbaren Starkregen, nennt kommunale Maßnahmen (Gewässerunterhaltung, Außen- und Straßenentwässerung) und konkrete Prüffragen für Hauseingänge, Keller, Lichtschächte und Oberflächengefälle. Zur Einschätzung empfiehlt die Stadt den landesweiten Hydro-Zwilling; Elementarschadenversicherung bleibt private Vorsorge — der Staat ersetzt Naturkatastrophenschäden an Privatgebäuden nicht automatisch.
Quelle: Stadt Wörth am Rhein; HochwasservorsorgeQuelle: Land RLP; Hydro-Zwilling
Zuständig ist das Amtsgericht Kandel (Grundbuchamt) für Wörth einschließlich Maximiliansau, Schaidt und Büchelberg. Für Heizungsentscheidungen lohnt der Blick in die fertige Wärmeplanung (Stadtrat 5. Mai 2026) und das Geothermie-Projekt WärmeWerk Wörth — ohne Sofortpflicht zum Tausch aus dem Plan allein. Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz.
Quelle: Amtsgericht Kandel; Grundbuch-ZuständigkeitQuelle: Stadt Wörth am Rhein; Wärmeplanung
Im Ortsrecht stehen u. a. Veränderungssperren und besondere Vorkaufsrechte für geplante Baugebiete wie Volgerwiesen und den Bereich zwischen Moltke- und Herrenstraße — jeweils mit Verlängerungen 2026. Wer Bauland oder Projektflächen prüft, sollte die aktuellen Satzungen und Bekanntmachungen der Stadt lesen; unbebaute Bauplätze tragen ab 2026 den höheren Hebesatz von 930 %.
Quelle: Stadt Wörth am Rhein; Ortsrecht Baugebiete
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Gegenleistung — Details und Quellen stehen im Bundesland-Block auf dieser Seite.
Neben der Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an — oft grob im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises. Eine Maklerprovision nur, wenn ein Makler beauftragt wurde; die Höhe steht im Vertrag.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gelten ab 2026 differenzierte Hebesätze: Wohngrundstücke 465 %, Nichtwohngrundstücke 750 %, unbebaute Bauplätze 930 %. Rheinland-Pfalz wendet das wertabhängige Bundesmodell an; das ist kein aktueller Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Wörth am Rhein; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Landesamt für Steuern RLP; Grundsteuerreform
Zuständig ist das Amtsgericht Kandel (Grundbuchamt) — inkl. der Stadtteile Maximiliansau, Schaidt und Büchelberg.
Die Stadt hat am 5. Mai 2026 ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept beschlossen. Es betont vor allem lokal schwer vorhersagbaren Starkregen und gibt Prüffragen für Gebäude. Zur Einschätzung empfiehlt die Stadt den Hydro-Zwilling; Elementarschadenversicherung bleibt private Vorsorge.
Die kommunale Wärmeplanung ist seit dem Stadtratbeschluss vom 5. Mai 2026 veröffentlicht und zeigt potenzielle Netzgebiete — ohne Sofortpflicht zu einem bestimmten Heizsystem. Das Joint Venture WärmeWerk Wörth prüft und plant Geothermie für Werk und Nahwärmenetz; relevant für langfristige Sanierungsentscheidungen.
Quelle: Stadt Wörth am Rhein; WärmeplanungQuelle: WärmeWerk Wörth; Geothermie-Projekt
Als Kaufentscheidung relevant: Wörth unterliegt nicht der Mietpreisbremse und nicht der abgesenkten 15-Prozent-Kappungsgrenze. Das unterscheidet den Ort klar von Städten wie Mainz oder Speyer — ohne Aussage über künftige Angebotspreise.
Gleich wie landesweit: Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Kita-Betreuung beitragsfrei. Unter zwei und Hort können Beiträge anfallen; Verpflegung bleibt kostenpflichtig.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden